Entgelte für Wahlleistungen. Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet. Einzelheiten der Berechnung lassen sich der jeweiligen Wahlleistungsvereinbarung und der Patienteninformation über die Entgelte der wahlärztlichen Leistungen entnehmen.
Entgelte für Wahlleistungen. Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet. Einzelheiten der Berechnung lassen sich der jeweiligen Wahlleistungsvereinbarung und der Patienteninformation über die Entgelte der wahlärztlichen Leistungen entnehmen. Für die Beantwortung ergänzender Fragen stehen die Mitarbeiter unseres Krankenhauses zur Verfügung: Gleichzeitig können Sie dort auch jeder Zeit Einsicht in das DRG-Klassifikationssystem mit den zugehörigen Kostengewichten, sowie die zugehörigen Abrechnungsregeln nehmen. Insgesamt kann die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen und der Wahlleistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Dies gilt insbesondere für Selbstzahler. Prüfen Sie bitte, ob Sie in vollem Umfang für eine Krankenhausbehandlung versichert sind. Ich, Xxx Xxxxxxxxxx, geboren am 01.01.1980 in München, wohnhaft in Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx, bin damit einverstanden, dass die STARMED Klinik GmbH die mich betreffenden Behandlungsdaten und Befunde an meinen Hausarzt zum Zwecke der Dokumentation und Weiterbehandlung übermittelt. Die Übermittelung der Behandlungsdaten und Befunde dient der Erstellung und Vervollständigung einer zentralen Dokumentation bei meinem Hausarzt. Ja □ Nein □ Ferner bin ich damit einverstanden, dass die STARMED Klinik GmbH die bei meinem Hausarzt vorliegenden Behandlungsdaten und Befunde, soweit diese für meine Behandlung erforderlich sind, anfordern kann. Diese Anforderung ermöglicht es der STARMED Klinik GmbH, die für eine aktuelle Behandlung erforderlichen Angaben aus der zentralen Dokumentation des Hausarztes zu erhalten. Das Krankenhaus wird diese Daten jeweils nur zum Zweck verarbeiten, zu dem sie übermittelt worden sind. Ja □ Nein □ Mein Hausarzt ist: ………………………………………………………………………………… (Name und Anschrift des Hausarztes) Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit gegenüber der STARMED Klinik GmbH widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs findet keine weitere Datenübermittlung zwischen der STARMED Klinik GmbH und dem Hausarzt statt. München, 28.06.2017 Ort, Datum Unterschrift des Patienten Ich, Xxx Xxxxxxxxxx, geboren am 01.01.1980 in München, wohnhaft in Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx, habe davon Kenntnis, dass im Rahmen des von mir bzw. des zu meinen Gunsten mit der STARMED Klinik GmbH abgeschlossenen Vertrages Daten über meine Person, meinen sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten gespeichert, verarbeitet ...
Entgelte für Wahlleistungen. Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet (§ 17 KHEntgG).
Entgelte für Wahlleistungen. Im Klinikum Dortmund werden folgende Wahlleistungen angeboten: Ärztliche Leistungen aller an der Behandlung beteiligten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten oder ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses; dies gilt auch, soweit sie vom Krankenhaus berechnet werden.
Entgelte für Wahlleistungen. Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistun- gen werden gesondert berechnet (§ 17 KHEntgG). Einzelheiten der Berechnung lassen sich der jeweiligen Wahlleistungsvereinbarung und der Patienteninformation über die Entgelte der xxxx- ärztlichen Leistungen entnehmen.
Entgelte für Wahlleistungen. Entgelt für Wahlleistungen werden zusätzlich zu den Entgelten für allgemeine Krankenhausleistungen erhoben (§ 17 KHEntgG; §16 BPflV).
Entgelte für Wahlleistungen. Wahlleistungen (§ 17 KHEntgG) gehören nicht zu den allgemeinen Krankenhausleistungen und werden auf Wunsch des Patienten erbracht und zusätzlich berechnet. Einzelheiten der Berechnung lassen sich der jewei- ligen Wahlleistungsvereinbarung und der Patienteninformation über die wahlärztlichen Leistungen entnehmen. Die Gesamtkosten für die Unterbringung werden aus den Kosten pro Berechnungstag gebildet. Berechnungs- tag in diesem Sinne ist der Tag der Aufnahme zuzüglich jedes weiteren Aufenthaltstages. Der Tag der Entlas- sung bzw. Verlegung wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Bei der Wahlleistung Telefon wird auch der Entlassungs- oder Verlegungstag berechnet.
Entgelte für Wahlleistungen. Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet. Einzelheiten der Berechnung lassen sich der jeweiligen Wahlleistungsvereinbarung und der Patienteninformation über die Entgelte der wahlärztlichen Leistungen entnehmen. Die Gesamtkosten für die Unterbringung werden aus den Kosten pro Belegungstag gebildet. Belegungstag in diesem Sinne ist der Tag der Aufnahme zuzüglich jedes weiteren Aufenthaltstages. Der Tag der Entlassung bzw. Verlegung wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Entgelte für Wahlleistungen. Zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus können – wenn dadurch die allgemeinen Kran- kenhausleistungen nicht beeinträchtigt werden - die folgenden Wahlleistungen vereinbart werden. Sie werden gesondert berechnet (§ 17 KHEntgG):
Entgelte für Wahlleistungen. Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet (§ 17 KHEntgG). Einzelheiten der Berechnung las- sen sich der jeweiligen Wahlleistungsvereinbarung und der Patienteninformation über die Entgelte der wahlärztlichen Leistungen entnehmen. Die ärztlichen Wahlleistungen erbringen alle an der Behand- lung beteiligten angestellten und beamteten Ärzte des Kran- kenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärz- ten veranlassten Leistungen von Ärzten oder ärztlich geleite- ten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Dies gilt auch, soweit die wahlärztlichen Leistungen vom Krankenhaus berechnet werden; die Liquidation erfolgt nach der GOÄ/GOZ in der jeweils gültigen Fassung. Für den Fall der unvorhergesehenen Verhinderung des Wahlarztes der jeweiligen Fachabteilung erfolgt die Über- nahme der Aufgaben durch seinen ständigen ärztlichen Ver- treter. 130,00 € / Tag