Common use of Empfängnisverhütung Clause in Contracts

Empfängnisverhütung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Beratung und Untersuchung wegen Empfängnisregelung. Für versicherte weibliche Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind auch die Aufwendungen für ärztlich verordnete, verschreibungspflichti- ge empfängnisverhütende Mittel einschließlich der Kosten für die ärztliche Verordnung erstattungsfähig.

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Samples: kvoptimal.de

Empfängnisverhütung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Beratung und Untersuchung wegen Empfängnisregelung. Für versicherte weibliche Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind auch die Aufwendungen für ärztlich verordnete, verschreibungspflichti- ge empfängnisverhütende verschreibungspflichtige empfängnis- verhütende Mittel einschließlich der Kosten für die ärztliche Verordnung erstattungsfähig.

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Samples: produktcd.generali.de

Empfängnisverhütung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Beratung und Untersuchung wegen Empfängnisregelung. Für versicherte weibliche Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind auch die Aufwendungen Aufwen- dungen für ärztlich verordnete, verschreibungspflichti- ge empfängnisverhütende verschreibungspflichtige empfängnis- verhütende Mittel einschließlich der Kosten für die ärztliche Verordnung Verord- nung erstattungsfähig.

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Samples: www.debeka.de

Empfängnisverhütung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Beratung und Untersuchung Untersu- chung wegen Empfängnisregelung. Für versicherte weibliche Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind auch die Aufwendungen für ärztlich verordnete, verschreibungspflichti- ge verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel einschließlich ein- schließlich der Kosten für die ärztliche Verordnung erstattungsfähig.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Empfängnisverhütung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Beratung und Untersuchung Un- tersuchung wegen Empfängnisregelung. Für versicherte weibliche Personen Per- sonen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind auch die Aufwendungen für ärztlich verordnete, verschreibungspflichti- ge verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel einschließlich der Kosten für die ärztliche Verordnung erstattungsfähigerstat- tungsfähig.

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Samples: www.nuernberger.de

Empfängnisverhütung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Beratung und Untersuchung wegen EmpfängnisregelungEmpfäng- nisregelung. Für versicherte weibliche Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind auch die Aufwendungen für ärztlich verordnete, verschreibungspflichti- ge verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel Mit- tel einschließlich der Kosten für die ärztliche Verordnung erstattungsfähig.

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Samples: www.pkv.de