Elektrische Sicherheit Musterklauseln

Elektrische Sicherheit. Die Teilnahme an den Übungen zum Thema „elektrische Sicherheit“ im Werkstätten- und Laborunterricht ist zwingend vorgeschrieben, versäumte Übungen müssen nachgeholt werden. Der Stand und die Anwendung dieses Wissens wird geprüft und beurteilt (Nachweis mit schriftlicher Bestätigung der/des Lehrenden). In diesem Zusammenhang sind auch die Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Unfällen durch Elektrizität zur Kenntnis zu bringen und zu überprüfen. Der für die jeweilige Übung sicherheitsbezogene Lehrstoff ist von der Schülerin bzw. dem Xxxxxxx zu beherrschen. Nichtwissen ist keine Entschuldigung für etwaige verursachte Schäden. Alle in den Vorbesprechungen angegebenen Schutzmaßnahmen sind unbedingt anzuwenden. Labors dürfen nur mit Erlaubnis und Wissen der/des zuständigen Lehrenden betreten werden, dabei ist Folgendes zu beachten: ⮚ Überbekleidung ist in dem dafür vorgesehenen Umkleideraum (ggf. Klassenraum) aufzubewahren oder wenn vorhanden, an den in der Labor- stätte montierten Garderobehaken aufzuhängen ⮚ Schultaschen, Rucksäcke und dergleichen sind so aufzubewahren, dass der sichere Laborbetrieb gewährleistet ist ⮚ Kontrolle der Vollständigkeit und des Zustands der Geräte und Einrichtungen des Laborarbeitsplatzes ⮚ fehlende oder defekte Mess- und Prüfmittel und Einrichtungen sind der/dem Laborlehrenden sofort zu melden Schülerinnen und Xxxxxxx dürfen in den Labors zunächst nur in Anwesenheit einer/eines Lehrenden arbeiten. Im Sinn der Ausbildung können Schülerinnen und Xxxxxxx je nach ihrem Ausbildungsgrad und nach elektrotechnischer Unterweisung als elektrotechnisch unterwiesene Personen mit eigenständig durchzuführenden Arbeiten betraut werden. In den Laborräumen ist das Essen und Trinken nicht gestattet. Die Not-Aus-Einrichtungen dürfen nur in Notfällen betätigt werden. Wege sowie spezielle Fluchtwege sind freizuhalten, dies betrifft auch die Zugänge zu Schalt- und Verteilungsanlagen für Experimentiereinrichtungen. Auf den Labortischen abgelegte Gegenstände dürfen die Sicht auf die aufgebaute Experimentierschaltung nicht behindern und den Arbeitsraum nicht unnötig einschränken. Die Bedienteile für Not-Aus-Einrichtungen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung müssen ständig zugänglich sein.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.