Elektroversorgung Musterklauseln

Elektroversorgung. Folgende Voraussetzungen müssen spätestens zur geplanten primärseitigen Installation der Wärmeübergabestation durch das Fernwärmeversorgungs-unternehmen gewährleistet sein: In unmittelbarer Nähe zum geplanten Installationsort muss vom Kunden eine feste Anschlussmöglichkeit für die Stromversorgung (Wechselspannung 230V/50Hz) der Wärmeübergabestation bereitgestellt werden. Die Anschlussmöglichkeit mit separater Absicherung kann zum Beispiel in Form einer Verteilerdose ausgeführt sein. Sollten an der Wärmeübergabestation kundenseitig energieeffiziente Betriebsmittel (wie z.B. Umwälzpumpen mit Frequenzumrichter) angeschlossen werden und in der Elektroinstallation ein Fehlerstromschutzschalter gewünscht sein, muss die Fehlerstromschutzeinrichtung den Anforderungen dieser energieeffizienten Betriebsmittel entsprechen. Gegebenenfalls muss ein allstromsensitiver Fehlerstromschutzschalter (Typ B) verbaut werden. Weiterhin muss der entsprechende Installationsort zugänglich und beleuchtet sein. Falls die o.g. Voraussetzungen beim primärseitigen Installationstermin nicht erfüllt sind, behalten wir uns vor, die Installation und Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation so lange zu unterbrechen, bis die Voraussetzungen erfüllt sind. Anfallende Mehrkosten, zum Beispiel für weitere Anfahrten und sonstige Zusatzaufwände, sind in diesem Fall vom Kunden zu tragen. Weiters gestattet der Kunde die Verlegung von elektrischen Leitungen zur Versorgung von Bauteilen der Wärmeübergabestation. Die für Installation und Betrieb erforderliche elektrische Energie wird kostenfrei vom Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat für die Einbindung der Wärmeübergabestation (und dem damit verbundenen Rohrleitungssystem) in den Schutzpotentialausgleich des Gebäudes (Erdung) zu sorgen.
Elektroversorgung. Angrenzend an das geplante Baugebiet befinden sich in allen Straßenzügen sowie deren unbefestigten Wegen verschiedene Mittel- und Niederspannungsleitungen der TEN - Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG, welche ausgehend vom Trafostandpunkt in der Straße Hinter den Höfen verlaufen.
Elektroversorgung. Die elektrotechnische Erschließung und qualitätsgerechte Versorgung gem. DIN EN 50160 „Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen“ des Baugebietes könnte von der Transformatorenstation Hinter den Höfen nördlich des Plangebietes erfolgen. Elektrotechnische Versorgungsanlagen (Kabelverteilerschränke) sind außerhalb der Fahrbahnbereiche zu errichten, ggf. sind private Nutzungsrechte zu vereinbaren. Die Leitungstrassen sind grundsätzlich von Überbauung durch Zäune, Mauern sowie Anpflanzungen jeglicher Art freizuhalten. Ferner sind die Empfehlungen und Vorschriften der DIN 18920 sowie das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen im Zuge der Leitungsverlegung zu beachten. Im Zuge der Realisierung der Gebäudeeinrichtung des Sonstigen Sondergebietes ist eine separate Stromversorgung sicherzustellen und eine entsprechende Freigabe und Genehmigung beim Versorgungsunternehmen durch den entsprechenden Bauträger zu besorgen. Zur detaillierten Abstimmung im Rahmen der weiteren Erschließungs- und Bauablaufplanung ist das Versorgerunternehmen rechtzeitig zu informieren und in die Planung einzubeziehen.
Elektroversorgung. Die Elektroversorgung der Stände erfolgt in der Halle in den meisten Fällen aus den Versorgungskanälen im Hallenboden.
Elektroversorgung. Der Installationsort muss zugänglich und beleuchtet sein. Weiters gestattet der Kunde die Verlegung von elektrischen Leitungen zur Versorgung von Bauteilen der Wärmeübergabestation. Die für Installation und Betrieb erforderliche elektrische Energie wird kostenfrei vom Kunden zur Verfügung gestellt.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.