Empfindlichkeit. Es besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Lärmbelastung und einer Erhöhung der Verkehrsmengen im Bereich der Neuen Krugallee, da hier empfindliche Wohngebietsnutzun- gen liegen. Im Bereich des Plänterwalds, der zum Teil Bestandteil des Plangebiets ist, be- steht eine hohe Empfindlichkeit, da hier eine naturgebundene Erholung gesichert werden soll. Die Flächen des ehemaligen „Spreeparks“ und des „Alten Eierhäuschens“ liegen im Be- stand brach, so dass durch eine Wiedernutzbarmachung Lärmemissionen zunehmen könn- ten. Der Uferwanderweg weist als Teil der 20 Grünen Hauptwege Berlins eine hohe Empfindlich- keit auf. Die Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung in Form von Verdichtung und Vege- tationsverlust ist im Plangebiet hoch, da es sich überwiegend um Grünflächen besonderer Schutzwürdigkeit handelt, die auf die angrenzenden Gebiete bioklimatisch entlastend wirken.
Empfindlichkeit. Bezogen auf dieses Schutzgut besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsver- änderung und -intensivierung. Im Bereich der Waldbereiche im ehemaligen „Spreepark“, der Fläche, die für die Insektenfauna relevant sind sowie der Gewässer mit dem Vorkommen der Erdkröte besteht eine sehr hohe Veränderungsempfindlichkeit. Im Bereich des „Alten Eier- häuschens“ und des Uferweges besteht nur eine geringe Veränderungsempfindlichkeit. Im Bereich des Plänterwalds besteht eine hohe Veränderungsempfindlichkeit.
Empfindlichkeit. Die Veränderungsempfindlichkeit ist für die Teile des Plangebiets, die versiegelt sind und daher einen naturfernen Wasserhaushalt aufweisen, als gering zu bewerten. Im Bereich der unversiegelten Flächenanteile mit Vegetationsbestand ist die Veränderungsempfindlichkeit hoch. Aufgrund der Altlastensituation ist im ganzen Plangebiet eine hohe Empfindlichkeit gegen- über Veränderungen gegeben.
Empfindlichkeit. Es besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einem Verlust des Vegetationsbestandes im gesamten Plangebiet, da dieser sich klimatisch entlastend auswirkt. Es besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Strukturen, die den Luftaustausch behindern können.
Empfindlichkeit. Es besteht eine hohe Veränderungsempfindlichkeit in Bezug auf die prägenden Gehölzflä- chen im Plangebiet und der markanten Geländegestaltung in Bereich des geplanten Sonder- gebiets mit der Zweckbestimmung „Kunst- und Kulturpark“.
Empfindlichkeit. Es besteht eine hohe Veränderungsempfindlichkeit in Bezug auf die genannten Denkmäler.
Empfindlichkeit. Bei einer vollständigen Versiegelung werden dem Boden sämtliche Funktionen entzogen. Böden, die eine hohe Bedeutung als Standort für schützenswerte Arten, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf bzw. als Filter/ Puffer für Schadstoffe haben, sind daher als hoch empfindlich beurteilt. Die Größe des Verlustes der natürlichen Funktionsfähigkeit richtet sich nach der Art und dem Grad der Versieglung. Aufgrund des Eigengewichts des Bodenkörpers finden Verdichtungsprozesse als natürlicher Vorgang statt und nehmen mit der Bodentiefe zu. Künstliche Bodenverdichtungen entstehen im Zuge der Bauausführung, wenn die Druckbelastung die Scherfähigkeit des Bodens übersteigt. Ihr Ausmaß ist von äußeren Faktoren wie Auflastmasse, Kontaktfläche, Einwirkdauer und eventuellen Vibrationen von Maschinen abhängig. Dies bewirkt eine Veränderung der Tragfähigkeit des Bodens, die sich in einer geänderten Textur, Struktur und Dichte niederschlägt und damit die Wasserverhältnisse und die Bodenfunktionen beeinträchtigen. Im Kontext des Baugrunduntersuchungsergebnisses betrachtet, ist der natürlichen Bodenstruktur eine hohe Empfindlichkeit zu zusprechen. Die überwiegend tonigen Böden sind bindige, feinkörnige Böden und aufgrund ihrer Korngrößenverteilung insbesondere im feuchten Zustand sehr verdichtungsempfindlich. Darüber hinaus ist das natürliche Versickerungsvermögen von Tonböden im Vergleich zu grobkörnigeren Böden aufgrund der Nicht-Durchlässigkeit deutlich herabgesetzt. Durchnässte Tonböden neigen zu einer weichen, oftmals breiigen Plastizität, welche sich in einer hohen Empfindlichkeit der natürlichen Tragfähigkeit des Bodens widerspiegelt. Atmosphärische Immissionen, eine Kontamination der Böden mit direkt (Pflanzenschutzmittel) oder indirekt ausgebrachten Schadstoffen (Schwermetalle entlang von Verkehrsflächen), Altlasten oder Schadstoffeinträge durch Industrie- und Transportunfälle belasten die Böden. Diese reagieren dabei umso empfindlicher, je weniger sie das Vermögen besitzen, die Schadstoffe zu filtern bzw. zu puffern. Schutzgut Wasser Gemäß § 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBI. S. 2585), zuletzt geändert am 28.05.2019 GVBI. S. 74), sind die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zu schützen. Dieser Festsetzung liegen die nachfolg...
Empfindlichkeit. Das Grundwasserpotenzial reagiert empfindlich auf Eingriffe, die seine Quantität bzw. Qualität negativ beeinflussen. Durch Flächenverlust und Versiegelung werden Versickerungsrate bzw. die Grundwasserneubildung und die Grundwasserschutzfunktion nachteilig beeinträchtigt. Das Plangebiet wird aufgrund seiner Eigenschaften und Funktionen (überwiegend gering bis mäßig-mittel) als Bereich mit einer geringen Bedeutung für die Grundwasserneubildung und somit als unempfindlich eingestuft. Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen nimmt zu, je kürzer der Grundwasserflurabstand und somit, je geringer die Leistungsfähigkeit der Deckschichten als Filter und Puffer ist. Aufgrund des grundwasserfernen Standortes des geplanten Baugebietes ist eine ausgewogene Reinigungsfähigkeit der Bodenschichten feststellbar. Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen ist infolgedessen als durchschnittlich bis minder einzustufen.
Empfindlichkeit. Das Fließgewässerpotenzial reagiert empfindlich auf Eingriffe, die seine Quantität bzw. Qualität negativ beeinflussen. Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag spiegelt sich in der biologischen Gewässergüte und somit im Artenreichtum der Gewässerbewohner wieder. Je weniger die chemische und biologische Belastung, desto leistungsfähiger ist das Gewässer. Schutzgut Flora und Fauna Das Vermögen einer Landschaft, einheimischen Pflanzen- und Tierarten bzw. Lebensgemeinschaften dauerhafte Lebensmöglichkeiten zu bieten, hängt von der jeweils spezifischen Ausprägung des abiotischen Milieus (Boden, Wasser, Klima, Luft) sowie von der unterschiedlichen Art und Intensität der Flächennutzung ab. Die Vielfalt an Biotopen ergibt sich aus der speziellen Kombination charakteristischer Standortmerkmale und Nutzungsaspekte. Daher gibt es zwischen Biotopen, in denen allein die Flächennutzung milieubestimmend ist, und Biotopen mit einer nutzungsunbeeinflussten Eigendynamik ihrer Biozönose ein breites Spektrum unterschiedlicher Biotoptypen. Dabei kommt jeder Fläche eine bestimmte Biotopfunktion zu. Von besonderem Interesse sind bspw. Bereiche, die vom Normalstandort abweichende Bedingungen hinsichtlich des Wasserhaushalts, des Nährstoffgehalts, der Nutzungsintensität aufweisen und somit Lebensraumfunktionen für bestimmte, spezialisierte einheimische Tier- und Pflanzenarten bzw. -gesellschaften übernehmen und Bereiche, die Lebensraumfunktionen für allgemein und häufig vorkommende Tier- und Pflanzenarten und - gesellschaften übernehmen und in der intensiv genutzten Landschaft sonst keine oder nur reduzierte Lebensbedingungen vorfinden.
Empfindlichkeit. Durch Zersiedlung und Zerschneidung der Landschaft infolge der Verkehrswege wurde die Eigenart der Landschaft be- reits stark verändert. Es erfolgt kein Eingriff in eine vollkommen unberührte Naherholungslandschaft. Aufgrund der Vorbe- lastungen ist die Empfindlichkeit des Schutzgutes Mensch bezüglich der Naherholung als gering zu bewerten. Eine Empfindlichkeit für ansässige Menschen besteht v.a. in Bezug auf potenzielle zusätzliche Immissionsbelastungen durch das Vorhaben. Schutzwürdige Flächen in diesem Zusammenhang sind die angrenzenden Wohngebiete. Zur Unter- suchung der Auswirkungen der Windenergieanlagen wurden im Bebauungsplanverfahren ein Schattenwurf- und ein schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Anlagen erstellt.