Guthaben. Evtl. nach Abschluss dieser Vereinbarung zugunsten des Kunden entstehende Guthaben werden nicht ausgezahlt, sondern auf etwaige noch fällig werdende Raten angerechnet. Die Anrechnung erfolgt auf die zuletzt fällig werdenden Raten, die Laufzeit der Vereinbarung verringert sich dementsprechend.
Guthaben. Das Sparkonto wird nach Ablauf der Festlegungsfrist aufgelöst, das Guthaben wird auf das vom Sparer angegebene Abrechnungskonto umgebucht, sofern kein anderer Auftrag erteilt wird. Liegt kein Abrechnungskonto vor, so wird für dieses Guthaben die dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart.
Guthaben. Der Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bilden. Das jeweilige Guthaben auf dem Kartenkonto ist Privatvermögen.
Guthaben. A1 darf bei Vertragsende bestehende Guthaben des Kunden auch bei anderen zwischen A1 und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnissen verrechnen.
Guthaben. 10.1 Der Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bis zu einer Grenze von 25.000 EUR bilden. Das jeweilige Guthaben auf dem Kartenkonto wird nicht verzinst und ist – je nach Kartenart – Privatvermögen bzw. Firmenvermögen. Das Kartenkonto darf nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr herangezogen werden.
Guthaben. A1 Digital darf bei Vertragsende bestehende Guthaben des Kunden auch mit Forderungen aus anderen zwischen A1 Digital und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnissen verrechnen.
Guthaben. 10.1 Der Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bilden. Das jeweilige Guthaben auf dem Kartenkonto ist Privatvermögen. Die Zinssätze für eine etwaige Guthabenverzinsung werden jeweils einen Geschäftstag vor der kommenden Rechnungsperiode neu ermittelt. Die Höhe und Berechnung der Zinsen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Das Kartenkonto darf nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr herangezogen werden.
Guthaben. Wird grundsätzlich im Verhältnis der Teilbausparsummen (proportional) aufgeteilt. Wenn die Aufteilung des Guthabens nicht im Verhältnis der neuen Teilbausparsummen (unpropor tional) erfolgen soll, empfiehlt es sich, das ganze Guthaben auf einen Vertrag zu übernehmen.
Guthaben. 9.1 Die Herausgeberin ist berechtigt, dem Kunden bestehende Guthaben des Kunden jederzeit, ohne Voranzeige und ohne Angabe von Gründen vollständig oder teilweise auf das von ihm bekannt gegebene Bank-/ Postkonto zu überweisen. Hat der Kunde keine gültige Kontoverbindung bei der Herausgeberin hinterlegt, so kann die Herausgeberin dem Kunden das Guthaben mit befreiender Wirkung in Form eines Checks oder auf andere geeignete Weise an die letztbekannte Zustelladresse des Kunden zukommen lassen. Die Herausgeberin ist berechtigt, sämtliche Aufwen- dungen im Zusammenhang mit der Ausstellung und Einlösung des Checks oder mit der anderweitigen Rückerstattung dem Kunden zu belasten.
Guthaben. A1 darf bei Vertragsende bestehende Guthaben des Kunden auch mit Forderungen aus anderen zwischen A1 oder einem in Punkt 10.2 genannten Unternehmen und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnissen verrechnen.