Entschädigungen durch Dritte Musterklauseln

Entschädigungen durch Dritte. Die Consensus Partner AG nimmt im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen Entschädigungen von Dritten an. Die Berechnungsparameter und die Bandbreiten über die Höhe des Betrages der Entschädigungen sind im Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsvertrag geregelt und können dort entnommen werden.
Entschädigungen durch Dritte. Die Bank kann von Dritten Vergütungen wie Provisions­, Vertriebs­, Marketingentschädigungen oder ähnliche Vergütungen erhalten, welche sie einzubehalten befugt ist. Diese Vergütungen werden mit Dritten in speziellen Ver­ trägen – unabhängig von der jeweiligen Geschäftsbezie­ hung (Vertrag) der Bank zum Kunden – geregelt und stehen ausschliesslich der Bank für deren erbrachte Leistung zu (z. B. Entschädigung für Beratungs­ und Betriebsaufwand, Bünde­ lung der Nachfrage, Abdeckung von Delkredere­Risiken etc.). Der Kunde verzichtet auf die Rechenschaftsablegung durch die Bank und ist damit einverstanden, dass die Bank alle Entschädigungen vereinnahmt und behält. Der Kunde verzichtet somit ausdrücklich auf die Erstattung aller von Dritten an die Bank geleisteten Entschädigungen.
Entschädigungen durch Dritte. (Art. 26 Abs. 1 Bst. a FIDLEG) 1 Im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen Dritter entgegengenommene Ent- schädigungen, die von ihrer Natur her den Kundinnen und Xxxxxx nicht weitergege- ben werden können, sind nach Artikel 26 als Interessenkonflikt offenzulegen. 2 Gesellschaften des Konzerns, dem der Finanzdienstleister angehört, gelten für den Finanzdienstleister als Dritte.
Entschädigungen durch Dritte. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der AEK Bank im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanz- dienstleistungen (z.B. aufgrund von Vertriebs- oder sonstigen Vereinbarungen mit Dritten, insbesonde- re mit Anbietern von Anlagefonds und strukturierten Produkten) Courtagen, Kommissionen, Provisionen, Rabatte oder sonstige vermögenswerte Vorteile (so- genannte Entschädigungen durch Dritte) für die vom Kunden eingesetzten Finanzinstrumente zufliessen können. Auf Anfrage erhält der Kunde Informationen über Art und Umfang der Entschädigungen. Der Kunde bestätigt, dass ihn die AEK Bank vor- gängig ausdrücklich über die Art und den Umfang (insbesondere die Bandbreiten und/oder Berech- nungsparameter) der Entschädigung durch Dritte informiert hat und er explizit damit einverstanden ist, dass die AEK Bank die Entschädigungen durch Dritte einbehält, sofern dies separate schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden vorsehen. Zukünftige Änderungen der Bandbreiten und/oder Berechnungsparameter von Entschädigungen durch Dritte teilt die AEK Bank dem Kunden in geeigneter Form mit. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die AEK Bank die Bandbreiten und/oder Berech- nungsparameter jederzeit und ohne Vorankündigung anpassen kann. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Kauf von Finanzinstrumenten, bei welchen Entschädigun- gen durch Dritte der Bank zufliessen, zu unterlassen oder solche zu verkaufen sowie sich zu informieren, wenn er Entschädigungen durch Dritte vermeiden will.

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  • Nutzung durch Dritte 18.1 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nut- zung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden. 18.2 Der Kunde ist auch zur Zahlung aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat. 18.3 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede entgeltliche direkte oder mittelbare Nutzung der von der net services angebotenen Dienste durch Dritte, ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die net services gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstat- tungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Kündigung durch Versicherungsnehmer Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Entschädigung Du erklärst dich damit einverstanden, uns von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit deiner Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze, einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Du wirst uns unverzüglich unsere Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit oder aus solchen Ansprüchen erstatten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Entschädigungsgrenzen Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens a) bis zu der je Position vereinbarten Versicherungssumme; b) bis zu den zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenzen; c) bis zu der vereinbarten Jahreshöchstentschädigung; Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Maßgebend ist der niedrigere Betrag.

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt