Common use of Einziehung und Sperre der Karte Clause in Contracts

Einziehung und Sperre der Karte. (1) Die Bank darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (zum Beispiel an Geldautomaten) veranlassen, • wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder • wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügeri- schen Verwendung der Karte besteht. Die Bank wird den Karteninhaber unter Angabe der hierfür maß- geblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüg- lich nach der Sperre, über die Sperre unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich.

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Einziehung und Sperre der Karte. (1) Die Bank darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (zum Beispiel z. B. an Geldautomaten) veranlassenver- anlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • . – wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen recht- fertigen oder wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügeri- schen betrügerischen Verwendung der Karte besteht. Die Bank wird den Karteninhaber unter Angabe Xxxxxx der hierfür maß- geblichen maßgeblichen Gründe möglichst mög- lichst vor, spätestens jedoch unverzüg- lich unverzüglich nach der Sperre, über die Sperre unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber Karten- inhaber unverzüglich.

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Einziehung und Sperre der Karte. (1) Die Bank darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (zum Beispiel an Geldautomaten) veranlassen, • wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigenkündi- gen, • wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder • wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügeri- schen Verwendung betrügerischen Verwen- dung der Karte besteht. Die Bank wird den Karteninhaber unter Angabe Xxxxxx der hierfür maß- geblichen maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüg- lich unverzüglich nach der Sperre, über die Sperre unterrichten. Die Bank wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich.

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