Common use of Einwendungsausschluss Clause in Contracts

Einwendungsausschluss. Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 12a) bis c) nicht mehr geltend machen, wenn diese nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchung auf dem Abrechnungskonto gegen- über der Sparkasse/Landesbank angezeigt wurden. Ist das Abrechnungs- konto ein Firmenkonto, können diese Ansprüche und Einwendungen nur durch die Firma und innerhalb einer Frist von acht Wochen geltend gemacht werden. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse/Landesbank den Karten- inhaber/die Firma über die aus der Kartenverfügung resultierende Belas- tungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrich- tet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 12a) bis c) kann der Kartenin- haber/die Firma auch nach Ablauf der jeweils geltenden Frist geltend ma- chen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert war.

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Samples: www.lzo.com, www.sparkasse-hochfranken.de

Einwendungsausschluss. Der Karteninhaber Karteninhaber/die Firma kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 12a) bis c) nicht mehr geltend machen, wenn diese nicht spätestens spätes- tens 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchung auf dem Abrechnungskonto gegen- über Abrech- nungskonto gegenüber der Sparkasse/Landesbank angezeigt wurden. Ist das Abrechnungs- konto Abrechnungskonto ein Firmenkonto, können diese Ansprüche und Einwendungen Ein- wendungen nur durch die Firma und innerhalb einer Frist von acht Wochen geltend gemacht werden. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse/Landesbank den Karten- inhaber/die Firma über die aus der Kartenverfügung resultierende Belas- tungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrich- tet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 12a) bis c) kann der Kartenin- haberKarten- inhaber/die Firma auch nach Ablauf der jeweils geltenden Frist geltend ma- chen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert war.

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Samples: www.nospa.de, www.kreissparkasse-gotha.de