Einzelfälle. Mittellosigkeit Gebührenbefreiung Ja/Nein Besonderer Verwendungszweck Gebührenbefreiung Ja/Nein Bundesamt für Justiz, Referat IV 1, 53094 Bonn – Stand 31. Xxxx 2017 Anlage 5: Beispiel einer Verhaltensrichtlinie (Quelle: Bistum Osnabrück) Selbstverpflichtungserklärung i. S. d. § 7 Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück - Präventionsordnung 1. Ich achte und respektiere die Persönlichkeit und Würde meiner Mitmenschen. Meine Arbeit ist von Wertschätzung und Vertrauen gegenüber den in meiner Obhut gegebenen Personen geprägt. 2. Ich schütze nach Kräften die mir anvertrauten Personen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt. 3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Intimsphäre der mir anvertrauten Personen. 4. Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. 5. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus. 6. Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen arbeits-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen haben kann. 7. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und nehme sie in Anspruch.
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Samples: Vereinbarung Zur Umsetzung Des Schutzauftrages Nach § 8a SGB Viii
Einzelfälle. Mittellosigkeit Gebührenbefreiung Ja/Nein Besonderer Verwendungszweck Gebührenbefreiung Ja/Nein Bundesamt für Justiz, Referat IV 1, 53094 Bonn – Stand 31. Xxxx 2017 Anlage 54: Beispiel einer Verhaltensrichtlinie (Quelle: Bistum Osnabrück) Selbstverpflichtungserklärung i. S. d. § 7 Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück - Präventionsordnung
1. Ich achte und respektiere die Persönlichkeit und Würde meiner Mitmenschen. Meine Arbeit ist von Wertschätzung und Vertrauen gegenüber den in meiner Obhut gegebenen Personen geprägt.
2. Ich schütze nach Kräften die mir anvertrauten Personen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Intimsphäre der mir anvertrauten Personen.
4. Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung.
5. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
6. Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen arbeits-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen haben kann.
7. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und nehme sie in Anspruch.
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Einzelfälle. Mittellosigkeit Gebührenbefreiung Ja/Nein Besonderer Verwendungszweck Gebührenbefreiung Ja/Nein Bundesamt für Justiz, Referat IV 1, 53094 Bonn – Stand 31. Xxxx 2017 Anlage 54: Beispiel einer Verhaltensrichtlinie (Quelle: Bistum Osnabrück) Selbstverpflichtungserklärung i. S. d. § 7 Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück - Präventionsordnung
1. Ich achte und respektiere die Persönlichkeit und Würde meiner Mitmenschen. Meine Arbeit ist von Wertschätzung und Vertrauen gegenüber den in meiner Obhut gegebenen Personen geprägt.
2. Ich schütze nach Kräften die mir anvertrauten Personen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Intimsphäre der mir anvertrauten Personen.
4. Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung.
5. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
6. Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen arbeits-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen haben kann.
7. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und nehme sie in Anspruch.
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Einzelfälle. Mittellosigkeit Gebührenbefreiung Ja/Nein Bezieher von ALG II Ja Bezieher von Sozialhilfe Xx Bezieher des Kindergeldzuschlags nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes Ja Schülerinnen/Xxxxxxx, Studierende, Auszubildende Es kommt auf die Vermögensverhältnisse der betroffenen Person im Einzelfall und ggfs. auf die Vermögensverhältnisse möglicher Unterhaltsverpflichteter an. Besonderer Verwendungszweck Gebührenbefreiung Ja/Nein Ehrenamtliche Tätigkeit, die die Voraussetzungen der o.g. Vorbemerkung nicht erfüllt Einzelfallentscheidung Vollzeitpflegepersonen Xx Haupt- oder nebenamtliche berufliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung Nein Adoption Nein Freiwilliger Wehrdienst Nein Praktika im Rahmen der schulischen sowie beruflichen Ausbildung / des Studiums Nein Tagespflegepersonen (z.B. Tagesmütter, entgeltliche Kinderbetreuung) Nein Bundesamt für Justiz, Referat IV 1, 53094 Bonn – Stand 3115. Xxxx 2017 Oktober 2013 Anlage 5: Beispiel einer Verhaltensrichtlinie (Quelle: Bistum Osnabrück) Selbstverpflichtungserklärung i. S. d. § 7 Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen Ziffern II. 4, V. der Rahmenordnung* Ich engagiere mich für einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Bistum Osnabrück - PräventionsordnungUmgang mit den mir anvertrauten Personen. Ich richte meine Arbeit im Sinne einer Selbstverpflichtung an den nachfolgenden Punkten aus:
1. Ich achte und respektiere die Persönlichkeit und Würde meiner Mitmenschen. Meine Arbeit ist von Wertschätzung und Vertrauen gegenüber den in meiner Obhut gegebenen Personen geprägt.
2. Ich schütze nach Kräften die mir anvertrauten Personen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Intimsphäre der mir anvertrauten Personen.
4. Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung.
5. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
6. Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen arbeits-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen haben kann.
7. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und nehme sie in Anspruch.
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Samples: Vereinbarung Zur Umsetzung Des Schutzauftrages Nach § 8 a SGB Viii
Einzelfälle. Mittellosigkeit Gebührenbefreiung Ja/Nein Besonderer Verwendungszweck Gebührenbefreiung Ja/Nein Bundesamt für Justiz, Referat IV 1, 53094 Bonn – Stand 31. Xxxx 2017 August 2018 Anlage 5: Beispiel einer Verhaltensrichtlinie (Quelle: Bistum Osnabrück) Selbstverpflichtungserklärung i. S. d. § 7 Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück - Präventionsordnung
1. Ich achte und respektiere die Persönlichkeit und Würde meiner Mitmenschen. Meine Arbeit ist von Wertschätzung und Vertrauen gegenüber den in meiner Obhut gegebenen Personen geprägt.
2. Ich schütze nach Kräften die mir anvertrauten Personen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Intimsphäre der mir anvertrauten Personen.
4. Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung.
5. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
6. Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen arbeits-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen haben kann.
7. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und nehme sie in Anspruch.
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Samples: Vereinbarung Zur Umsetzung Des Schutzauftrages Nach § 8a SGB Viii
Einzelfälle. Mittellosigkeit Gebührenbefreiung Ja/Nein Besonderer Verwendungszweck Gebührenbefreiung Ja/Nein Bundesamt für Justiz, Referat IV 1, 53094 Bonn – Stand 31. Xxxx 2017 Anlage 5: Beispiel einer Verhaltensrichtlinie (Quelle: Bistum Osnabrück) Selbstverpflichtungserklärung i. S. d. § 7 Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Osnabrück - Präventionsordnung
1. Ich achte und respektiere die Persönlichkeit und Würde meiner MitmenschenMitmen- schen. Meine Arbeit ist von Wertschätzung und Vertrauen gegenüber den in meiner Obhut gegebenen Personen geprägt.
2. Ich schütze nach Kräften die mir anvertrauten Personen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere insbe- sondere auch auf die Intimsphäre der mir anvertrauten Personen.
4. Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches VerhaltenVer- halten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung.
5. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Personen Perso- nen bewusst. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze nut- ze keine Abhängigkeiten aus.
6. Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen arbeits-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen haben kann.
7. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung Klä- rung und Unterstützung bekomme und nehme sie in Anspruch.
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Samples: Vereinbarung Zur Umsetzung Des Schutzauftrages Nach § 8a SGB Viii
Einzelfälle. Mittellosigkeit Gebührenbefreiung Ja/Nein Besonderer Verwendungszweck Gebührenbefreiung Ja/Nein Bundesamt für Justiz, Referat IV 1, 53094 Bonn – Stand 31. Xxxx 2017 Anlage 5: Beispiel einer Verhaltensrichtlinie (Quelle: Bistum Osnabrück) Selbstverpflichtungserklärung i. S. d. § 7 Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen Ein- richtungen im Bistum Osnabrück - Präventionsordnung
1. Ich achte und respektiere die Persönlichkeit und Würde meiner MitmenschenMitmen- schen. Meine Arbeit ist von Wertschätzung und Vertrauen gegenüber den in meiner Obhut gegebenen Personen geprägt.
2. Ich schütze nach Kräften die mir anvertrauten Personen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle In- dividuelle Grenzen von anderen respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Intimsphäre der mir anvertrauten Personen.
4. Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches VerhaltenVerhal- ten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung.
5. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
6. Ich bin mir bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen arbeits-, disziplinar- und strafrechtliche Folgen haben kann.
7. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder bei Bedarf Hilfe zur Klärung und Unterstützung bekomme und nehme sie in Anspruch.
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