Energielieferung Musterklauseln

Energielieferung. (1) Durch Abgabe eines entsprechenden Gebotes verpflichtet sich der Bieter verbindlich und unwiderruflich, im Falle einer Zuschlagserteilung für DONETZ Verlustenergiemengen für den gesamten in Ziffer 1 Abs. 1 genannten Lieferzeitraum zu beschaffen. (2) Dazu wird DONETZ oder ein Bevollmächtigter dem Dienstleister täglich bis spätestens 10:00 Uhr einen Fahrplan im ¼-h- Raster für den Folgetag mit den prognostizierten Ener- giemengen zuschicken. Es sind unterschiedliche Viertelstundenwerte möglich. Vor Wo- chenenden und gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen sowie betrieblichen Fei- ertagen bei DONETZ erfolgt die Mitteilung über die zu liefernden Energiemengen jeweils am letzten Arbeitstag von DONETZ, vor diesen Tagen bis spätestens 10:00 Uhr. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail an die vom Dienstleiser zu diesen Zwecken im Formblatt benannte E-Mail-Adresse und ist anschließend unverzüglich durch eine entsprechende Empfangsnachricht per E-Mail an DONETZ zu bestätigen. Das Datenformat wird von DONETZ vorgegeben. (3) Der Dienstleister wird nach dem Fahrplan gemäß Ziffer 2 Abs. 2 entweder Energiemen- gen an DONETZ liefern oder Energiemengen von DONETZ abnehmen. (4) Im Falle einer Energielieferung durch den Dienstleister an DONETZ ist der Dienstleister verpflichtet, die jeweilige Netzverlustenergiemenge in der Regelzone des Übertragungs- netzbetreibers Amprion durch Bereitstellung der elektrischen Energie im Höchstspan- nungsnetz und Fahrplananmeldung zu dem Bilanzkreis 11XVER-DEW21-N-3 in der vor- genannten Regelzone zu liefern. XXXXXX ist zum Bezug des jeweiligen Lieferumfangs verpflichtet. Hiermit gehen alle Gefahren und Risiken auf DONETZ über. (5) Im Falle einer Energielieferung von DONETZ an den Dienstleister ist DONETZ verpflich- tet, die jeweilige Netzverlustenergiemenge in der Regelzone des Übertragungsnetzbe- treibers Amprion durch Bereitstellung der elektrischen Energie im Höchstspannungsnetz und Fahrplananmeldung zu dem vom Dienstleister im Formblatt benannten Bilanzkreis in der vorgenannten Regelzone zu liefern. Der Dienstleister ist zum Bezug des jeweiligen Lieferumfangs verpflichtet. Hiermit gehen alle Gefahren und Risiken auf den Dienstleister über.
Energielieferung. Der Dienstleister beschafft (An- und Verkauf) dem VNB die elektrische Energie für die Kurzfristkomponente der Netzverluste. Die Kurzfristkomponente entspricht der Differenz zwischen der bereits beschafften Energiemenge der Netzverluste und den kurzfristig prognostizierten Netzverlusten. Die Ermittlung der Kurzfristkomponente erfolgt durch den VNB und wird dem Dienstleister zur Verfügung gestellt. Weitere Details befinden sich in der Anlage 4 „Datenaustausch Kurzfristkomponente“. Der VNB verpflichtet sich, die Verlustenergie entsprechend den Modalitäten der Anlage 4 abzunehmen bzw. zu liefern. Der Dienstleister trägt alle Risiken und Kosten, die i. V. m. der Beschaffung und Übertragung der Energiemengen bis zur Übergabestelle stehen. Der VNB übernimmt alle Risiken und Kosten, die i. V. m. der Beschaffung und Übertragung der Energiemengen ab der Übergabestelle entstehen.
Energielieferung. Die Energie wird aus der Bilanzgruppe SBB (BG_EIC_Code: 11XSBB---------H) in die Bilanzgruppe Ompex (BG_EIC_Code: 12XOMPEX F) im 50 Hertz-Netz transferiert.
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Energielieferung. 5.1 WWZ bestimmt die Energiequalität und beschafft die zugehörigen Herkunftsnachweise. Vorbehalten bleiben individu- elle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner. 5.2 WWZ liefert und der Vertragspartner bezieht die elektrische Energie in Form von Wirkenergie über die von WWZ ge- wählte Bilanzgruppe in der Regelzone Schweiz. Verrechnet wird die am Konsum angepasste Lieferung aufgrund der von WWZ erhobenen Daten am Messpunkt bzw. an den Messpunkten. 5.3 Die Energie für den Vertragspartner gilt mit der Bereitstellung in der Bilanzgruppe als geliefert. Die Energie von WWZ gilt entweder dann als bezogen, wenn sie vom Vertragspartner verbraucht wird oder die vereinbarte Menge durch WWZ in der Bilanzgruppe bereitgestellt wird. 5.4 Der Energielieferung in der Ersatzversorgung erfolgt grundsätzlich ununterbrochen innerhalb der üblichen Toleranzen für Spannung und Frequenz gemäss der Schweizer Norm EN 50160 «Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizi- tätsversorgungsnetzen» und den DACHCZ Richtlinien. 5.5 Der Transport und die Lieferung von elektrischer Energie erfolgen nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften sowie den anerkannten Branchenregeln. 5.6 WWZ kann die Energielieferung ohne Ankündigung einschränken, unterbrechen oder ganz einstellen, insbesondere: 5.6.1 zur Vornahme von Reparaturen, Unterhalts- und Erweiterungsarbeiten; 5.6.2 bei Betriebsstörungen bzw. zu deren Vermeidung; 5.6.3 zur Vermeidung von Gefahr für Personen oder Sachen; 5.6.4 bei Einschränkung, Unterbrechung oder Einstellung der Lieferung durch Vorlieferanten; 5.6.5 bei Stromknappheit im Interesse der Aufrechterhaltung der Versorgung; 5.6.6 bei Lieferstörungen zufolge höherer Gewalt oder ausserordentlicher Verhältnisse (z.B. Brandfällen, Krieg, Terroranschläge, Streik, Naturereignisse, Cyberangriffe etc.); 5.6.7 aufgrund behördlicher Weisungen; 5.6.8 wenn der Vertragspartner die Durchleitung verweigert oder den erforderlichen Raum nicht zur Verfügung stellt; 5.6.9 bei Verweigerung des Zugangs zu den Anschlüssen, Hausanschlusspunkten, Mess- und Steuerungseinrichtun- gen, Hausinstallationen oder den angeschlossenen bzw. anschliessbaren Geräten und Anlagen; 5.6.10 bei kundenseitigen Eingriffen oder Änderungen der Anschlüsse, Anschlusspunkte, Mess- und Steuerungseinrichtungen; 5.6.11 bei rechts- oder vertragswidrigem Bezug von Xxxxx; 5.6.12 bei sonstiger schwerer oder wiederholter Verletzung von Pflichten gegenüber von WWZ oder der einschlägigen Gesetzgebung; 5.6.13 bei Zahlungsverzu...
Energielieferung. Die Energielieferung erfolgt durch den Vertrieb der SWE. Der Verbrauchspreis wird nach dem jeweils gültigen Grundversorgungstarif berechnet und der Grundpreis beträgt 0,60 €/Tag (netto 0,50 €/Tag zzgl. 19 % MwSt.). Es erfolgt eine monatliche Abrechnung, die innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Abgerechnet werden Nettopreise zuzüglich der im Abrechnungszeitraum gültigen Mehrwertsteuer. Nach Vorauszahlungs-Eingang einer Kaution in Höhe von 500,00 EUR auf unser Konto mit der IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 bei der Commerzbank Erkrath unter Angabe Ihrer Kundennummer (bitte vorab erfragen) und Erhalt des Inbetriebsetzungs-Auftrages werden wir die Inbetriebsetzung gerne vornehmen.
Energielieferung. 2.2.1 Bereitstellung der Nettoproduktion am Übergabepunkt: IWB stellt dem Kunden die Nettoproduktion der Anlage (Nettoproduktion = Bruttoproduktion abzüglich der von der Anlage selbst verbrauchten Energie) am Übergabepunkt zur Verfügung. Die Bereitstellung beginnt mit der tatsächli- chen Inbetriebnahme der Anlage und erfolgt zum Verbrauch durch den Kunden auf dem Grundstück. Die Elektrovertei- lung hinter dem Übergabepunkt liegt in der Verantwortung des Kunden (Ziffer 3.3).
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