Endreinigung Musterklauseln

Endreinigung. Ein Endreinigungsservice kann für 50,- € hinzu gebucht werden. Optional besteht für den Xxxx die Möglichkeit, die Reinigung des Ferienobjektes selbst vorzunehmen. Allgemeine Reinigungsstandards zur Qualitätssicherung sind beim Vermieter zu erfragen. Bei einer Reinigung durch den Vermieter ist das Objekt besenrein zu hinterlassen und der Müll zu entsorgen. Im Normalfall gehen wir davon aus, dass für die Objektreinigung ein Zeitfenster von etwa 3 Stunden benötigt wird. Falls das Objekt in einem ungewöhnlich stark verschmutzten Zustand hinterlassen wird und das übliche Zeitfenster nicht ausreicht, sondern erheblich überschritten werden muss, behalten die Eigentümer sich vor, dem abgereisten Xxxx die zusätzlich anfallenden Reinigungskosten gemäß einem Stundensatz von 10,-- € gesondert in Rechnung stellen zu dürfen, um die erhöhten Personalkosten decken zu können.
Endreinigung a) Die Reinigung der genutzten Unterkünfte ist bei Aufenthalten in Einrichtungen, die nicht zur Alleinnutzung überlassen werden, regelmäßig im Nutzungsentgelt enthalten. Soweit der notwendige Reinigungsaufwand aufgrund des Umfangs oder der Art der Verschmutzung das übliche Maß nicht nur unerheblich übersteigt, sind wir dazu berechtigt, dem Vertragspartner den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Endreinigung. Die Gruppe ist für die Reinigung des Hauses während ihres Aufenthaltes selbst verantwortlich. Der Hof wird sauber übergeben und es wird erwartet, dass der Hof, nachdem die Betten gesäubert sind und der Müll ordnungsgemäß entsorgt wurde, auch sauber verlassen wird. Die Vollreinigung erfolgt durch Fremdkräfte, die wir gesondert in Rechnung stellen. <.. image(Ein Bild, das Essen enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..>
Endreinigung. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt aufgeräumt und gründlich gereinigt zu hinterlassen. Hierbei muss der Mieter speziell auf die Reinigung von Kühlschrank, Gefrierschrank, Herd, Backofen, Grill und sanitären Einrichtungen achten. Hinterlassen Sie das Haus immer in dem Zustand, wie Sie es selbst vorfinden möchten. Die Endreinigung kann normalerweise gegen Be- zahlung bei NOVASOL oder dem Hauseigentümer bestellt werden. Unter Berücksichtigung der Verantwortung gegenüber dem Hauseigentümer ist es dem Mieter nicht erlaubt, die Reinigung einem Dritten zu überlassen. Kosten für mangelndes oder ungenügendes Aufräumen oder mangelnde oder ungenügende End- reinigung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Auch bei bestellter Endreinigung hat der Mieter die Verpflichtung zum Abwasch des Geschirrs, Ausräumen der Spülmaschine und des Kühlschrankes, Reinigung des Backofens und des Außengrills und Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes vor Abreise. Im Falle einer Jugendgruppenbuchung (gem. Punkt 2.2) oder falls das Ferienobjekt zu einem anderen Zweck als für Ferien gemietet wird, sind der Hauseigentümer oder sein Vertreter berech- tigt, vom Mieter die Bezahlung einer obligatorischen Endreinigung zu verlangen. Ebenso haben sie die Möglichkeit, bei Mietzeiträumen von mehr als 21 Tagen die Bezahlung einer zusätzlichen Reinigung nach 14 Tagen zu verlangen und danach nach jeder weiteren Woche.
Endreinigung. 21.1. Nach dem Abschluss der Asbestentfernung und Aufbringung der Spritzdämmung oder Brandschutzverkleidung werden alle Schutzein- richtungen entfernt. Anschliessend müssen die ganzen Räume vor noch vorhandenen Asbestfasern durch Reinigen und Absaugen de- kontaminiert werden.
Endreinigung. Die Endreinigung wird grundsätzlich von uns in Auftrag gegeben. Unabhängig von der Endreinigung sind benutzte Einrichtungen und Gegenstände wie Küche, Elektro-Grill, Geschirr, etc. durch den Mieter nach Gebrauch zu reinigen und in sauberem Gebrauchs-Zustand zurückzugeben. Wir behalten uns vor, bei übermäßiger und starker Verschmutzung den konkreten Aufwand für die Reinigung und weiteren Schadenersatz (z. B. wegen Nutzungsausfall) zu verlangen.
Endreinigung. Die Endreinigung erfolgt durch Brakula Die Reinigungskosten von € sind bis zum in §5 genannten Datum in bar oder durch Überweisung auf das u.a. Konto zu überweisen. Die Nutzungsgebühr in Höhe von € ist bis zum in bar oder durch Überweisung auf das Vereinskonto: Hamburgische Sparkasse; Kto.-Nr. 1294 122 500 ; BLZ 200 505 50 zu entrichten. Die Leistung ist umsatzsteuerfrei. Tritt der/die Nutzungsberechtigte bis zu drei Wochen vor dem Nutzungsbeginn von diesem Vertrag zurück, so behält Brakula 20% der bereits gezahlten Nutzungsgebühr ein, bei einem Rücktritt bis zu 10 Tagen vor dem Nutzungsbeginn werden 50% der Summe einbehalten. Tritt der/die Nutzungsberechtigte später als 5 Tage vor dem Nutzungsbeginn von diesem Vertrag zurück, so behält Brakula die gesamte Summe ein. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Nutzungsgebühr termingerecht an Brakula gezahlt wurde, sowie der unterschriebene Vertrag zum selben, in §5 genannten Termin bei Brakula eingegangen ist. Der/Die Nutzungsberechtigte zahlt spätestens bis zur Übernahme der Räume eine Kaution in Höhe von € (bar). Nach Abnahme des Vertragsgegenstandes sowie der Technik durch Brakula wird die Kaution nach Ablauf von sieben Tagen zurückgezahlt. Die Kaution muss von dem/der Nutungsberechtigten persönlich abgeholt werden. Eine Überweisung erfolgt nicht. Der/Die Nutzungsberechtigte haftet für alle entstandenen Schäden an den Vertrags- gegenständen, die er/sie, seine/ihre Angehörigen, Personal, Besucher/Freunde oder Lieferanten entstehen. Der Nutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er eine Haftpflichtversicherung besitzt. Brakula ist berechtigt, die Kopie der Haftpflichtversicherung zu verlangen. Der/Die NutzerInnen sind verpflichtet, alle Schäden, die aus der Nutzung entstanden sind, unaufgefordert und unmittelbar mitzuteilen. Brakula läßt die Schäden fachkundig beseitigen und stellt die Kosten dem/der Nutzungsberechtigten in Rechnung. Dasselbe gilt für Folgekosten, die durch notwendig gewordene Reinigung der Zuwege, bzw. der Außenanlage, sowie für Kosten, die Brakula durch Ordnungswidrigkeiten im Verlauf der Nutzung entstehen. Um diesen Betrag vermindert sich die Kaution. Sollte ein Schlüssel ausgehändigt werden, ist dieser sorgsam zu verwahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der/Die unterzeichnende Nutzungsberechtigte muss volljährig und bis zum Ende der Feier anwesend sein. Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit findet Anwendung.
Endreinigung. Die Kosten der Endreinigung sind, falls nicht anders vereinbart, mit der Pauschale abgegolten. Sie sind auf einen normalen Reinigungsaufwand kalkuliert. Die Wohnung ist bei der Abreise besenrein zu verlassen, Geschirr muss gewaschen und versorgt sein (siehe „An- und Abreise“), den Müll bitte trennen (siehe „Müll“). Sollten bei Abreise noch besonders starke Verschmutzungen vorhanden sein, werden diese nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Endreinigung. Die Endreinigung wird vom Vermieter nach der Veranstaltung veranlasst und abgerechnet. Bei erhöhtem Reinigungsbedarf, bzw. notwendiger Müllentsorgung entgegen des Vertrags werden die Mehrkosten nach Aufwand berechnet.
Endreinigung. Die Kostenbeteiligung an den Endreinigungskosten entfällt ab einer Buchungsdauer von 10 Übernachtungen, mit Ausnahme der Ferienwohnung „Opal“, wo die Endreinigungskosten erst ab einem Monat Buchungsdauer entfallen.