Entnahmen kein Entnahmerecht Ermächtigung des Vorstands durch Satzung eine Abschlagszahlung auf den voraussichtlichen Gewinn auszuzahlen > §§ 59 Haftung der AG mit ihrem Gesellschafts- vermögen. Grundsätzlich keine Haftung der Aktionäre (Ausnahmen: sog. Verlustdeckungs- bzw. Unterbilanzhaftung, rückständige Einlagen). Haftung des Vorstands gegenüber der Ge- sellschaft (Innenhaftung) bei pflichtwidrigem Handeln, d.h. Geschäftsführung entgegen der Sogfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Ge- schäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwen- den, § 93 Abs. 1 S. 1 AktG. Xxxxxx ein Vorstands- mitglied gegen diese Sorgfaltspflicht verstoßen, haftet das Vorstandsmitglied der Aktiengesell- schaft im Rahmen einer Innenhaftung für die begangene Pflichtverletzung. Einzelne Pflicht- verletzungen werden wegen ihrer besonderen Bedeutung in § 93 Abs. 3 AktG genannt. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Entnahmen. (6) Vor Rentenbeginn können Sie – frühestens ein Jahr nach Versicherungsbeginn – jeweils zu Beginn der Versicherungs- periode aus dem Vertragsguthaben kostenfrei Geld entneh- men. Die Entnahme muss dabei mindestens 200 € betragen. Die garantierte Erlebensfallleistung und die Mindesttodes- fallleistung reduzieren sich in Abhängigkeit von dem Ent- nahmebetrag. Eine Entnahme ist nur möglich, wenn das nach der Entnahme verbleibende Vertragsguthaben mindes- tens 0.000 € beträgt.
Entnahmen. (-) Haftung des Vorstands gegenüber Dritten als Gesamtschuldner neben dem Verein (Außenver- hältnis). Begrenzung der Haftung des Vorstands auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegenüber dem Verein möglich. (Innenverhältnis)
Entnahmen. 1. Den Gesellschaftern und Treugebern steht bis zur Auflösung der Gesellschaft (31.12.2019) ein Entnahmerecht grundsätzlich nicht zu. Die (Vor-) KVG entscheidet nach unternehmerischem Ermessen gemäß § 14a Ziffer 2 vor dem Hintergrund der Marktchancen der Beteiligungen im Sinne des § 3 über die Möglichkeit, Rückflüsse aus den Zielfonds nicht zu thesaurieren, sondern zur Auszahlung bereit zu stellen.
Entnahmen. 1. Zu Lasten der Kapitalkonten (Kapitalkonto I und Kapitalkonto II) sind Entnahmen nicht zulässig.
Entnahmen. 1. Die Kommanditisten können die Auszahlung von Guthaben vorbehaltlich der Regelung in Abs. 2 auf ihren Darlehenskonten ohne Kündigung verlangen.
Entnahmen nach Gesellschaftsvertrag Xxxxxxx der UG mit ihrem Gesellschafts- vermögen Grundsätzlich keine Haftung der Gesellschafter (Ausnahmen: Haftung der Gesellschafter ent- sprechend ihrer Geschäftsanteile (pro rata) bei: - sog. Unterbilanz- bzw. Verlustdeckungshaftung - vertraglich vereinbarter Nachusspflicht* - rückständigen Einlagen - sog. „Durchgriffshaftung“ Die Unternehmergesellschaft ist keine eige- ne Rechtsform, sondern ist eine Variante der GmbH, an die lediglich geringere Gründungs- anforderungen gestellt werden, insbesondere geringeres Stammkapital. Die Vorschriften des GmbH-Gesetzes, wenn nicht in § 5a GmbHG vorgsehen, sowie die von der Rechtsprechung entwickelten Haftungstatbestände sind auch auf die UG anzuwenden.
Entnahmen. Jeder Gesellschafter darf Guthaben auf seinem Privatkonto entnehmen. Darüber hi- nausgehende Entnahmen bedürfen der Zustimmung des Komplementärs.
Entnahmen. 1. Die Gesellschafter sind berechtigt, monatlich einen Vorschuss auf den im jeweiligen Geschäftsjahr zu erwartenden Gewinn zu entnehmen. Der monatliche Entnahmebetrag jedes Gesellschafters wird auf seinen Anteil am Gewinn angerechnet.
Entnahmen. 9.1 Ein Gesellschafter kann aus Guthaben auf seinem Privatkonto jederzeit zur Bestreitung der aus seiner Beteiligung herrührenden Steuern und Abgaben denjenigen Betrag entnehmen, der sich nach dem Steuersatz des höchstbesteuerten Gesellschafters und dem Anteil des entnehmenden Gesellschafters am Gewinn und Verlust nach Ziff. 8 ergibt.