Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungs- angebots (Zustimmungsfiktion), wenn F 1437.21 – 08/2022
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers gilt nur dann als Annahme des Änderungs- angebots (Zustimmungsfiktion), wenn - das Änderungsangebot der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertrag- lichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständigen nationa- len oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichts- rechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist, und - der Karteninhaber das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Die Bank wird den Karteninhaber im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Karteninhabers gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank oder den Heraus geber zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundes anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank oder des Herausgebers in Einklang zu bringen ist und Die Bank oder der Herausgeber wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. 3.1 Das Schweigen des Kunden gilt dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn das Änderungsangebot der Renault Bank direkt erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen • durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Renault Bank direkt zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Renault Bank direkt in Einklang zu bringen ist oder • aufgrund veränderter Sicherheitslage oder des technischen Fortschritts nicht mehr mit den Sicherheitsstandards nach dem aktuellen und anerkannten Stand der Technik in Einklang zu bringen sind.
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Ihr Schweigen gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn · aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschrif- ten der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder · durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder · aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für Barclays zuständigen nationalen oder inter- nationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europä- ischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen von Barclays in Einklang zu bringen ist, und AGB20 0622 Wir werden Sie im Änderungsangebot auf die Folgen Ihres Schweigens hinweisen.
Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für bevestor zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. die Industrie- und Handelskammer Frankfurt oder gegebenenfalls die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen von bevestor in Einklang zu bringen ist und