Common use of Einziehung und Sperre der Karte Clause in Contracts

Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank darf die Karte sperren, den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung der digitalen Karte verlangen oder selbst veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehung, Sperre bzw. Löschung auch berechtigt, wenn ñ sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder ñ eine nicht autorisierte oder betrügerische Verwendung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich begründeter Verdacht vorliegt oder ñ die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündi- gung endet.

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Samples: www.sparda-bank-hamburg.de, www.die-vrbank.de, www.psd-berlin-brandenburg.de

Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank darf die Karte sperren, den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung der digitalen digita- len Karte verlangen oder selbst veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehung, Sperre bzw. Löschung auch berechtigtberech- tigt, wenn ñ sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit Si- cherheit der Karte dies rechtfertigen oder ñ eine nicht autorisierte oder betrügerische Verwendung Ver- wendung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich begründeter Verdacht vorliegt oder ñ die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündi- gung Kündigung endet.

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Samples: www.vrbank-lb.de, www.raiba-ke-oa.de, www.vb-mittelhessen.de

Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank darf die Karte sperren, den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung der digitalen Karte verlangen oder selbst veranlassen, wenn sie berechtigt berech- tigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehung, Sperre bzw. Löschung auch berechtigt, wenn ñ sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen recht- fertigen oder ñ eine nicht autorisierte oder betrügerische Verwendung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich begründeter Verdacht vorliegt oder ñ die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündi- gung Kündigung endet.

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Samples: www.bbbank.de, www.vr-werdenfels.de, www.sparda-sw.de

Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank darf die Karte sperren, den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung der digitalen Karte Kar- te verlangen oder selbst veranlassen, wenn sie berechtigt berech- tigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehung, Sperre bzw. Löschung auch berechtigt, wenn ñ sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit Si- cherheit der Karte dies rechtfertigen oder ñ eine nicht autorisierte oder betrügerische Verwendung Verwen- dung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich diesbe- züglich begründeter Verdacht vorliegt oder ñ die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündi- gung Kündigung endet.

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Samples: www.volksbank-bi-gt.de, www.volksbank-jever.de

Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank darf die Karte sperren, den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung der digitalen Karte verlangen oder selbst veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehung, Sperre bzw. Löschung auch berechtigt, wenn ñ sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder ñ eine nicht autorisierte oder betrügerische Verwendung Ver- wendung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich begründeter Verdacht vorliegt oder ñ die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündi- gung Kündigung endet.

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Samples: www.volksbank-mittweida.de, www.raiba-ke-oa.de

Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank darf die Karte sperren, den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung der digitalen Karte verlangen oder selbst veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehung, Sperre bzw. Löschung auch berechtigt, wenn ñ sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder ñ eine nicht autorisierte oder betrügerische Verwendung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich begründeter Verdacht vorliegt oder ñ die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündi- gung Kündigung endet.

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Samples: www.psd-kiel.de

Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank darf die Karte sperren, den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung der digitalen Karte verlangen oder selbst veranlassenveranlas- sen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehung, Sperre bzw. Löschung auch berechtigt, wenn ñ sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder ñ eine nicht autorisierte oder betrügerische Verwendung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich begründeter Verdacht vorliegt oder ñ die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündi- gung Kündigung endet.

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Samples: kontoeroeffnung.gls.de

Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank darf die Karte sperren, den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung der digitalen Karte verlangen oder selbst veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehung, Sperre bzw. Löschung auch berechtigt, wenn ñ sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder ñ eine nicht autorisierte oder betrügerische Verwendung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich begründeter Verdacht vorliegt oder ñ die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündi- gung Kündigung endet.

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Samples: www.vrbsaale-unstrut.de

Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank darf die Karte sperren, den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung der digitalen Karte verlangen oder selbst veranlassen, wenn sie berechtigt berech­ tigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehung, Sperre bzw. Löschung auch berechtigt, wenn ñ sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen recht­ fertigen oder ñ eine nicht autorisierte oder betrügerische Verwendung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich begründeter Verdacht vorliegt oder ñ die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündi- gung Kündigung endet.

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Samples: www.psd-nuernberg.de

Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank darf die Karte sperren, den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung Lö- schung der digitalen Karte verlangen oder selbst veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehung, Sperre bzw. Löschung auch berechtigt, wenn ñ sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder ñ eine nicht autorisierte oder betrügerische Verwendung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich begründeter Verdacht vorliegt oder ñ die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündi- gung endet.

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Samples: www.apobank.de

Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank darf die Karte sperren, den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung der digitalen Karte Kar- te verlangen oder selbst veranlassen, wenn sie berechtigt berech- tigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehung, Sperre bzw. Löschung auch berechtigt, wenn ñ sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit Si- cherheit der Karte dies rechtfertigen oder ñ eine nicht autorisierte oder betrügerische Verwendung Verwen- dung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich diesbe- züglich begründeter Verdacht vorliegt oder ñ die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündi- gung Kündigung endet.

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Samples: www.vbu-volksbank.de