Einwilligung zur Nutzung von Daten Musterklauseln

Einwilligung zur Nutzung von Daten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der App-Anbieter Ihre personenbezogenen Daten, technische Daten und zugehörige Informationen – insbesondere Daten zur Feststellung der Identität und technische Informationen über Ihr Gerät, Ihr System, Ihre Anwendungssoftware, Endgeräte und die Nutzung der lizenzierten App –, die in regelmäßigen Abständen erfasst werden, um die Bereitstellung von Software-Aktualisierungen, Produktsupport und etwaigen anderen Serviceleistungen für Sie, welche die lizenzierte App betreffen, zu erleichtern, erheben und nutzen darf. Der App-Anbieter darf diese Informationen nutzen, um Betrug vorzubeugen, Zahlungsanweisungen zu verwalten, seine Produkte zu verbessern oder Ihnen Serviceleistungen oder Technologien zur Verfügung zu stellen. Ihnen ist auch bekannt, dass Apple – wenn Sie ein elektronisches Apple Gerät nutzen, Informationen wie Beruf, Sprache, PLZ, Ortsvorwahl, eindeutige Gerätekennung, Ort und Zeitzone, in der ein Apple Produkt genutzt wird, erheben kann, um das Kundenverhalten besser zu verstehen und seine Produkte, Serviceleistungen und Werbung zu verbessern. Weitere Informationen entnehmen Sie den Datenschutzrichtlinien von Apple unter xxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxx/. Darüber hinaus ist der App-Anbieter berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten für andere Zwecke als in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des mit dem App-Anbieter oder einem anderen Unternehmen seiner Gruppe geschlossenen myQuintet Vertrags („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) festgelegt zu verwenden, damit Sie die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Zugangsrechte in Anspruch nehmen können.
Einwilligung zur Nutzung von Daten. Die Cloud- Dienstleistungen können bestimmte Eigenschaften und Funktionalitäten enthalten, die den Kunden mit einer bestimmten Funktionalität oder Zugang zu Dienstleistungen Dritter verbinden oder ihm Zugang dazu verschaffen, einschließlich Websites, Netzwerke, Systeme, Informationen und Datenbanken, Anwendungen, Software, Programme, Produkte oder Dienstleistungen und das Internet insgesamt; Der Kunde erkennt an, dass Trimble für solche Dienstleistungen nicht verantwortlich ist. Jegliche derartigen Aktivitäten und jegliche mit diesen verbundenen Bestimmungen laufen/herrschen nur zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten. Trimble trägt keine Haftung, Verpflichtung oder Verantwortung für eine jegliche(n) derartige(n) Korrespondenz, Kauf oder Verkaufsförderung zwischen dem Kunden und einem jeglichen derartigen Dritten. Der Kunde sollte, soweit er dies für notwendig oder angemessen hält, eine jegliche Untersuchung durchführen, bevor er mit irgendeinem solchen Dritten irgendeine Online- oder Offline- Transaktion eingeht. Der Kunde ist allein für seine Geschäfte mit einem jeglichen Dritten im Zusammenhang mit den Cloud- Dienstleistungen verantwortlich, einschließlich der Lieferung und Bezahlung von Gütern und Dienstleistungen. Sollte der Kunde aufgrund der Nutzung jeglicher Dienstleistungen Dritter irgendwelche Probleme haben oder Daten- oder sonstige Verluste aufgrund von Problemen mit jeglichen sonstigen Dienstleistern des Kunden oder irgendeines Dritten haben, trägt Trimble keine Verantwortung, außer wenn das Problem eine direkte Folge von Verletzungen durch Trimble war.
Einwilligung zur Nutzung von Daten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber technische Daten und zugehörige Informationen – insbesondere technische Informationen über Ihr Gerät, System und Ihre Anwendungssoft- ware sowie Peripheriegeräte – erheben und nutzen darf, die in regelmässigen Abständen erfasst werden, um die Bereit- stellung von Software-Aktualisierungen, Produkt-Support und anderen im Zusammenhang mit der ScorePad App ge- genüber Ihnen erbrachten Dienstleistungen (soweit gegeben) zu erleichtern. Der Lizenzgeber darf diese Informationen nutzen, um seine Produkte zu verbessern oder Ihnen Dienstleistungen oder Technologien zur Verfügung zu stellen, solange dies in einer Form erfolgt, die Ihre Identität nicht preisgibt.

Related to Einwilligung zur Nutzung von Daten

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und