Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung Musterklauseln

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung. Die Teilnahme am Online-Banking sowie am smsTAN-Verfahren ist derzeit kos- tenlos. ebase erfüllt ihre Verpflichtung aus dem Vertrag über das Online-Banking durch die Bereitstellung des Online-Banking gemäß den Bedingungen für das Online-Banking für Depots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung. ebase ist zu den unter xxx.xxxxx.xxx mitgeteilten Servicezeiten grundsätzlich erreichbar. Ein Anspruch des Kunden auf die jederzeitige Online-Erreichbarkeit der ebase besteht nicht. Im Übrigen gelten für die Erfüllung der Vereinbarungen über das Online-Banking die Bedingungen für das Online-Banking für Depots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Die aktuellen Preise/Entgelte für die Dienstleistung der ebase ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Kontovertrags erfolgt nach Maßgabe des Punktes „Änderungen“ bzw. „Zinsen, Entgelte und Aufwendungen“ der Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der ebase. Das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde je- derzeit von seinem Vermittler bzw. von ebase auf Anfrage kostenlos erhalten. Des Weiteren kann der Kunde das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungs- verzeichnis im geschützten Bereich des Online-Banking der ebase jederzeit einsehen, herunterladen, speichern und ausdrucken. Weitere Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen konto- führenden Stellen und Kreditinstituten oder die dem Kunden seitens des Inter- net-Providers in Rechnung gestellten Verbindungskosten) hat der Kunde selbst zu tragen. Es fallen keine Steuern an. Für den Vertrag über das Online-Banking wird grundsätzlich keine Mindest- laufzeit vereinbart, es sei denn, es ist etwas Abweichendes einzelvertraglich vereinbart.
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung. Der Kunde schuldet ebase derzeit kein Kontoführungsentgelt. Weitere Entgelte für die im Rahmen des Kontovertrags erbrachten Finanzdienstleistungen erge- ben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. ebase erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Kontovertrag durch Bereitstellung und Führung des Konto flex. Einzahlungen auf das Konto flex sind jederzeit durch z. B. Überweisungen von beliebigen Drittkonten oder durch Bareinzah- lungen bei anderen Banken möglich. Eingezahlte Geldbeträge bei Drittbanken und Zahlungseingänge schreibt ebase dem Konto flex gut. ebase erfüllt ihre Auszahlungsverpflichtung durch Ausführung von Überweisungsaufträgen des Kunden vom Konto flex auf die von ihm angegebene externe Bankverbindung. Bareinzahlungen auf das Konto flex bzw. Barabhebungen vom Konto flex sind nicht möglich. Auszahlungen erfolgen durch Überweisungen auf die angegebe- ne externe Bankverbindung oder auf eine Drittbank. Das Konto flex dient auch der Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen (z. B. Lastschriften, Überwei- sungen, Daueraufträge für Strom, Telefon). Es sind weder Scheckeinreichungen möglich noch werden für das Konto flex Schecks ausgegeben. Der Kunde kann das Konto flex zur Geldanlage nutzen, es gibt keine Mindest- oder Höchstan- lagebeträge. Das unverzinste Guthaben auf dem Konto flex ist täglich fällig. Einzelheiten sind in den Kontobedingungen und in den Sonderbedingungen für Konten geregelt. Die aktuellen Preise/Entgelte für die Dienstleistungen der ebase ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Kontovertrags erfolgt nach Maßgabe des Punktes „Änderungen“ bzw. „Zinsen, Entgelte und Aufwendungen“ der All- gemeinen Geschäftsbedingungen der ebase. Das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde je- derzeit von seinem Vermittler bzw. von ebase auf Anfrage kostenlos erhalten. Des Weiteren kann der Kunde das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungs- verzeichnis im geschützten Bereich des Online-Banking der ebase (sofern der Kunde am Online-Banking teilnimmt) jederzeit einsehen, herunterladen, spei- chern und ausdrucken. Weitere Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti, Entgelte von anderen konto- führenden Stellen und Kreditinstituten) hat der Kunde selbst zu tragen. Die Mindestlaufzeit des Xxxxxx richtet sich nach der Laufzeit des jeweiligen Tagesgeldkontovertrags.
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung. Der Kunde schuldet der ebase für die Vereinbarung des Pfandrechts keine Zahlung. Befriedigt der Kunde den durch das Pfandrecht besicherten Anspruch, macht die ebase von ihrem Verwertungsrecht keinen Gebrauch. Das Pfandrecht besteht grundsätzlich so lange, wie die Geschäftsbezie- hung zwischen der ebase und dem Kunden besteht. Es gelten hinsichtlich des Erlöschens des Pfandrechts die gesetzlichen Bestimmungen.
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung. Der Kunde schuldet ebase derzeit kein Kontofü hrungsentgelt. Weitere Entgelte fü r die im Rahmen des Kontovertrags erbrachten Finanzdienstleistungen erge- ben sich aus dem jeweils aktuell gü ltigen Preis- und Leistungsverzeichnis. ebase erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Kontovertrag durch Bereitstellung und Führung des Konto flex. Einzahlungen auf das Konto flex sind jederzeit durch z. B. Ü berweisungen von beliebigen Drittkonten oder durch Bareinzah- lungen bei anderen Banken mö glich. Eingezahlte Geldbeträ ge bei Drittbanken und Zahlungseingänge schreibt ebase dem Konto flex gut. ebase erfüllt ihre Auszahlungsverpflichtung durch Ausführung von Überweisungsaufträgen des Kunden vom Konto flex auf die von ihm angegebene externe Bankverbindung. Bareinzahlungen auf das Konto flex bzw. Barabhebungen vom Konto flex sind nicht mö glich. Auszahlungen erfolgen durch Ü berweisungen auf die angege-be ne externe Bankverbindung oder auf eine Drittbank. Das Konto flex dient auch der Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgä ngen (z.B. Lastschriften, Ü berwei- sungen, Daueraufträ ge fü r Strom, Telefon). Es sind weder Scheckeinreichungen möglich noch werden für das Konto flex Schecks ausgegeben. Der Kunde kann das Konto flex zur Geldanlage nutzen, es gibt keine Mindest- oder Höchstan- lagebeträ ge. Das unverzinste Guthaben auf dem Konto flex ist täglich fällig. Einzelheiten sind in den Kontobedingungen und in den Sonderbedingungen fü r Konten geregelt. Die aktuellen Preise/Entgelte fü r die Dienstleistungen der ebase ergeben sich aus dem jeweils aktuell gü ltigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Ä nderung von Entgelten wä hrend der Laufzeit des Kontovertrags erfolgt nach Maß gabe des Punktes „ Ä nderungen“ bzw. „ Zinsen, Entgelte und Aufwendungen“ de-r All gemeinen Geschä ftsbedingungen der ebase. Das jeweils aktuell gü ltige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde j-e derzeit von seinem Vermittler bzw. von ebase auf Anfrage kostenlos erhalten. Des Weiteren kann der Kunde das jeweils aktuell gü ltige Preis- und Leistungs- verzeichnis im geschü tzten Bereich des Online-Banking der ebase (sofern der Kunde am Online-Banking teilnimmt) jederzeit einsehen, herunterladen, spei- chern und ausdrucken. Weitere Kosten (z. B. fü r Ferngesprä che, Porti, Entgelte von anderen konto- fü hrenden Stellen und Kreditinstituten) hat der Kunde selbst zu tragen. Die Mindestlaufzeit des Xxxxxx richtet sich nach der Laufzeit des jeweiligen Tagesgeldkontovertrags.
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung. 8.1 Der Kaufpreis oder die Vergütung ist sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.2 Ist Vertragsgegenstand eine wiederkehrende Leistung und hat der Kunde eine regelmäßige Zahlung zu leisten, so hat der Kunde diese Zahlung jeweils am ersten eines Monats im voraus zu leisten. Im Falle einer Kündigung werden ihm überschießende Zahlungen zeitanteilig zurückerstattet. 8.3 Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist. Bei wiederkehrenden Leistungen gerät der Kunde mit der Zahlung ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Zahlungstermin versäumt. 8.4 Im Verzugsfalle werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäss BGB § 288 erhoben. Es werden hierbei 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr an Verbraucher berechnet. An Unternehmer werden 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr berechnet. 8.5 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung. Die Zahlung erfolgt durch eine der von Thomas Wiuf Schwartz im verbindlichen Angebot angebotenen Zahlungsoptionen.

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  • Vorauszahlung, Sicherheitsleistung 1. Der Netzbetreiber kann vom Netzkunden eine Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Netzkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt (z.B. wiederholte erfolglose Mahnung oder wenn über den Netzkunden das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Netzkunde insolvent ist). Die Aufforderung zur Vorauszahlung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. 2. Die Vorauszahlung bemisst sich an der in Anspruch genommenen Netzdienstleistung des vorangegangenen Abrechnungszeitraums oder nach der durchschnittlichen in Anspruch genommenen Netzdienstleistung vergleichbarer Netzkunden und darf die Teilbetragszahlungen für einen Zeitraum von 3 Monaten nicht übersteigen. Wenn der Netzkunde glaubhaft macht, dass seine Inanspruchnahme der Netzdienstleistung für die zukünftige Abrechnungsperiode erheblich geringer ist, so ist dies vom Netzbetreiber angemessen zu berück- sichtigen. Der Netzbetreiber kann die Vorauszahlung nur in Teilbeträgen verlangen, wenn der Netzbetreiber Abschlagszahlungen erhebt. Die Anzahl der Teilbeträge muss dabei mindestens so hoch sein, wie die Anzahl der Abschlagszahlungen. Die Vorauszahlung wird bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt. 3. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Netzbetreiber die Leistung einer Sicherheit (Barkaution, Hinterlegung von Sparbüchern) in angemessener Höhe akzeptieren. Barkautionen werden zum jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank verzinst. 4. Der Netzbetreiber kann sich aus der Sicherheit schadlos halten, wenn der Netzkunde im Verzug ist und er nach einer erneuten Mahnung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Sicherheit wird zurückgegeben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. 5. Bei ordnungsgemäßer Begleichung der Zahlungen über einen Zeitraum von sechs Monaten ist die Sicherheitsleistung zurückzustellen bzw. von einer Vorauszahlung abzusehen, solange nicht erneut ein Zahlungsverzug eintritt. Bei einer Barsicherheit ist diese zum jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verzinsen. 6. Wird eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gefordert, hat jeder Netzkunde ohne Lastprofilzähler, stattdessen das Recht auf Nutzung eines Zählgerätes mit Prepayment-Funktion.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Nicht rechtzeitige Zahlung C.1.2 Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst ab der Zahlung. C.1.3 Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15 % des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis zu unserem Rücktritt, jedoch höchstens 40 % des Jahresbeitrags.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Vorauszahlungen 3.1 Der Versorger ist berechtigt, für den Verbrauch des Kunden in einem Abrechnungszeitraum von diesen Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung wird der Kunde hierüber vorher ausdrücklich und in verständlicher Form unterrichtet. 3.2 Die Annahme, dass der Kunde seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist insbesondere gegeben: a) bei zweimaliger unpünktlicher oder unvollständiger Zahlung, b) bei zweimal erfolgter und berechtigter Mahnung durch den Versorger im laufenden Vertragsverhältnis, c) bei Zahlungsrückständen aus einem vorhergehenden Lieferverhältnis zum Versorger, wenn diesbezüglich ein Fall von lit. a) oder b) vorliegt, oder d) nach einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung fälliger Beträge für die Unterbrechung der Versorgung und deren Wiederherstellung. 3.3 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Versorger Abschlagszahlungen, so wird er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen. 3.4 Ist ein Fall nach Ziffer 3.2 gegeben und verlangt der Versorger berechtigterweise Vorauszahlungen, so entfällt die Verpflichtung des Kunden zur Leistung von Vorauszahlungen erst, wenn der Kunde sämtliche Rückstände gegenüber dem Versorger einschließlich gesetzlicher Zinsen vollständig gezahlt hat und seine laufenden Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten in voller Höhe und pünktlich erfüllt. 3.5 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Versorger beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme errichten. In diesem Fall ist der Versorger berechtigt, die hierfür anfallenden Kosten dem Kunden gesondert nach tatsächlichem Anfall oder nach einer Pauschale zu berechnen.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Abschlagszahlungen 2.1 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Versorger auf der Grundlage des nach der letzten Abrechnung verbrauchten Gases für die Zukunft Abschlagszahlungen verlangen. Diese sind anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies vom Versorger angemessen zu berücksichtigen. 2.2 Macht der Versorger von seinem Recht Gebrauch, vom Kunden Abschlagszahlungen zu verlangen, so hat der Kunde die Abschlagszahlungen in der festgelegten Höhe und zu den vom Versorger hierzu bestimmten Terminen zu bezahlen. 2.3 Ändern sich die Preise für die Versorgung des Kunden durch den Versorger, so können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisanpassung vom Versorger entsprechend angepasst werden. 2.4 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag zeitnah vom Versorger an den Kunden erstattet, spätestens wird er mit der nächsten Abschlagsforderung zugunsten des Kunden verrechnet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden vom Versorger zu viel gezahlte Abschläge zeitnah an den Kunden erstattet.