Veräußerung Und Deren Rechtsfolgen. Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
Veräußerung Und Deren Rechtsfolgen. B3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
B3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss B3-2 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
B4-1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
B4-2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung B4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters
Veräußerung Und Deren Rechtsfolgen. Anzeigepflicht, Obliegenheiten
Veräußerung Und Deren Rechtsfolgen. B.2.3.1 Übergang der Versicherung
Veräußerung Und Deren Rechtsfolgen. 1. Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss
1. Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
2. Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
3. Vollmacht des Versicherungsvertreters
Veräußerung Und Deren Rechtsfolgen. 10.1 Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber anstelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Veräußerung Und Deren Rechtsfolgen. A.24.1 Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
Veräußerung Und Deren Rechtsfolgen. Für die Sachversicherung gilt: Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsüber- gangs (bei Immobilien: Datum der Umschreibung im Grundbuch) an dessen Stelle der Erwerber in die wäh- rend der Dauer seines Eigentums aus dem Versiche- rungsvertrag sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein. Die Versicherung geht auch über, wenn die versicherte Sache im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird oder ein Dritter auf Grund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses die Berechtigung erwirbt, versicherte Bodenerzeugnisse zu beziehen. Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis er- langt. • Für die Haftpflichtversicherung gilt: Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungs- vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Veräußerung Und Deren Rechtsfolgen. Übergang der Versicherung
Veräußerung Und Deren Rechtsfolgen