Common use of Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge Clause in Contracts

Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zulasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut fol- genden Geschäftstag. (2) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung der Auftrag des Kunden vor, von einem im Auftrag bestimmten Dritten eingezogene Beträge zulasten des Xxxxxx des Kunden zu bezahlen („Lastschriftenauftrag“), muss das Kreditinstitut dem Verlangen eines Kunden, der Verbraucher ist, die Belas- tung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit gleicher Wertstellung rückgängig zu machen, nachkommen. Dies gilt nicht, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass dem Kun- den die Information über den anstehenden Einzug mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Zahlungsempfänger in einer vereinbarten Form mitgeteilt oder zugänglich gemacht worden ist. Dem Kreditinstitut muss das Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung der Belas- tung binnen acht Wochen nach dem Tag der Kontobelastung zugehen. Unternehmer sind nicht berechtigt, ein derartiges Verlangen zu stellen. (3) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung kein Lastschriftauftrag des Kunden vor („Einzugsermächtigungs- verfahren“), hat das Kreditinstitut dem ihm binnen acht Wo- chen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung, zuge- gangenen Verlangens des Kunden (auch wenn dieser Unterneh- mer ist) die Kontobelastung rückgängig zu machen, ohne weite- res entsprechen. (4) Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängig- machung wird innerhalb von zehn Geschäftstagen entsprochen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zulasten zu Lasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut fol- genden folgenden Geschäftstag. (2) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung der Auftrag des Kunden vor, von einem im Auftrag bestimmten Dritten eingezogene Beträge zulasten zu Lasten des Xxxxxx des Kunden zu bezahlen („LastschriftenauftragLastschriftauftrag“), muss das Kreditinstitut dem Verlangen eines Kunden, der Verbraucher ist, die Belas- tung Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit gleicher Wertstellung rückgängig zu machen, nachkommen. Dies gilt nicht, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass der Kunde im Abbuchungsauftrag den genauen Betrag der Lastschrift autorisiert hat oder dem Kun- den Kunden die Information über den anstehenden Einzug mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Zahlungsempfänger in einer vereinbarten Form mitgeteilt oder zugänglich gemacht worden ist. Dem Kreditinstitut muss das Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung der Belas- tung Belastung binnen acht Wochen nach dem Tag der Kontobelastung zugehen. Unternehmer sind nicht berechtigt, ein derartiges Verlangen zu stellen. (3) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung kein Lastschriftauftrag des Kunden vor („Einzugsermächtigungs- verfahrenEinzugsermächtigungsver- fahren“), hat das Kreditinstitut dem ihm binnen acht Wo- chenWochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung, zuge- gangenen Verlangens zugegangenen Verlangen des Kunden (auch wenn dieser Unterneh- mer Unternehmer ist) ), die Kontobelastung rückgängig zu machen, ohne weite- res weiteres zu entsprechen. (4) Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängig- machung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von zehn Geschäftstagen entsprochen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte

Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit BeträgenBeträ- gen, die von ihm ermächtigte Dritte zulasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut Kre- ditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich jeder- zeit widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf ist dem Kreditinstitut unverzüglich bekannt zu geben und wirkt ab dem seinem auf den Eingang des Widerrufs beim Kreditinstitut fol- genden folgenden Geschäftstag. (2) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung der Auftrag des Kunden vor, von einem im Auftrag bestimmten Dritten eingezogene Beträge zulasten des Xxxxxx des Kunden zu bezahlen („LastschriftenauftragLastschriftauftrag“), muss das Kreditinstitut dem Verlangen eines Kunden, der Verbraucher ist, die Belas- tung Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit gleicher Wertstellung rückgängig zu machen, nachkommen. Dies gilt nicht, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass dem Kun- den Kunden die Information über den anstehenden Einzug mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Zahlungsempfänger Zahlungsemp- fänger in einer vereinbarten Form mitgeteilt oder zugänglich gemacht worden ist. Dem Kreditinstitut muss das Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung der Belas- tung Belastung binnen acht Wochen nach dem Tag der Kontobelastung zugehen. Unternehmer sind nicht berechtigt, ein derartiges Verlangen zu stellen. (3) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung kein Lastschriftauftrag des Kunden vor („Einzugsermächtigungs- verfahrenEinzugsermächtigungsverfahren“), hat das Kreditinstitut dem ihm binnen acht Wo- chenWochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung, zuge- gangenen Verlangens zugegangenen Verlangen des Kunden (auch wenn dieser Unterneh- mer Unternehmer ist) ), die Kontobelastung rückgängig zu machen, ohne weite- res weiteres zu entsprechen. (4) Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängig- machung Rückgängigma- chung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von zehn Geschäftstagen Geschäftsta- gen entsprochen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. E. Einzugsermächtigungen und LastschriftaufträgeSEPA- Lastschriften (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit BeträgenZ 42a. (1) Ein SEPA-Lastschriftmandat liegt vor, die von ihm ermächtigte Dritte zulasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut fol- genden Geschäftstag.wenn der (2) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung der Auftrag des Kunden vor, von einem im Auftrag bestimmten Dritten eingezogene Beträge zulasten des Xxxxxx des Kunden zu bezahlen („LastschriftenauftragLastschriftauftrag“), muss das Kreditinstitut dem Verlangen eines Kunden, der Verbraucher ist, die Belas- tung Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit gleicher Wertstellung rückgängig zu machen, nachkommen. Dies gilt nicht, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass dem Kun- den Kunden die Information über den anstehenden Einzug mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Zahlungsempfänger in einer vereinbarten Form mitgeteilt oder zugänglich gemacht worden ist. Dem Kreditinstitut muss das Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung der Belas- tung Belastung binnen acht 8 Wochen nach dem Tag der Kontobelastung zugehen. Unternehmer sind nicht berechtigt, ein derartiges Verlangen zu stellen. (3) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung kein Lastschriftauftrag des Kunden vor („Einzugsermächtigungs- verfahrenEinzugsermächtigungsverfahren“), hat das Kreditinstitut dem ihm binnen acht Wo- chen8 Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung, zuge- gangenen Verlangens zugegangenen Verlangen des Kunden (auch wenn dieser Unterneh- mer Unternehmer ist) ), die Kontobelastung rückgängig zu machen, ohne weite- res Weiteres zu entsprechen. (4) Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängig- machung Rückgängigmachung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von zehn 10 Geschäftstagen entsprochen. Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Ein SEPA- Firmenlastschriftmandat liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen, wobei sowohl Zahler als auch Zahlungsempfänger Unternehmer sind und der Zahler seinem Kreditinstitut einen entsprechenden Abbuchungsauftrag erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels SEPA- Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift zulasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzen.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. Z 42a. (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte er- mächtigte Dritte zulasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger derarti- ger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut fol- genden Geschäftstagfolgenden Ge- schäftstag. (2) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung der Auftrag des Kunden Kun- den vor, von einem im Auftrag bestimmten Dritten eingezogene Beträge zulasten des Xxxxxx des Kunden zu bezahlen („LastschriftenauftragLastschriftauftrag“), muss das Kreditinstitut dem Verlangen eines Kunden, der Verbraucher ist, die Belas- tung Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit gleicher Wertstellung rückgängig zu machen, nachkommen. Dies gilt nicht, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass dem Kun- den Kunden die Information über den anstehenden Einzug mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Zahlungsempfänger in einer vereinbarten Form mitgeteilt oder zugänglich gemacht worden ist. Dem Kreditinstitut muss das Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung der Belas- tung Belastung binnen acht 8 Wochen nach dem Tag der Kontobelastung zugehen. Unternehmer sind nicht berechtigt, ein derartiges Verlangen zu stellen. (3) Lag dem Der Kunde (Xxxxxx) kann vom Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung kein Lastschriftauftrag die Erstattung des Kunden vor („Einzugsermächtigungs- verfahren“), hat das Kreditinstitut dem seinem Konto aufgrund eines von ihm erteilten Lastschriftmandats angelasteten Betrags binnen acht Wo- chen, gerechnet Wochen ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung, zuge- gangenen Verlangens Belastung seines Xxxxxx verlangen. Das Kre- ditinstitut hat diesem Verlangen des Kunden (auch wenn dieser Unterneh- mer ist) innerhalb von zehn Geschäftstagen nachzukommen und die Kontobelastung Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit Wertstellung zum Datum der Belastung des Xxxxxx rückgängig zu machen, ohne weite- res entsprechen. (4) Einem berechtigten Verlangen War die zulasten des Xxxxxx des Kunden auf Rückgängig- machung ausgeführte Lastschrift vom Kunden nicht autorisiert, kann der Kunde die Erstattung des belasteten Betrags gemäß Z 16 (2) verlangen. Die Frist wird innerhalb von zehn Geschäftstagen entsprochenjeweils ausgelöst, wenn das Kreditinstitut dem Kun- den die Informationen nach Z 39 (9) zur Verfügung gestellt hat. (5) War die zu Lasten des Xxxxxx des Kunden ausgeführte SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift vom Kunden nicht autorisiert, kann der Kunde, der Ver- braucher ist, die Erstattung des belasteten Betrags binnen 13 Monaten, und der Kunde, der Unternehmer ist, binnen eines Monats ab der Belastung verlangen, wobei die Frist jeweils nur ausgelöst wird, wenn das Kreditinstitut dem Kunden die Angaben gemäß dem 3. Hauptstück des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG 2018), insbesondere die in Z. 39 (7) genannten Angaben mitgeteilt oder zugänglich ge- macht hat. Zur Erwirkung der Erstattung eines nicht autorisierten Zahlungsvor- gangs hat der Kunde das Kreditinstitut hiervon unverzüglich zu unterrichten, so- bald er diesen festgestellt hat (Rügeobliegenheit).

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zulasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut fol- genden folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. (2) Das Kreditinstitut führt SEPA-Lastschriften, mit welchen das Konto des Kunden belastet werden soll, aufgrund der vom einziehenden Kreditinstitut übermittelten International Bank Account Number (IBAN) durch. Die Angaben zum IBAN stellen den Kundenidentifikator dar, anhand dessen die SEPA-Lastschrift durchgeführt wird. Werden von der einziehenden Bank darüber hinausgehende Angaben zum Kunden, wie insbesondere der Name des Kontoinhabers des Xxxxxx, von dem eingezogen werden soll, gemacht, dienen diese daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei der Ausführung der SEPA- Lastschrift unbeachtet. (3) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung kein Lastschriftauftrag des Kunden vor („SEPA-Lastschrift“), hat das Kreditinstitut dem ihm binnen 8 Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung, zugegangenen Verlangen des Kunden (auch wenn dieser Unternehmer ist), die Kontobelastung rückgängig zu machen, ohne Weiteres zu entsprechen. Lag dem Kreditinstitut zur Zeit der Kontobelastung der Auftrag des Kunden eines Kunden, der Unternehmer ist, vor, von einem im Auftrag bestimmten Dritten eingezogene Beträge zulasten des Xxxxxx des Kunden zu bezahlen („LastschriftenauftragSEPA- Firmenlastschrift“), muss das Kreditinstitut dem Verlangen eines besteht kein Recht des Kunden, der Verbraucher ist, die Belas- tung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit gleicher Wertstellung rückgängig zu machen, nachkommen. Dies gilt nicht, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass dem Kun- den die Information über den anstehenden Einzug mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Zahlungsempfänger in einer vereinbarten Form mitgeteilt oder zugänglich gemacht worden ist. Dem Kreditinstitut muss das Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung der Belas- tung binnen acht Wochen nach dem Tag der Kontobelastung zugehen. Unternehmer sind nicht berechtigt, ein derartiges Verlangen zu stellen. (3) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung kein Lastschriftauftrag des Kunden vor („Einzugsermächtigungs- verfahren“), hat das Kreditinstitut dem ihm binnen acht Wo- chen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung, zuge- gangenen Verlangens des Kunden (auch wenn dieser Unterneh- mer ist) die Kontobelastung rückgängig zu machen, ohne weite- res entsprechenverlangen. (4) Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängig- machung Rückgängigmachung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von zehn 10 Geschäftstagen entsprochen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zulasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut fol- genden folgenden Geschäftstag. (2) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung der Auftrag des Kunden vor, von einem im Auftrag bestimmten Dritten eingezogene Beträge zulasten des Xxxxxx des Kunden zu bezahlen („Lastschriftenauftrag“"Lastschriftauftrag"), muss das Kreditinstitut dem Verlangen eines Kunden, der Verbraucher ist, die Belas- tung Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit gleicher Wertstellung rückgängig zu machen, nachkommen. Dies gilt nicht, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass dem Kun- den Kunden die Information über den anstehenden Einzug mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Zahlungsempfänger in einer vereinbarten Form mitgeteilt oder zugänglich gemacht worden ist. Dem Kreditinstitut muss das Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung der Belas- tung Belastung binnen acht 8 Wochen nach dem Tag der Kontobelastung zugehen. Unternehmer sind nicht berechtigt, ein derartiges Verlangen zu stellen. (3) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung kein Lastschriftauftrag des Kunden vor („Einzugsermächtigungs- verfahren“"Einzugsermächtigungsverfahren"), hat das Kreditinstitut dem ihm binnen acht Wo- chen8 Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung, zuge- gangenen Verlangens zugegangenen Verlangen des Kunden (auch wenn dieser Unterneh- mer Unternehmer ist) ), die Kontobelastung rückgängig zu machen, ohne weite- res weiteres zu entsprechen. (4) Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängig- machung Rückgängigmachung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von zehn 10 Geschäftstagen entsprochen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zulasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut fol- genden folgenden Geschäftstag. (2) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung der Auftrag des Kunden vor, von einem im Auftrag bestimmten Dritten eingezogene Beträge zulasten des Xxxxxx des Kunden zu bezahlen („LastschriftenauftragLastschriftauftrag“), muss das Kreditinstitut dem Verlangen eines Kunden, der Verbraucher ist, die Belas- tung Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit gleicher Wertstellung rückgängig zu machen, nachkommen. Dies gilt nicht, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass dem Kun- den Kunden die Information über den anstehenden Einzug mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Zahlungsempfänger in einer vereinbarten Form mitgeteilt oder zugänglich gemacht worden ist. Dem Kreditinstitut muss das Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung der Belas- tung Belastung binnen acht 8 Wochen nach dem Tag der Kontobelastung zugehen. Unternehmer sind nicht berechtigt, ein derartiges Verlangen zu stellen. (3) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung kein Lastschriftauftrag des Kunden vor („Einzugsermächtigungs- verfahren“), hat das Kreditinstitut dem ihm binnen acht Wo- chen8 Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung, zuge- gangenen Verlangens zugegangenen Verlangen des Kunden (auch wenn dieser Unterneh- mer Unternehmer ist) ), die Kontobelastung rückgängig zu machenzumachen, ohne weite- res weiteres zu entsprechen. (4) Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängig- machung Rückgängigmachung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von zehn 10 Geschäftstagen entsprochen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträge. (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zulasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen wi- derrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut fol- genden folgenden Geschäftstag. (2) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung der Auftrag des Kunden vor, von einem im Auftrag bestimmten Dritten eingezogene Beträge Be- träge zulasten des Xxxxxx des Kunden zu bezahlen („LastschriftenauftragLastschriftauftrag“), muss das Kreditinstitut dem Verlangen eines Kunden, der Verbraucher ist, die Belas- tung Belastung seines Xxxxxx mit dem eingezogenen Betrag mit gleicher Wertstellung rückgängig zu machen, nachkommen. Dies gilt nicht, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass dem Kun- den Kunden die Information über den anstehenden Einzug mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin Fälligkeitster-min vom Kreditinstitut oder vom Zahlungsempfänger in einer vereinbarten Form mitgeteilt oder zugänglich gemacht worden ist. Dem Kreditinstitut muss das Verlangen des Kunden auf Rückgängigmachung der Belas- tung Belastung binnen acht Wochen nach dem Tag der Kontobelastung zugehen. Unternehmer sind nicht berechtigt, ein derartiges Verlangen zu stellen. (3) Lag dem Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Kontobelastung kein Lastschriftauftrag Lastschrif- tauftrag des Kunden vor („Einzugsermächtigungs- verfahrenEinzugsermächtigungsverfahren“), hat das Kreditinstitut Kre- ditinstitut dem ihm binnen acht Wo- chenWochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung, zuge- gangenen Verlangens zugegangenen Verlangen des Kunden (auch wenn dieser Unterneh- mer Unternehmer ist) ), die Kontobelastung rückgängig zu machen, ohne weite- res Weiteres zu entsprechen. (4) Einem berechtigten Verlangen des Kunden auf Rückgängig- machung Rückgängigmachung einer Belastungsbuchung wird innerhalb von zehn Geschäftstagen entsprochen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bankgeschäfte