Guthaben. Evtl. nach Abschluss dieser Vereinbarung zugunsten des Kunden entstehende Guthaben werden nicht ausgezahlt, sondern auf etwaige noch fällig werdende Raten angerechnet. Die Anrechnung erfolgt auf die zuletzt fällig werdenden Raten, die Laufzeit der Vereinbarung verringert sich dementsprechend.
Guthaben. Das Sparkonto wird nach Ablauf der Festlegungsfrist aufgelöst, das Guthaben wird auf das vom Sparer angegebene Abrechnungskonto umgebucht, sofern kein anderer Auftrag erteilt wird.
Guthaben. Der Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bilden. Das jeweilige Guthaben auf dem Kartenkonto ist Privatvermögen.
Guthaben. A1 darf bei Vertragsende bestehende Guthaben des Kunden auch bei anderen zwischen A1 und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnissen verrechnen.
Guthaben. 10.1 Der Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bis zu einer Grenze von 25.000 EUR bilden. Das jeweilige Guthaben auf dem Kartenkonto wird nicht verzinst und ist – je nach Kartenart – Privatvermögen bzw. Firmenvermögen. Das Kartenkonto darf nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr herangezogen werden.
10.2 Die der Bank aufgrund der Benutzung der Kreditkarte gegen den Karteninhaber zustehenden Zahlungsansprüche und Entgelte sowie die vom Karteninhaber auf das Kreditkartenkonto geleisteten Zahlungen werden auf dem Kreditkartenkonto in laufende Rechnung eingestellt. Die Kreditkartenabrechnung ist gleichzeitig der Rechnungsabschluss. Die Haftung nach Nummer 13.1.5 erhöht sich um das jeweils auf dem Kreditkartenkonto vorhandene Guthaben. Die auf dem Kreditkartenkonto gebuchten Kartenverfügungen wer- den mit etwaigem Guthaben taggleich verrechnet. Übersteigen diese Kartenverfügungen das Guthaben, wird der Differenzbetrag zum Abrechnungsstichtag dem vom Karteninhaber angegebenen Abrechnungskonto belas tet. Über ein Guthaben auf dem Kreditkartenkonto kann auch durch Überweisung auf das Abrechnungskonto verfügt werden.
Guthaben. A1 DIGITAL darf bei Vertragsende bestehende Guthaben des Kunden auch mit Forderungen aus anderen zwischen A1 DIGITAL und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnissen verrechnen.
Guthaben. 10.1 Der Karteninhaber kann auf seinem Kartenkonto Guthaben bilden. Das jeweilige Guthaben auf dem Kartenkonto ist Privatvermögen. Die Zinssätze für eine etwaige Guthabenverzinsung werden jeweils einen Geschäftstag vor der kommenden Rechnungsperiode neu ermittelt. Die Höhe und Berechnung der Zinsen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Das Kartenkonto darf nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr herangezogen werden.
10.2 Die der Bank aufgrund der Benutzung der Kreditkarte gegen den Karteninhaber zustehen- den Zahlungsansprüche und Entgelte sowie die vom Karteninhaber auf das Kreditkartenkonto geleisteten Zahlungen werden auf dem Kreditkartenkonto in laufende Rechnung eingestellt. Die Kreditkartenabrechnung ist gleichzeitig der Rechnungsabschluss. Die Haftung nach Nummer
Guthaben. Wird grundsätzlich im Verhältnis der Teilbausparsummen (proportional) aufgeteilt. Wenn die Aufteilung des Guthabens nicht im Verhältnis der neuen Teilbausparsummen (unpropor tional) erfolgen soll, empfiehlt es sich, das ganze Guthaben auf einen Vertrag zu übernehmen.
Guthaben. 10.1 Die Herausgeberinistberechtigt, dem Kundenbestehende Guthaben des Kunden jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vollständig oder teilweise auf das von ihm bekannt gegebene Bank-/Postkonto zu überweisen. Hat der Kunde keine gültige Kontoverbindung bei der Heraus- geberin hinterlegt, so kann die Herausgeberin dem Kunden das Guthaben mit befreiender Wirkung in Form eines Checks oder auf andere geeignete Weise an die letztbekannte Zustell- adresse des Kunden zukommen lassen. Die Herausgeberin ist berechtigt, sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausstellung und Einlösung des Checks oder mit der ander- weitigen Rückerstattung dem Kunden zu belasten.
10.2 Vorbehältlich anderer Abreden werden Guthaben des Kunden auf dem BTA nicht verzinst.
Guthaben. Gebühren, wie z.B. für Rücklastschriften, welche das Unternehmen nicht zu vertreten hat, trägt der Kontoinhaber. Eine Zahlung gilt erst mit Eingang auf dem Konto des Unternehmens als fristgerecht. Berechtigte Guthaben sind bei Lastschrifteinzug bereits berücksichtigt. Bei Überweisungen im Voraus sind berechtigte Guthaben selbstständig vom Kontoinhaber im Folgemonat zu ermitteln. Die fälligen Essengeldbeträge sind sorgfältig zu prüfen. Grundlage ist die Anzahl der im Abrechungszeitraum bestellten Essen, unabhängig von deren Inanspruchnahme. Jeweilige Forderungsausgleiche sind schriftlich gegenüber dem Unternehmen zu erheben. Die Unterlassung der rechtzeitigen Erhebung von Einwendungen gegen den jeweiligen Ausgleich gilt als deren Genehmigung. Es erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung.