ENTGELT/PARKDAUER Musterklauseln

ENTGELT/PARKDAUER. 4.1 Die Höhe des zu zahlenden Parkentgeltes und die zulässige Parkdauer ergeben sich aus der aushängenden, jeweils gültigen Preisliste.
ENTGELT/PARKDAUER. 4.1. Die Stellplatznutzung auf den Außenparkplätzen ist kostenfrei. Für die Nutzung der Parkgarage und des oberirdischen überdachten Parkdecks wird ein Entgelt erhoben.

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  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.