Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank darf die Karte sperren, den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung der digita- len Karte verlangen oder selbst veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehung, Sperre bzw. Löschung auch berech- tigt, wenn • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Si- cherheit der Karte dies rechtfertigen oder • eine nicht autorisierte oder betrügerische Ver- wendung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich begründeter Verdacht vorliegt oder • die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündigung endet. 18.2 Die Bank wird den Karteninhaber über den Grund der Sperre bzw. Löschung unterrichten. Sie wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sper- re bzw. Löschung nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber wird sie den Karteninhaber unterrichten. 19 Änderungen oder Ergänzungen der Vertrags- bedingungen/Entgeltänderung 19.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Ver- tragsbedingungen sowie der nach Ziffer 9 verein- barten Entgelte wird die Bank oder der Herausge- ber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeit- punkt ihres Wirksamwerdens dem Karteninhaber durch Benachrichtigung in Textform anbieten. Der Karteninhaber kann den Änderungen vor dem vor- geschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entwe- der zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt in Textform angezeigt hat, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen. Eine Ablehnung (Widerspruch) gilt als Kündigung des Kartenvertrags zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angebotenen Änderungen. 19.2 Werden dem Karteninhaber Änderungen ge- mäß Ziffer 19.1 angeboten, ist er berechtigt, den Kartenvertrag auch vor dem vorgeschlagenen Zeit- punkt des Wirksamwerdens der Änderungen frist- los und kostenfrei zu kündigen. Kündigt der Karten- inhaber, wird die Änderung oder Ergänzung für die Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 19.3 Auf die Zustimmungswirkung des Schweigens, die Kündigungswirkung einer Ablehnung sowie auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündi- gung wird die Bank oder der Herausgeber den Karteninhaber im Rahmen des Änderungsangebots hinweisen.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank comdirect darf die Karte sperren, sperren und den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung der digita- len Karte verlangen oder selbst (z. B. an Geldautomaten) veranlassen, • wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehungkündigen, Sperre bzw. Löschung auch berech- tigt, • wenn • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Si- cherheit Sicherheit der Karte dies dieses rechtfertigen oder • eine wenn der Verdacht einer nicht autorisierte autorisierten oder betrügerische Ver- betrügerischen Ver wendung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich begründeter Verdacht vorliegt oder • die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündigung endet.
18.2 Die Bank besteht. comdirect wird den Karteninhaber unter Angabe der hierfür maßgeb lichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre, über den Grund der die Sperre bzw. Löschung unterrichten. Sie Die Angabe von Gründen unter bleibt, soweit sie gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt. comdirect wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sper- re bzw. Löschung Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber wird unterrichtet sie den Karteninhaber unterrichtenunverzüglich.
1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dä nemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. 19 Änderungen comdirect bietet einen SMSService für die Inhaber der Karte an. Mit Registrierung und Anmeldung zum SMSService werden Informationen an die vom Kunden angegebene Mobilfunknummer per Kurzmitteilung (SMS) gesandt. Hierbei handelt es sich z. B. um Informationen über aktuelle Autorisierungsanfragen und Kartenumsätze. comdirect weist darauf hin, dass für den Empfang von SMS im Aus land gegebenenfalls zusätzliche Entgelte des Mobilfunkanbieters (Roaming) anfallen können. comdirect haftet nicht für den Fall, dass das Mobiltelefon verloren, gestohlen oder Ergänzungen weitergegeben wird und dadurch Dritte Zugriff auf die SMS erhalten können. Für die Sicherheit der Vertrags- bedingungen/Entgeltänderung
19.1 Änderungen SMS, die auf dem Mobiltelefon eingegangen sind, muss der Kunde Sorge tragen. Der SMSService kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden oder Ergänzungen dieser Ver- tragsbedingungen sowie der nach Ziffer 9 verein- barten Entgelte wird die Bank endet automatisch mit Beendigung des Kartenvertrages oder der Herausge- ber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeit- punkt ihres Wirksamwerdens dem Karteninhaber durch Benachrichtigung in Textform anbieten. Der Karteninhaber kann den Änderungen vor dem vor- geschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entwe- der zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt in Textform angezeigt hat, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen. Eine Ablehnung (Widerspruch) gilt als Kündigung des Kartenvertrags zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angebotenen Änderungengesamten Geschäftsverbindung.
19.2 Werden dem Karteninhaber Änderungen ge- mäß Ziffer 19.1 angeboten, ist er berechtigt, den Kartenvertrag auch vor dem vorgeschlagenen Zeit- punkt des Wirksamwerdens der Änderungen frist- los und kostenfrei zu kündigen. Kündigt der Karten- inhaber, wird die Änderung oder Ergänzung für die Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.
19.3 Auf die Zustimmungswirkung des Schweigens, die Kündigungswirkung einer Ablehnung sowie auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündi- gung wird die Bank oder der Herausgeber den Karteninhaber im Rahmen des Änderungsangebots hinweisen.
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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Einziehung und Sperre der Karte. 18.1 Die Bank darf die Karte sperren, den Einzug der Karte veranlassen bzw. die Löschung der digita- len Karte verlangen oder selbst veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (vgl. Ziffer 16.3). Die Bank ist zur Einziehung, Sperre bzw. Löschung auch berech- tigt, wenn • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Si- cherheit Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder • eine nicht autorisierte oder betrügerische Ver- wendung der Karte oder deren Daten oder ein diesbezüglich begründeter Verdacht vorliegt oder • die Nutzungsberechtigung der Karte durch Ablauf oder aufgrund ordentlicher Kündigung endet.
18.2 Die Bank wird den Karteninhaber über den Grund der Sperre bzw. Löschung unterrichten. Sie wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sper- re bzw. Löschung nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber wird sie den Karteninhaber unterrichten. 19 Änderungen oder Ergänzungen der Vertrags- bedingungen/EntgeltänderungSie
19.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Ver- tragsbedingungen sowie der nach Ziffer 9 verein- barten Entgelte wird die Bank oder der Herausge- ber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeit- punkt Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens dem Karteninhaber Karten- inhaber durch Benachrichtigung in Textform anbietenanbie- ten. Der Karteninhaber kann den Änderungen vor dem vor- geschlagenen vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entwe- der entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung Zu- stimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt in Textform angezeigt hat, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen. Eine Ablehnung (Widerspruch) gilt als Kündigung des Kartenvertrags zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Wirksamwerdens der angebotenen Änderungen.
19.2 Werden dem Karteninhaber Änderungen ge- mäß gemäß Ziffer 19.1 angeboten, ist er berechtigt, den Kartenvertrag auch vor dem vorgeschlagenen Zeit- punkt Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen frist- los fristlos und kostenfrei zu kündigen. Kündigt der Karten- inhaberKarteninhaber, wird die Änderung oder Ergänzung für die Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.
19.3 Auf die Zustimmungswirkung des Schweigens, die Kündigungswirkung einer Ablehnung sowie auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündi- gung wird die Bank oder der Herausgeber den Karteninhaber im Rahmen des Änderungsangebots hinweisenhinzuweisen.
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