Elektromobilität Musterklauseln

Elektromobilität. Als mittel- bis langfristige Alternative zu fossilen Brennstoffen wollen wir die Wei- chen für Elektromobilität in Deutschland durch ein umfassendes Entwicklungs- programm stellen. Wir wollen Deutschland zu einem Leitmarkt für Elektromobilität machen und dabei bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straßen bringen. In Mo- dellregionen werden wir zukunftsweisende, ganzheitliche Verkehrskonzepte („Mo- bility on Demand“) erproben. In das Konzept der Modellregionen wollen wir auch ländliche Räume einbeziehen. Besonderen Schwerpunkt legen wir auf die Förderung innovativer Batterietechno- logien. Deshalb müssen neben der Elektromobilität auch die Weiterentwicklung von Brennstoffzelle und Wasserstoff vorangetrieben werden. Es gilt aber für uns der Grundsatz der Technologieneutralität. In Deutschland muss sobald wie mög- lich mit dem Aufbau eines Netzes von Ladestellen für Elektrofahrzeuge in Bal- lungsräumen begonnen werden. Staatliche Aufgabe ist es dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen; Aufbau und Betrieb dieser Ladestellen ist Auf- gabe der Privatwirtschaft. Um unsere Wirtschaft vor Benachteiligungen im internationalen Wettbewerb zu schützen, wollen wir keine nationalen Alleingänge. Wir wollen die Feinstaubbelastung in den Städten reduzieren. Bei der Einrichtung von Umweltzonen muss auf die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Wir wollen Einfahrtverbote dort lockern, wo die Einschränkungen in kei- nem vernünftigen Verhältnis zur erzielten Feinstaubreduzierung stehen. Dazu wol- len wir die Ausnahmeregelungen bundesweit vereinheitlichen. Die Akzeptanz für einen weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur hängt ent- scheidend davon ab, dass die Lärmbelastung der Bevölkerung reduziert wird. Wir wollen deshalb den Lärmschutz ausweiten. Dazu wollen wir den Schienenbonus schrittweise reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen. Gleichzeitig wollen wir eine lärmabhängige Trassenpreisgestaltung bei der Bahn. Bei bereits bestehenden Strecken wollen wir das Lärmsanierungsprogramm Schiene fortsetzen und intensivieren. Dazu wollen wir auch die Möglichkeiten des technischen Fortschritts bei Fahrzeugen nutzen. Die Koalition lehnt ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen ab.
Elektromobilität. Entfällt
Elektromobilität. Die Lincoln-Siedlung soll durch eine auf die neuen Technologien abgestimmte Infrastruktur für Kommunikation und Mobilität als Pilotprojekt für andere Quartiere gelten und die in der Region bereits vorhandenen Ansätze ergänzen. Es ist Ziel, eine nachhaltige, elektromobile Vernetzung von unterschiedlichen Elektrofahrzeugen und Elektro-Zweirädern aufzubauen. Die Kombination von CarSharing und Elektromobilität soll noch stärker zu einer umweltverträglichen Gebietsentwicklung beitragen. Elektromobilität soll in Form von Ladestationen, CarSharing-Fahrzeugen und dem Verleih von Elektrofahrrädern (z.B. Lastenfahrräder) im Gebiet gefördert werden. Entsprechende Förderanträge können in Zusammenarbeit mit der Stadt gestellt werden bzw. sind bereits in Bearbeitung. Die Vorhabenträgerin beteiligt sich gemeinsam mit der Stadt und weiteren Netzwerkpartnern der Elektromobilität an zu entwickelnden Konzepten inkl. Betriebs- und Organisationsmodell.
Elektromobilität. Elektrofahrräder. An dieser Stelle soll kurz auf die Begriffe E-Bike und Pedelec eingegangen werden: Ein Pedelec ist ein Elektrofahrrad, bei dem der Elektromotor nur durch die Bewegung des Tretlagers angeschaltet wird. Es gibt also keinen Gasgriff am Lenker. Wenn der Elektromotor nur bis zur Ge- schwindigkeit von 25 km/h unterstützt, gilt das Pedelec rechtlich als Fahrrad und kann genauso wie ein normales Fahrrad Radwege benutzen. Außerdem gibt es schnellere Pedelecs, S-Pedelec ge- nannt. Bei diesen unterstützt der Elektromotor bis 45 km/h. Das S-Pedelec gilt jedoch damit nicht mehr als Fahrrad, sondern als Leichtkraftrad. Es benötigt damit ein Versicherungskennzeichen, ähn- lich einem Mofa und darf entsprechend Radwege nicht benutzen. Der Begriff E-Bike ist rechtlich nicht definiert und umfasst Pedelecs und Fahrräder mit Elektromotor, deren Motor mit Gasgriff am Lenker gesteuert wird und die dadurch ebenso wie S-Pedelecs Radwege nicht benutzen dürfen. Gerade auf den bergigen Strecken Geras bieten Pedelecs entscheidende Vorteile und sollen auch in der Fahrrad-Kampagne mit befördert werden. Autos mit Elektroantrieb sind marktreif und verfügbar. Durch den etwas höheren Anschaffungspreis werden sie bisher nur in sehr geringen Stückzahlen verkauft. Die Reichweite von E-Mobilen reicht bei
Elektromobilität. Unter der Annahme, dass die Einführung der Elektromobilität entsprechend der Planungen der Bun- desregierung realisiert werden kann, also bis 2020 etwa 1. Mio. Elektrofahrzeuge und bis 2030 etwa 5 Mio. E-Mobile, ergibt sich für Frankenberg ein Wert von etwa 500 E-Kfz bis zum Jahr 2025. Bezogen auf den heutigen Kfz-Bestand bedeutet das, dass etwa 5 % der Flotte elektrisch betrieben würde. So könnten etwa 1.600 tCO2/a gespart werden (vgl. Tabelle 12-32, S. 142).
Elektromobilität. Die Eigentümer erklären sich bereit, an dem Mobilitätsprojekt „e-Quartier“ mit dem Projekt „Mitte Altona“ teilzunehmen. Die dafür und für die Umsetzung der Ergebnisse von den Eigentümern aufzuwendenden Kosten sind in Anlage 16 dargestellt. Des Weiteren werden die Eigentümer mehrere Ladestationen für Elektrofahrzeuge herstellen. Im Rahmen der in Ziffer 7 vorgesehenen Bereitstellung von Car-Sharing- Fahrzeugen ist sicherzustellen, dass auch Elektrofahrzeuge vorgehalten werden.
Elektromobilität. (1) Das EVU verpflichtet sich, in Abstimmung mit der Stadt an der Fortentwicklung des Kon- zepts für die Anpassung des Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung in Stuttgart an einem in Zukunft steigenden Anteil elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge mitzu- wirken.
Elektromobilität. Die BIM wird das Land Berlin bzw. die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beim Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität (Ladestruktur für Fahrräder und Autos) unterstützen. Voraussetzung hierfür ist ein vom Land Berlin bzw. von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erarbeitetes Umsetzungs- und Betreiberkonzept, das auch die Finanzierung (Planung und Bau) sowie den Betrieb und den Unterhalt der erforderlichen Infrastruktur sicherstellt.
Elektromobilität. Mitte 2014 wurde die ELLA AG (FN 418569 v), 3834 Pfaffenschlag bei Waidh- ofen/Th., Xxxxxxxxxxx 0 als Bürgerbeteiligungsgesellschaft und Tochtergesellschaft der Emittentin gegründet. Gegenstand des Unternehmens sind im Wesentlichen der Aufbau und der Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit Strom aus Kraftwerken auf Basis erneuerbarer Energieträger ("Grünstrom").

Related to Elektromobilität

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.