Einzug der SEPA-Firmenlastschrift auf Grundlage des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats durch den Zahlungsempfänger Musterklauseln

Einzug der SEPA-Firmenlastschrift auf Grundlage des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats durch den Zahlungsempfänger. Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA- Firmenlastschrift über seinen Zahlungsdienstleister an die Bank als Zahlstelle. Dieser Daten- satz verkörpert auch die im SEPA-Firmenlastschrift-Mandat enthaltene Weisung des Konto- inhabers an die Bank zur Einlösung der jeweiligen SEPA-Firmenlastschrift (Nummer 10 Ab- satz 1 Satz 2 und Absatz 2). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet die Bank auf die für die Erteilung des Mandats vereinbarte Form (Nummer 10 Absatz 1 Satz 1).
Einzug der SEPA-Firmenlastschrift auf Grundlage des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats durch den Zahlungsempfänger. (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Firmenlastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben.