Endnutzervereinbarungen Musterklauseln

Endnutzervereinbarungen. Der CSR ist erst zum Vertrieb von Cloud-Dienstleistungen an Endnutzer berechtigt, wenn mit dem betreffenden Endnutzer eine Vereinbarung geschlossen worden ist (die „Endnutzervereinbarung“), die mindestens folgende Bestimmungen enthält: (a) Soweit gesetzlich zulässig schließen der Fachhandelspartner und der CDA die Haftung für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Nachtrag oder den hierunter bereitgestellten Cloud-Dienstleistungen ergebende Sachverhalte vollumfänglich aus und verweisen in solchen Angelegenheiten allein auf den CSR, sofern der Fachhandelspartner und der CDA nichts anderes schriftlich festgelegt haben. (b) Der Endnutzer hat sich damit einverstanden zu erklären, die Cloud-Dienstleistungen auf rechtmäßige Weise zu nutzen und sich vollumfänglich an die geltenden Bestimmungen des vorliegenden Nachtrags oder der Dokumentation, an die Nutzungsbedingungen für Cloud-Dienstleistungen (gegebenenfalls) und an alle geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit den Cloud-Dienstleistungen zu halten. (c) Dem Endnutzer ist der Wiederverkauf oder Vertrieb der Cloud-Dienstleistungen untersagt. (d) Der Endnutzer stellt den CDA und den Fachhandelspartner sowie deren jeweilige verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter und Lieferanten frei und hält sie schadlos gegen Ansprüchen Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Cloud- Dienstleistungen durch den Endnutzer (oder dessen autorisierte Nutzer) entstehen. (e) Die Endnutzervereinbarung sorgt mindestens für denselben Grad an Schutz der Eigentumsrechte des CDA an den Cloud-Dienstleistungen, der in den Bestimmungen dieses Nachtrags oder der Dokumentation verankert ist. (f) Außer in dem gemäß der Dokumentation zulässigen Umfang werden im Namen des Fachhandelspartners oder CDA keine Zusicherungen oder Garantien gewährt.

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  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Lizenzvereinbarung XXXXX und ihre Lizenzgeber übernehmen keinerlei Haftung in Verbindung mit den Wertpapieren. Insbesondere, Der Lizenzvertrag zwischen Goldman Sachs & Co. und STOXX wird einzig und allein zu deren Gunsten und nicht zu Gunsten des Inhabers der Wertpapiere oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen.

  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Bekanntmachungen 43 - Bekanntmachungen - (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

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