Elternbeiträge. Beiträge für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ in der Regelbetreuungszeit (08.00 Uhr bis 16.00 Uhr) werden nach folgender Staffel erhoben: Stufe Einkommen Elternbeitrag für das erste Kind Elternbeitrag für Geschwisterkinder 1 bis 25.000,00 € 25,00 € 12,50 € 2 bis 37.000,00 € 60,00 € 30,00 € 3 bis 50.000,00 € 90,00 € 45,00 € 4 bis 62.000,00 € 110,00 € 55,00 € 5 bis 73.000,00 € 130,00 € 65,00 € 6 über 73.000,00 € 150,00 € 75,00 € Gemeinde Alfter -Schulverwaltung - Xx Xxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Information zum Datenschutz gem. Art. 13 und 14 DSGVO Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht über die Verarbeitung Ihrer Daten bzw. der Daten Ihres Kindes, der Rechtsgrundlagen, Aufbewahrungsfristen und mögliche Empfänger Ihrer Daten erhalten Sie nachstehende Informationen: Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und Kontaktdaten Die verantwortliche Stelle gemäß Art. 4 Abs. 7 DSGVO, in deren Auftrag Ihre personenbezogenen Daten erhoben werden ist: Verantwortliche Stelle Gemeinde Alfter Adresse Xx Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx Kontaktdaten T:0228/6484-0, F: 0228/6484-199, xxxxxxx@xxxxxx.xx Bei Fragen zum Datenschutz oder zu der Inanspruchnahme Ihrer unten genannten Personenrechte wenden Sie sich bitte an die unten angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten. Angaben zu unserem Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter Herr Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx DATATREE AG Adresse Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx Kontaktdaten T +00 000 00000-000, F +00 000 00000-000, xxx@xxxxxxxx.xx Zwecke-, Datenkategorien und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Ihre personenbezogenen Daten, werden zu den unten genannten Zwecken verarbeitet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten findet unter Berücksichtigung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften statt. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten werden ebenfalls im Folgenden erläutert. Zwecke der Datenverarbeitung Datenkategorien der - Datenverarbeitung Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Umsetzung des Betreuungsvertrages Personaldaten Adressdaten Kontaktdaten Schuldaten Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b DSGVO Erhebung der Elternbeiträge Einkommensnachweis e und Finanzdaten Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Alfter Dauer der Speicherung Des Weiteren werden Ihre personenbezogenen Daten solange, wie es für die oben genannten Zwecke erforderlich ist oder unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, die zu einer längeren...
Elternbeiträge. Die Stadt berechnet die Elternbeiträge nach Maßgabe der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Kaarst und zieht diese ein. Anträge auf Aufnahme in die jeweilige Betreuungsmaßnahme nimmt die Schule entgegen und leitet sie an den Xxxxxx weiter.
1. In den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschule können, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten und der Gruppenbildung, alle Schülerinnen und Xxxxxxx der Schule teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, eine Anmeldung ist für mindestens ein Schuljahr verbindlich. Werden mehr Kinder angemeldet als Betreuungsplätze vorhanden sind, gelten ohne Gewichtung die folgenden Aufnahmekriterien: Alleinerziehende Berufstätige, beide Elternteile berufstätig, Geschwister innerhalb der Offene Ganztagsschule, Kinder in der Schuleingangsphase sowie sonstige soziale Kriterien wie etwa sprachliche Sozialisation, problembehaftetes soziales Umfeld, belastende Lebenssituation.
2. Die Entscheidung über die Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers in die Maßnahme trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Xxxxxx im Rahmen Aufnahmeregelungen; hierüber werden die Erziehungsberechtigten und die Stadt vom Xxxxxx schriftlich unterrichtet.
3. In besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. Erkrankung eines Elternteils) können Kinder vorübergehend an Angeboten der offenen Ganztagsschule teilnehmen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Xxxxxx.
4. Die Entscheidung über den Ausschluss eines Kindes aus den außerunterrichtlichen Angeboten gemäß den Vereinbarungen des Betreuungsvertrages wird gemäß § 53 ff. Schulgesetz von der Schule auf Antrag des Trägers getroffen; hierüber werden die Erziehungsberechtigten und die Stadt vom Xxxxxx schriftlich unterrichtet. Gründe für eine solche Maßnahme liegen insbesondere vor, wenn:
a) durch das Verhalten des Kindes andere Kinder gefährdet werden,
b) das Kind mehrfach und trotz Ermahnung grob gegen verbindliche Regeln oder Anweisungen verstößt,
c) das Verhalten des Kindes die Einhaltung der Aufsichtspflicht nicht zulässt,
d) das Kind das Angebot, im Sinne des Rahmenkonzepts, nicht regelmäßig wahrnimmt.
1. Der Xxxxxx ist verpflichtet, für das bei ihm beschäftigte Personal eine Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft abzuschließen.
2. Der Xxxxxx ist verpflichtet, für sich und sein Personal eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und dies der Stadt zu Beginn der...
Elternbeiträge. Das KTW erhebt Elternbeiträge in der gemäß § 31 Abs. 1 KiTaG zulässigen Höhe.
Elternbeiträge a) Elternbeiträge während der Vertragslaufzeit
b) Elternbeiträge zum Schuljahreswechsel
c) Elternbeiträge für eine Betreuung über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus
d) Elternbeiträge bei Doppelanmeldungen
e) Elternbeiträge für eine Gastkindbetreuung
Elternbeiträge. Die Kirchengemeinde erhebt Elternbeiträge, deren Höhe den jeweils zwischen den Kirchen und dem Gemeinde-/Städtetag Baden-Württemberg vereinbarten Empfehlungen entsprechen soll. Wird der Elternbeitrag auf Verlangen der bürgerlichen Gemeinde unter dem empfohlenen Satz* festgelegt, ersetzt sie der Kirchengemeinde den daraus entstandenen Beitragsausfall, soweit sie sich nicht bereits nach Ziff. 4.5 daran beteiligt. *Im kirchlichen Bereich „Landesrichtsatz“ oder „Richtsatz der Landeskirche/ (Erz-) Diözese“
Elternbeiträge. Die Stadt Brilon berechnet zur Finanzierung der Betreuung einen Elternbeitrag, der einkommensabhängig gestaffelt ist. Beim ersten Geschwisterkind wird der maßgebende Beitrag um 50 % reduziert. Weitere Geschwisterkinder sind frei (näheres ist der Satzung der Stadt Brilon zu entnehmen). Die Stadt Brilon wird in einer paralllen Erklärung die Angaben für die Ermittlung des Elternbeitrages erheben und Einkommensnachweise anfordern. Mit dem Abschluss dieses Vertrages verpflichten Sie sich, diese Angaben und Unterlagen der Stadt Brilon gegenüber abzugeben; ansonsten wird der Höchstbeitrag festgesetzt.
Elternbeiträge. 2.1 Der Elternbeitrag an das Jugendamt ist eine Beteiligung an den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung und unter Beachtung der jeweils geltenden landesgesetzlichen Regelungen zu erheben.
2.2 Der Xxxxxx erhebt zusätzlich einen Beitrag für die Mahlzeiten. Die Höhe des Beitrags wird vom Xxxxxx festgesetzt. Dieser wird uneingeschränkt monatlich fällig, auch wenn das Kind der Einrichtung fern bleibt oder die Einrichtung geschlossen ist. Der Beitrag zum Trägeranteil beträgt derzeit 102,- € monatlich pro Kind. In diesem Betrag ist eine Verpflegungspauschale in Höhe von 60,- € enthalten.
2.3 Die Kosten für die Verpflegung werden im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Anlage A1 Kombimandat zur Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats ist auszufüllen und Bestandteil des Vertrages.
2.4 Eventuell anfallende Mahngebühren und Kosten gehen zu Lasten der Personensorgeberechtigten. Der Xxxxxx ist berechtigt, für jede Mahnung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 2,50 EUR und für die Rückbuchung des Elternbeitrages bei Lastschrifteinzug die Rückbuchungsgebühr in Höhe der tatsächlich angefallenen Höhe zu berechnen.
2.5 Bei Aufnahme eines Kindes, dessen Erziehungsberechtigte/r Mitglied ist/sind, wird eine einmalige Aufnahmegebühr gestaffelt nach Einkommen der/des Erziehungsberechtigte/n erhoben.
Elternbeiträge. Der Elternbeitrag ist mit Vertragsbeginn fällig. Die Zahlungspflicht endet mit Beendigung oder mit Wirksam- werden der Kündigung des Betreuungsverhältnisses. Die Beantragung von Ermäßigungen oder Erlass des Eltern- beitrages ist möglich. ➤ Berechnungsbogen und ➤ Einzugsermächtigung ausfüllen ➤ der Antrag für Ermäßigungen oder Erlass ist bei der Landeshauptstadt Dresden zu stellen Individualität Jedes Kind ist einzigartig. Besonderheiten müssen der Kindertagespflegeperson bekannt sein, damit diese berücksichtigt werden können. ➤ Berichten Sie über Vorlieben, Ängste, gesundheitliche Besonderheiten und Unverträglichkeiten Ihres Kindes Erziehungspartnerschaft Zur erfolgreichen und entwicklungsfördernden Gestaltung des Betreuungsverhältnisses sollten sich die Kindertagespflegeperson und die Personensorgeberechtigen zum Wohle des Kindes zu einer intensiven, vertrauensvollen Zusammenarbeit vereinbaren. Ereignisse, welche die Betreuung des Kindes in der Kindertagespflege beeinflussen können, müssen den Personensorgeberechtigten bzw. der Kindertagespflegeperson berichtet werden. Die Kindertagespflegeperson plant den Tagesablauf so, dass es zu einer Balance zwischen der Kindertagesbetreuung und ihren eigenen familiären Aufgaben kommt. In regelmäßigen Abständen findet zur Sicherung der Teilhabe der Personensorgeberechtigten an der Entwicklung ihrer Kinder ein Austausch über alle Fragen, die die Betreuung, Bildung und Erziehung betreffen statt. Beide Vertragsparteien unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten bezüglich sämtlicher Gespräche und Informationen aus beiden Familien - auch nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. ➤ Geben Sie notwendigen Informationen über Ihre familiäre Situation, auch bei Veränderungen ➤ Planen sie wichtige Schritte (z.B. Sauberkeitserziehung) mit der Tagespflegeperson gemeinsam, denn beide Seiten sollten generell in ständigem Austausch über Erziehung und Alltagserlebnisse des Kindes stehen. Die Vertragspartner stimmen sich über die Erziehung inhaltlich ab. ➤ Informieren sie sich wechselseitige über wichtige Vorkommnisse ➤ Vereinbaren Sie regelmäßige Eltern- und Entwicklungsgespräche ➤ Fragen Sie nach aktuellen Erlebnissen beim Bringen und Abholen Bekleidung / Pflegeutensilien Eltern haben die Aufgabe für ihr Kind täglich genügend passende und witterungsgerechte Wechselkleidung zur Verfügung zu stellen. ➤ Fragen Sie nach den Orten für Windeln, Regen- und Matschsachen, Hausschuhe und Schlafkleidung zum Wechseln in der Kindertages...
Elternbeiträge. Der Xxxxxx setzt seine Elternbeiträge eigenständig fest. Eine Orientierung an der Höhe der Elternbeiträge in städtischen Kindertageseinrichtungen ist erwünscht.
Elternbeiträge. Die zu leistenden Elternbeiträge werden von der Kommune festgelegt und eingezogen.