ENTGELT/PARKDAUER. 4.1 Die Höhe des zu zahlenden Parkentgeltes und die zulässige Parkdauer ergeben sich aus der aushängenden, jeweils gültigen Preisliste.
ENTGELT/PARKDAUER. 4.1. Die Stellplatznutzung auf den Außenparkplätzen ist kostenfrei. Für die Nutzung der Parkgarage und des oberirdischen überdachten Parkdecks wird ein Entgelt erhoben.