Common use of Entfällt Clause in Contracts

Entfällt. Kat. 2: Arbeiten, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können 1.586,44 Kat.2a: Arbeiten, mit höherer Komplexität im Sinne höherer Anforderungen, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können Anrechnungsbestimmung *) 1.652,49 Kat. 3: Angelernte Arbeiten bis zu einer sechsmonatigen Tätigkeit in dieser Kategorie im Betrieb 1.652,49 Kat. 4: Xxxxxxxxxx Arbeiten nach einer sechsmonatigen Tätigkeit in der Kategorie 3 im Betrieb 1.708,29 Kat. 5: Geprüfte Dampfkesselwärter an kleinen Anlagen. Maschinenverant- wortliche für selbständige Betreuung von mehrstufigen Produktions- anlagen nach Abschluss einer betrieblichen Qualifizierung, hauptbe- rufliche Staplerfahrer, die besonders qualifizierte Arbeiten ausführen Anrechnungsbestimmung *) 1.845,74 Kat. 6: Professionisten bis zu einer einjährigen Betriebszugehörigkeit; Spezialarbeiter mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten, die besonders qualifizierte Arbeiten selbständig ausführen; Chauffeure 1.925,47 Kat. 7: Professionisten; Spezialarbeiter und Chauffeure mit qualifizierten Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 2.103,43 Kat. 8: Professionisten oder Spezialarbeiter mit hervorragenden theoretischen und praktischen Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 2.267,01 Vorarbeiter erhalten einen Zuschlag von 15 % von dem ihrer Arbeit entsprechenden kollektiv- vertraglichen Monatsbezug. Als "Professionisten" gelten Arbeiter mit abgeschlossener Lehre, die in ihrem erlernten Beruf verwendet werden.

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Entfällt. Kat. 2: Arbeiten, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können 1.586,44 2 358,97 Kat.2a: Arbeiten, mit höherer Komplexität im Sinne höherer Anforderungen, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können Anrechnungsbestimmung *) 1.652,49 2 457,20 Kat. 3: Angelernte Arbeiten bis zu einer sechsmonatigen Tätigkeit in dieser Kategorie im Betrieb 1.652,49 2 457,20 Kat. 4: Xxxxxxxxxx Angelernte Arbeiten nach einer sechsmonatigen Tätigkeit in der Kategorie 3 im Betrieb 1.708,29 2 540,15 Kat. 5: Geprüfte Dampfkesselwärter an kleinen Anlagen. Maschinenverant- wortliche für selbständige Betreuung von mehrstufigen Produktions- anlagen nach Abschluss einer betrieblichen Qualifizierung, hauptbe- rufliche Staplerfahrer, die besonders qualifizierte Arbeiten ausführen Anrechnungsbestimmung *) 1.845,74 2 744,54 Kat. 6: Professionisten bis zu einer einjährigen Betriebszugehörigkeit; Spezialarbeiter mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten, die besonders qualifizierte Arbeiten selbständig ausführen; Chauffeure 1.925,47 2 863,08 Kat. 7: Professionisten; Spezialarbeiter und Chauffeure mit qualifizierten Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 2.103,43 3 127,72 Kat. 8: Professionisten oder Spezialarbeiter mit hervorragenden theoretischen und praktischen Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 2.267,01 3 370,95 Vorarbeiter erhalten einen Zuschlag von 15 % von dem ihrer Arbeit entsprechenden kollektiv- vertraglichen kollektivvertraglichen Monatsbezug. Als "Professionisten" gelten Arbeiter mit abgeschlossener Lehre, die in ihrem erlernten Beruf verwendet werden.

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Entfällt. Kat. 2: Arbeiten, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können 1.586,44 1.519,90 Kat.2a: Arbeiten, mit höherer Komplexität im Sinne höherer Anforderungen, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können Anrechnungsbestimmung *) 1.652,49 1.583,19 Kat. 3: Angelernte Arbeiten bis zu einer sechsmonatigen Tätigkeit in dieser Kategorie im Betrieb 1.652,49 1.583,19 Kat. 4: Xxxxxxxxxx Angelernte Arbeiten nach einer sechsmonatigen Tätigkeit in der Kategorie 3 im Betrieb 1.708,29 1.636,64 Kat. 5: Geprüfte Dampfkesselwärter an kleinen Anlagen. Maschinenverant- wortliche für selbständige Betreuung von mehrstufigen Produktions- anlagen nach Abschluss einer betrieblichen Qualifizierung, hauptbe- rufliche Staplerfahrer, die besonders qualifizierte Arbeiten ausführen Anrechnungsbestimmung *) 1.845,74 1.768,33 Kat. 6: Professionisten bis zu einer einjährigen Betriebszugehörigkeit; Spezialarbeiter mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten, die besonders qualifizierte Arbeiten selbständig ausführen; Chauffeure 1.925,47 1.844,72 Kat. 7: Professionisten; Spezialarbeiter und Chauffeure mit qualifizierten Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 2.103,43 2.015,22 Kat. 8: Professionisten oder Spezialarbeiter mit hervorragenden theoretischen und praktischen Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 2.267,01 2.171,93 Vorarbeiter erhalten einen Zuschlag von 15 % von dem ihrer Arbeit entsprechenden kollektiv- vertraglichen Monatsbezug. Als "Professionisten" gelten Arbeiter mit abgeschlossener Lehre, die in ihrem erlernten Beruf verwendet werden.

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Entfällt. Kat. 2: Arbeiten, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können 1.586,44 1.537,99 Kat.2a: Arbeiten, mit höherer Komplexität im Sinne höherer Anforderungen, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können Anrechnungsbestimmung *) 1.652,49 1.602,03 Kat. 3: Angelernte Arbeiten bis zu einer sechsmonatigen Tätigkeit in dieser Kategorie im Betrieb 1.652,49 1.602,03 Kat. 4: Xxxxxxxxxx Arbeiten nach einer sechsmonatigen Tätigkeit in der Kategorie 3 im Betrieb 1.708,29 1.656,12 Kat. 5: Geprüfte Dampfkesselwärter an kleinen Anlagen. Maschinenverant- wortliche für selbständige Betreuung von mehrstufigen Produktions- anlagen nach Abschluss einer betrieblichen Qualifizierung, hauptbe- rufliche Staplerfahrer, die besonders qualifizierte Arbeiten ausführen Anrechnungsbestimmung *) 1.845,74 1.789,37 Kat. 6: Professionisten bis zu einer einjährigen Betriebszugehörigkeit; Spezialarbeiter mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten, die besonders qualifizierte Arbeiten selbständig ausführen; Chauffeure 1.925,47 1.866,67 Kat. 7: Professionisten; Spezialarbeiter und Chauffeure mit qualifizierten Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 2.103,43 2.039,20 Kat. 8: Professionisten oder Spezialarbeiter mit hervorragenden theoretischen und praktischen Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 2.267,01 2.197,78 Vorarbeiter erhalten einen Zuschlag von 15 % von dem ihrer Arbeit entsprechenden kollektiv- vertraglichen Monatsbezug. Als "Professionisten" gelten Arbeiter mit abgeschlossener Lehre, die in ihrem erlernten Beruf verwendet werden.

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