Elternbeiträge Musterklauseln

Elternbeiträge. Beiträge für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ in der Regelbetreuungszeit (08.00 Uhr bis 16.00 Uhr) werden nach folgender Staffel erhoben: Stufe Einkommen Elternbeitrag für das erste Kind Elternbeitrag für Geschwisterkinder 1 bis 25.000,00 € 25,00 € 12,50 € 2 bis 37.000,00 € 60,00 € 30,00 € 3 bis 50.000,00 € 90,00 € 45,00 € 4 bis 62.000,00 € 110,00 € 55,00 € 5 bis 73.000,00 € 130,00 € 65,00 € 6 über 73.000,00 € 150,00 € 75,00 € Gemeinde Alfter -Schulverwaltung - Xx Xxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Information zum Datenschutz gem. Art. 13 und 14 DSGVO Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht über die Verarbeitung Ihrer Daten bzw. der Daten Ihres Kindes, der Rechtsgrundlagen, Aufbewahrungsfristen und mögliche Empfänger Ihrer Daten erhalten Sie nachstehende Informationen: Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und Kontaktdaten Die verantwortliche Stelle gemäß Art. 4 Abs. 7 DSGVO, in deren Auftrag Ihre personenbezogenen Daten erhoben werden ist: Verantwortliche Stelle Gemeinde Alfter Adresse Xx Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx Kontaktdaten T:0228/6484-0, F: 0228/6484-199, xxxxxxx@xxxxxx.xx Bei Fragen zum Datenschutz oder zu der Inanspruchnahme Ihrer unten genannten Personenrechte wenden Sie sich bitte an die unten angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten. Angaben zu unserem Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter Herr Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx DATATREE AG Adresse Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx Kontaktdaten T +00 000 00000-000, F +00 000 00000-000, xxx@xxxxxxxx.xx Zwecke-, Datenkategorien und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Ihre personenbezogenen Daten, werden zu den unten genannten Zwecken verarbeitet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten findet unter Berücksichtigung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften statt. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten werden ebenfalls im Folgenden erläutert. Zwecke der Datenverarbeitung Datenkategorien der - Datenverarbeitung Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Umsetzung des Betreuungsvertrages Personaldaten Adressdaten Kontaktdaten Schuldaten Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b DSGVO Erhebung der Elternbeiträge Einkommensnachweis e und Finanzdaten Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Alfter Dauer der Speicherung Des Weiteren werden Ihre personenbezogenen Daten solange, wie es für die oben genannten Zwecke erforderlich ist oder unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, die zu einer längeren...
Elternbeiträge. (1) Das KTW erhebt Elternbeiträge in der gemäß § 31 Abs. 1 KiTaG zulässigen Höhe.
Elternbeiträge. Die Kirchengemeinde erhebt Elternbeiträge, deren Höhe den jeweils zwischen den Kirchen und dem Gemeinde-/Städtetag Baden-Württemberg vereinbarten Empfehlungen entsprechen soll. Wird der Elternbeitrag auf Verlangen der bürgerlichen Gemeinde unter dem empfohlenen Satz* festgelegt, ersetzt sie der Kirchengemeinde den daraus entstandenen Beitragsausfall, soweit sie sich nicht bereits nach Ziff. 4.5 daran beteiligt. *Im kirchlichen Bereich „Landesrichtsatz“ oder „Richtsatz der Landeskirche/(Erz-)Diözese“ Die Stadt Stühlingen gewährt zur Finanzierung der lfd. Betriebsausgaben folgende Förderung gem. § 8 Abs. 3 und 4 KGaG: Betriebsausgaben gemäß Ziff. 4.2, die von der bürgerlichen Gemeinde unmittelbar übernommen worden sind und Sachleistungen werden bei der Berechnung des Zuschusses berücksichtigt; die bürgerliche Gemeinde weist die entsprechenden Beträge nach. Die Zuschüsse der bürgerlichen Gemeinde zu den Betriebsausgaben werden jährlich auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses der Einrichtung gewährt. Die bürgerliche Gemeinde leistet vierteljährliche Abschlagszahlungen (15.2./15.5./15.8./15.11), die sich nach dem Haushaltsansatz für die Einrichtung bemessen. Die Schlusszahlung ist jährlich vier Wochen nach vollständiger Vorlage der Abrechnung für das vorangegangene Kalenderjahr zu leisten. Die bürgerliche Gemeinde kann Einsicht in den Haushaltsplan für den Kindergarten und in die Jahresrechnung, in begründeten Einzelfällen auch in Rechnungsbelege nehmen. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch die kirchliche Prüfungseinrichtung.
Elternbeiträge a) Für die Betreuung des Kindes in der Kindertageseinrichtung werden Elternbeiträge von den Eltern erhoben. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Höchstbeitrag gemäß schleswig-holsteinischem KitaG in der jeweils gültigen Fassung. Zudem fallen Pauschalen für die Verpflegung an. Weiteres ist der Elternbeitragsordnung zu entnehmen.
Elternbeiträge a) Elternbeiträge während der üblichen Vertragslaufzeit
Elternbeiträge. Der Kinderschutzbund erhebt Elternbeiträge. Die Festsetzung der Elternbeiträge bedarf der Zustimmung der Gemeinde und erfolgt in der Regel durch Beschluss des Gemein- derats.
Elternbeiträge. (1) Der Xxxxxx setzt seine Elternbeiträge eigenständig fest. Eine Orientierung an der Höhe der Elternbeiträge in städtischen Kindertageseinrichtungen ist erwünscht.
Elternbeiträge. Nach einer Umfrage des Ministeriums für Bildung und Kultur bei den örtlichen Jugendämtern vom Juni 2018 liegen die durchschnittlichen monatlichen Elternbeiträge • in der Krippe bei 338 EUR, • im Kindergarten mit ca. 6 Stunden Öffnungszeit bei 110 EUR und • im Kindergarten mit ca. 8 Stunden Öffnungszeit bei 177 EUR. Aufgrund der räumlichen Nähe im Saarland bestehen landesweite, regelmäßig stattfindende Runden auf fachlicher und fachpolitischer Ebene, in denen sich das Ministerium für Bildung und Kultur inner- halb der Strukturen im Bereich der Kindertagesbetreuung austauscht. Auf fachpolitischer Ebene treffen sich die Vertreter / innen der Spitzenverbände der öffentlichen und freien Xxxxxx in dem vom Ministerium für Bildung und Kultur moderierten Arbeitskreis „Zukunft KiTa“ mindestens viermal jährlich landesweit. Auf fachlicher Ebene treffen sich die Fachberatungen der öffentlichen und freien Xxxxxx unter Beteili- gung des Ministeriums für Bildung und Kultur in der vom Landesjugendamt als Referat des Ministe- riums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie moderierten „Fachberater / innen-Runde“ landes- weit viermal jährlich.
Elternbeiträge. Die Stadt Delbrück erhebt monatlich für die Betreuung einen Elternbeitrag. Dieser wird nach verbindlicher Anmeldung regelmäßig für das Schuljahr abgebucht. Die Höhe und sonstige Mo- dalitäten sind bei der Stadt zu erfragen.
Elternbeiträge. Bei den Elternbeiträgen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Beiträge, die vom zuständigen Jugendamt festgesetzt und erhoben werden. Zu diesem Zweck teilt der Xxxxxx dem Jugendamt gemäß § 23 Abs. 2 KiBiz die Namen und Anschriften, Geburtsdatum, Betreuungszeiten, sowie die Aufnahme- und Abmeldedaten mit.