Elternbeiträge. Beiträge für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ in der Regelbetreuungszeit (08.00 Uhr bis 16.00 Uhr) werden nach folgender Staffel erhoben: Stufe Einkommen Elternbeitrag für das erste Kind Elternbeitrag für Geschwisterkinder 1 bis 25.000,00 € 25,00 € 12,50 € 2 bis 37.000,00 € 60,00 € 30,00 € 3 bis 50.000,00 € 90,00 € 45,00 € 4 bis 62.000,00 € 110,00 € 55,00 € 5 bis 73.000,00 € 130,00 € 65,00 € 6 über 73.000,00 € 150,00 € 75,00 € Gemeinde Alfter -Schulverwaltung - Xx Xxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Information zum Datenschutz gem. Art. 13 und 14 DSGVO Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht über die Verarbeitung Ihrer Daten bzw. der Daten Ihres Kindes, der Rechtsgrundlagen, Aufbewahrungsfristen und mögliche Empfänger Ihrer Daten erhalten Sie nachstehende Informationen: Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und Kontaktdaten Die verantwortliche Stelle gemäß Art. 4 Abs. 7 DSGVO, in deren Auftrag Ihre personenbezogenen Daten erhoben werden ist: Verantwortliche Stelle Gemeinde Alfter Adresse Xx Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx Kontaktdaten T:0228/6484-0, F: 0228/6484-199, xxxxxxx@xxxxxx.xx Bei Fragen zum Datenschutz oder zu der Inanspruchnahme Ihrer unten genannten Personenrechte wenden Sie sich bitte an die unten angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten. Angaben zu unserem Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter Herr Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx DATATREE AG Adresse Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx Kontaktdaten T +00 000 00000-000, F +00 000 00000-000, xxx@xxxxxxxx.xx Zwecke-, Datenkategorien und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Ihre personenbezogenen Daten, werden zu den unten genannten Zwecken verarbeitet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten findet unter Berücksichtigung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften statt. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten werden ebenfalls im Folgenden erläutert. Zwecke der Datenverarbeitung Datenkategorien der - Datenverarbeitung Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Umsetzung des Betreuungsvertrages Personaldaten Adressdaten Kontaktdaten Schuldaten Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b DSGVO Erhebung der Elternbeiträge Einkommensnachweis e und Finanzdaten Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Alfter Dauer der Speicherung Des Weiteren werden Ihre personenbezogenen Daten solange, wie es für die oben genannten Zwecke erforderlich ist oder unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, die zu einer längeren...
Elternbeiträge. Das KTW erhebt Elternbeiträge in der gemäß § 31 Abs. 1 KiTaG zulässigen Höhe.
Elternbeiträge. Die Elternbeiträge wurden ab 11.2021 vorerst den bisherigen Beiträgen der Nachmittagsbetreuung durch den Förderverein der Schule angeglichen. Bei Beibehaltung dieses Beitragssystems behält sich die Bildungsmanufaktur vor, die Elternbeiträge zu Beginn eines Schulhalbjahrs/Schuljahres anzupassen. Die Eltern/Personensorge- bzw. Erziehungsbe- rechtigten werden frühzeitig informiert. Es wurde jedoch ein Antrag auf Förderung durch die Stadt Oldenburg gestellt. Bei positivem Bescheid über die Vorgaben der KitaFiOl mit Stand vom 01.08.21 werden sich u.a. die Elternbeiträge ändern und auf die Berechnung nach den Einkommensstufen der Eltern/Personensorge- bzw. Erziehungsberech- tigten umgestellt. In dem Fall werden die Erklärungen zum Einkommen notwendig (s. Anlage 004, 005) und werden bspw. Zuschussmöglichkeiten zu den Elternbeiträgen für Familien mit geringem Ein- kommen durch Leistungen der Bildung und Teilhabe offeriert. Die Beiträge entfallen nicht bei Krankheit des Kindes. Wird die Betreuung nicht während des ganzen Schuljahres in Anspruch genommen, so kann eine Ausgleichszahlung vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass in den betreffenden Zeitraum mehr als 1/12 der Betreuungstage des Schuljahres fallen. Bei positiven Bescheid werden Sie durch die Bildungsmanufaktur zu den sich daraus ergebenden Än- derungen informiert.
Elternbeiträge. Die Kirchengemeinde erhebt Elternbeiträge, deren Höhe den jeweils zwischen den Kirchen und dem Gemeinde-/Städtetag Baden-Württemberg vereinbarten Empfehlungen entsprechen soll. Wird der Elternbeitrag auf Verlangen der bürgerlichen Gemeinde unter dem empfohlenen Satz* festgelegt, ersetzt sie der Kirchengemeinde den daraus entstandenen Beitragsausfall, soweit sie sich nicht bereits nach Ziff. 4.5 daran beteiligt. *Im kirchlichen Bereich „Landesrichtsatz“ oder „Richtsatz der Landeskirche/ (Erz-) Diözese“
Elternbeiträge a) Elternbeiträge während der Vertragslaufzeit
b) Elternbeiträge zum Schuljahreswechsel
c) Elternbeiträge für eine Betreuung über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus
d) Elternbeiträge bei Doppelanmeldungen
e) Elternbeiträge für eine Gastkindbetreuung
Elternbeiträge. Elternbeiträge werden vom Kreis Düren erhoben. Die Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren sowie das Merkblatt zum Begriff des Einkommens und sonstiger Einkünfte einschließlich der Einstufungstabelle sind un- ter xxx.xxxxx-xxxxxx.xx jederzeit aktuell abrufbar.
Elternbeiträge. Die Höhe der Beteiligung (Elternbeitrag) der Personensorgeberechtigten am Finanzbedarf der Einrichtung im Sinne § 21 KiföG M-V wird gemäß § 16 KiföG M-V jährlich an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst.
Elternbeiträge. Die Eltern der angemeldeten Xxxxxxx und Schülerinnen beteiligen sich an der Finanzierung der OGS durch einen Jahresbeitrag, der in monatlichen Teilbeträgen zu zahlen ist. Die jeweili- ge Höhe des Jahresbeitrages für die OGS richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern. Die Elternbeiträge werden auf Grundlage der von der Stadt Willebadessen erlassenen Sat- zung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ in Peckelsheim und Willebadessen erhoben. Der Jahresbeitrag bzw. der mo- natliche Beitrag je Kind beträgt: bis 12.271,00 € 120,00 € 10,00 € bis 24.542,00 € 240,00 € 20,00 € bis 36.813,00 € 480,00 € 40,00 € bis 49.084,00 € 840,00 € 70,00 € bis 61.355,00 € 1.200,00 € 100,00 € über 61.355,00 € 1.680,00 € 140,00 € Besuchen mehrere Kinder einer Familie zur gleichen Zeit die OGS ist nur für ein Kind der Bei- trag zu leisten. Die weiteren Kinder sind beitragsfrei. Beitragszeitraum ist die Zeit vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres. In allen 12 Monaten ist ein gleichbleibender Teilbetrag zu zahlen. Die Beitragspflicht besteht auch in den Ferienzei- ten und wird durch Schließzeiten nicht berührt. Der/die Erziehungsberechtigte/n erhalten einen gesonderten Bescheid über den zu zahlenden Elternbeitrag. Der mtl. Elternbeitrag wird jeweils zum 01. eines Monats fällig. Sofern eine Ein- zugsermächtigung über den Elternbeitrag erteilt wird, wird der Beitrag von der Stadtkasse Willebadessen eingezogen.
Elternbeiträge. Der derzeit geltende tägliche Betreuungsbeitrag beträgt EUR 10,10. Den täglichen Essensbeitrag entneh- men Sie der Betreuungsvereinbarung. Im Betreuungsbeitrag sind die im Rahmen diverser Ausflüge zusätzlich anfallenden Kosten (wie z.B. Zoobe- such, Kinobesuch, Fahrkosten, etc.) nicht enthalten. Diese Kosten werden der/dem Obsorgeberechtigten gesondert vorgeschrieben.
Elternbeiträge. Die Stadt Brilon berechnet zur Finanzierung der Betreuung einen Elternbeitrag, der einkommensabhängig gestaffelt ist. Beim ersten Geschwisterkind wird der maßgebende Beitrag um 50 % reduziert. Weitere Geschwisterkinder sind frei (näheres ist der Satzung der Stadt Brilon zu entnehmen). Die Stadt Brilon wird in einer paralllen Erklärung die Angaben für die Ermittlung des Elternbeitrages erheben und Einkommensnachweise anfordern. Mit dem Abschluss dieses Vertrages verpflichten Sie sich, diese Angaben und Unterlagen der Stadt Brilon gegenüber abzugeben; ansonsten wird der Höchstbeitrag festgesetzt.