Empfängnisverhütung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Beratung und Untersuchung wegen Empfängnisregelung. Für versicherte weibliche Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind auch die Aufwendungen für ärztlich verordnete, verschreibungspflichti- ge empfängnisverhütende Mittel einschließlich der Kosten für die ärztliche Verordnung erstattungsfähig.
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Empfängnisverhütung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Beratung und Untersuchung wegen Empfängnisregelung. Für versicherte weibliche Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind auch die Aufwendungen für ärztlich verordnete, verschreibungspflichti- ge empfängnisverhütende verschreibungspflichtige empfängnis- verhütende Mittel einschließlich der Kosten für die ärztliche Verordnung erstattungsfähig.
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Empfängnisverhütung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Beratung und Untersuchung wegen Empfängnisregelung. Für versicherte weibliche Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind auch die Aufwendungen Aufwen- dungen für ärztlich verordnete, verschreibungspflichti- ge empfängnisverhütende verschreibungspflichtige empfängnis- verhütende Mittel einschließlich der Kosten für die ärztliche Verordnung Verord- nung erstattungsfähig.
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Empfängnisverhütung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Beratung und Untersuchung Untersu- chung wegen Empfängnisregelung. Für versicherte weibliche Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind auch die Aufwendungen für ärztlich verordnete, verschreibungspflichti- ge verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel einschließlich ein- schließlich der Kosten für die ärztliche Verordnung erstattungsfähig.
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Empfängnisverhütung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Beratung und Untersuchung Un- tersuchung wegen Empfängnisregelung. Für versicherte weibliche Personen Per- sonen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind auch die Aufwendungen für ärztlich verordnete, verschreibungspflichti- ge verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel einschließlich der Kosten für die ärztliche Verordnung erstattungsfähigerstat- tungsfähig.
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Empfängnisverhütung. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche Beratung und Untersuchung wegen EmpfängnisregelungEmpfäng- nisregelung. Für versicherte weibliche Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sind auch die Aufwendungen für ärztlich verordnete, verschreibungspflichti- ge verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel Mit- tel einschließlich der Kosten für die ärztliche Verordnung erstattungsfähig.
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