Outsourcing Musterklauseln

Outsourcing. Der Lizenznehmer darf im Fall der Auslagerung seiner Informationssysteme im Wege des Outsourcing die Ver- tragssoftware an Outsourcing-Dienstleister übergeben und die Vertragssoftware durch diese nutzen lassen, wenn und so- lange durch schriftliche oder in Textform getroffene Vereinba- rungen mit diesen sichergestellt ist, dass die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen eingehalten werden, die Vertrags- software durch Outsourcing-Dienstleister also insbesondere ausschließlich in dem vereinbarten Umfang und nur für Zwe- cke des Lizenznehmers genutzt wird. Der Lizenznehmer wird dem Lizenzgeber eine beabsichtigte Übergabe schriftlich an- zeigen und auf Wunsch die mit dem Outsourcing-Dienstleister getroffenen, für die Nutzung der Vertragssoftware relevanten Vereinbarungen vorlegen.
Outsourcing. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass wir Aktivitäten und Dienstleistungen ganz oder teilweise an verbundene Unternehmen oder Drittanbieter mit Sitz in der Schweiz und im Ausland auslagern können, und dass diese Dienstleister andere Drittanbieter mit Sitz in der Schweiz und im Ausland einbeziehen können, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Aktivitäten und Dienstleistungen: (a) die Erstellung, die Entwicklung, den Betrieb, die Wartung und die Speicherung v o n C o m p u t e r a p p l i k a t i o n e n o d e r Datenbanken; (b) die Speicherung von Kunden- und P e r s o n e n d a t e n ( a u c h b e i schweizerischen oder ausländischen Cloud-Anbietern); (c) die Abwicklung von Bargeld- und Wertpapiertransaktionen jeglicher Art s o w i e d i e A b w i c k l u n g d e s Zahlungsverkehrs; (d) die Ausführung, das Clearing und die Abrechnung von Wertpapier- und Devisengeschäften; (e) die Verwahrung und Aufbewahrung von Wertpapieren oder Vermögenswerten in Ihrem Namen; (f) bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung und der Anlageberatung; (g) Aufgaben im Zusammenhang mit Debit- o d e r K r e d i t k a r t e n a k t i v i t ä t e n , einschliesslich der Verarbeitung von K a r t e n t r a n s a k t i o n e n u n d d e r Personalisierung von Karten; (h) Aufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Kommunikation zwischen Ihnen und Alpian; (i) Aufgaben im Zusammenhang mit Compliance, interner Kontrolle und Risikomanagement; (j) Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Führung von Akten und der Verwaltung von Dokumenten; (k) die Entwicklung von Geschäftstätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen, Marketingaktivitäten und alle anderen Aufgaben, für die besonderes Fachwissen innerhalb oder ausserhalb unseres Tätigkeitsbereichs erforderlich ist. Sie ermächtigen uns ausdrücklich, im Rahmen eines allfälligen Outsourcings sämtliche Informationen und Dokumente, die sich auf die Geschäftsbeziehung mit Ihnen beziehen, insbesondere Vertragsdokumente, Know Your Client (KYC)-Dokumente, Kontoauszüge und Korrespondenz, sowie sämtliche in diesen Dokumenten oder in unseren Datenbanken enthaltenen Informationen offenzulegen und an die entsprechenden Dienstleister in der Schweiz oder im Ausland zu übermitteln. In diesem Zusammenhang entbinden Sie uns hiermit vom Bankgeheimnis und jeder anderen gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Wir stellen sicher, dass wir bei der Aus...
Outsourcing. Die Bank kann einen Teil ihrer Geschäftstätigkeiten an andere Gesellschaften der Deutsche Bank Gruppe weltweit sowie an Drittleistungsanbieter weltweit, einschliesslich ihrer Unterauftragnehmer in der Schweiz und im Ausland (jeweils bezeichnet als „bevollmächtigte Stelle), auslagern. Die ausgelagerten Geschäftstätigkeiten betreffen unter anderem Datenverarbeitung, Datenspeicherung, Informationstechnologie (IT), Datenauswertung, Know-your- Customer-Aktivitäten, einschliesslich einer regelmässigen Überwachung negativer Aussagen in den Medien, Know-your- Customer-Ermittlungen, Risikobewertung und -management, Compliance-Tätigkeiten, einschliesslich der laufenden Überwachung des Handels im Hinblick auf Marktmissbrauch (wie Marktmanipulation und Insiderhandel) sowie Eignung und Angemessenheit, steuerbezogene Tätigkeiten (wie die Erstellung von Wertpapierauszügen für Steuererklärungen), Kreditverwaltung (einschliesslich Sicherheitenverwaltung), Aggregation von Finanzdaten für Berichts- und Analysezwecke, Finanzbuchhaltung und -controlling, Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation, Überwachung und Speicherung, Betrugsüberwachung und -ermittlungen, interne Überwachung zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Korruption/Bestechung, Embargos, Sanktionsüberwachung und einschlägige Ermittlungen, Teile des Portfoliomanagements, Ausführung und Bestätigung von Transaktionen (wie bei Wertpapier-, Derivate- und Devisentransaktionen), jegliche Bankbürodienstleistungen (wie die Verwaltung von Anlageerträgen wie Zinsen, Dividenden usw.), Berechnung der Wertentwicklung, Meldung von Ereignissen, Zahlungsverarbeitung (einschliesslich der Verarbeitung von Zahlungen im Ausland und der Schweiz und Abwicklungsdienstleistungen), Verwaltungsdienste wie die Verwahrung physischer Archive, der Ausdruck von Auszügen und Bankanzeigen, das Scannen von Unterlagen des Kundenkontos, Marketing- und Kundenkommunikation sowie Nebendienstleistungen. Auslagerungen können die Übermittlung personenbezogener Daten, die den Kontoinhaber und den/die wirtschaftlich Berechtigten und jegliche sonstigen in das Konto eingebundenen Personen betreffen, an die bevollmächtigten Stellen beinhalten.
Outsourcing. Die Bank ist befugt, verschiedene Dienstleistungen oder gesamte Geschäftsbereiche (z. B. Informatik, Zahlungs­ verkehr, Kartengeschäft, Wertschriftenberatung und ­verwaltung, Compliance­Funktionen, Datenaufbewahrung, interne Revision) inklusive Kundendaten an ausgewählte Geschäftspartner im In­ und Ausland zu übertragen (Out­ sourcing). Diese Geschäftspartner sind gesetzlich oder vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Outsourcing. 39 10.4 Bestimmungen, die rechtswidrig oder ungültig werden oder nicht mehr angewendet werden können. 39
Outsourcing. 10.3.1 Wir sind nach Maßgabe des anzuwendenden Rechts berechtigt, externe Dienstleister, einschließlich verbundene Unternehmen, einzuschalten.
Outsourcing. 1. Vorbehaltlich der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften behält sich CACEIS das Recht vor, bestimmte Tätigkeiten ganz oder teilweise an Dienstleister (unabhängig davon, ob diese mit CACEIS verbunden sind oder nicht) auszulagern, unabhängig davon, wo sich diese befinden, soweit dies nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist und der Kunde hiermit seine allgemeine vorherige Zustimmung erteilt. Zu den ausgelagerten Tätigkeiten gehören unter anderem Zahlungsdienste, Verwahrfunktionen, Fondsverwaltungsfunktionen, bestimmte Back-Office-, Betriebs- und Geschäftskontrollfunktionen, Nebendienstleistungen, Teile der IT-Inf- rastruktur und der Produktion (einschließlich, aber nicht beschränkt auf IT-Dienstleister, die virtu- elle Erweiterungen von Rechenzentren aufbauen, Geschäftsanwendungen hosten und/oder Cloud-basierte Lösungen für CACEIS bereitstellen können) sowie bestimmte Tätigkeiten im Zu- sammenhang mit der Überprüfung von Gegenparteien und/oder Transaktionen anhand von Sanktionslisten und/oder Risikokriterien im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfi- nanzierung. 2. Im Rahmen von Outsourcings durch CACEIS können bestimmte Kundeninformationen Drit- ten zugänglich gemacht werden, die mit der ausgelagerten Tätigkeit betraut sind, wenn CACEIS dies für erforderlich hält: (i) zur Erleichterung oder Durchführung der vom Kunden abgeschlossenen oder abzuschließenden Transaktionen; (ii) zur Verbesserung der Erbrin- gung der Dienstleistungen von CACEIS; (iii) zur Ausführung inländischer oder grenzüber- schreitender Zahlungen oder Überweisungen; (iv) zur Einhaltung der geltenden Marktre- geln oder der geltenden Gesetze und Vorschriften; (v) zur Einhaltung vertraglicher Ver- pflichtungen oder interner, rechtlicher Reputations- oder operativer Risikomanage- mentrichtlinien; oder (vi) für einen der anderen in Artikel 7(2)A oben genannten Zwecke.
Outsourcing. Im Rahmen von Outsourcing-Vereinbarungen nutzen wir verschiedene Dienstleister (einige davon gehören zu Airbnb, andere sind Drittanbieter), die uns dabei unterstützen, unsere Dienstleistungen effizient und qualitativ hochwertig zu erbringen. Der Einsatz solcher Dienstleister macht es erforderlich, dass wir ihnen einige Daten übermitteln oder zur Verfügung stellen. Sie erklären sich mit solchen Outsourcing-Vereinbarungen einverstanden und weisen uns an, Daten (wie nachstehend genauer definiert) über Sie selbst und gegebenenfalls mit Ihnen verbundene Personen (die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Airbnb-Nutzerkonto angegeben haben), wie zum Beispiel Ihre wirtschaftlichen Eigentümer oder Vertreter, an von uns beauftragte Dienstleister zu übermitteln oder ihnen diese zugänglich zu machen. Diese Dienstleister können zum Beispiel mit technischen Aufgaben (einschließlich IT), betrieblichen Vorgängen, Zahlungsabwicklung, interner Kontrolle, Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (z. B. Hintergrund- oder polizeiliche Überprüfungen), Betrugsprävention, Risikobewertung, Produktentwicklung, Wartung und Fehlersuche, Werbung, Bearbeitung von Versicherungsansprüchen, Kundensupport und anderen Dienstleistungen betraut sein. Die zu übermittelnden oder zur Verfügung zu stellenden Daten umfassen, wenn Sie als natürliche Person handeln, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort sowie Ihre Staatsangehörigkeit und, wenn Sie als juristische Person handeln, Ihren Firmennamen, Ihren Firmensitz, Ihre Rechtsform, die Registrierungsnummer für juristische Personen sowie die vorgenannten Daten zu natürlichen Personen Ihrer wirtschaftlichen Eigentümer und Vertreter. Die zu übermittelnden oder zur Verfügung zu stellenden Daten einer entsprechenden Person umfassen auch ihre Kontaktdaten, wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen sowie Finanz- und Nutzungsdaten im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen (einschließlich Zahlungsart, Auszahlungsart und Zahlungsvorgang). Die Empfänger der Daten befinden sich in den USA, im Vereinigten Königreich, in Irland, Indien, Luxemburg, den Niederlanden, Deutschland und Spanien sowie in anderen Ländern Europas, der Asien-Pazifik-Region und Nord- und Südamerikas. Eine solche Datenübermittlung findet während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen statt sowie für einen zusätzlichen, gesetzlich zulässigen Zeitraum nach Beendigung der Geschäftsbeziehung. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die übermittelten Dat...
Outsourcing. Ihre Lizenz zur Verwendung der Software darf gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung von einem Dritten in Ihrem Namen genutzt werden, z. B. einem Cloud-Drittanbieter oder Outsourcing-Dienstleister, der die Software für Sie verwaltet oder hostet (entweder remote oder virtuell), vorbehaltlich Ihrer Zustimmung der nachfolgenden Punkte sowie deren Einhaltung:
Outsourcing. Der Kunde ist einverstanden, dass die Bank Geschäftsbereiche oder bestimmte Tätigkeiten (z.B. Wertschriftenadministration und -verwahrung, Zahlungsverkehr und Entwicklung und Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnologien) an Dienstleister im In- und Ausland auslagern kann. Im Weiteren kann die Bank auch bisher nicht erbrachte, neue Dienstleis- tungen an Dienstleister auslagern.