Entschädigungsverfahren Musterklauseln

Entschädigungsverfahren. Die Partei, gegen die ein Anspruch von Dritten geltend gemacht wird, wird die jeweils andere Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch und Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit benachrichtigen und in angemessener Weise bei der Verteidigung des Anspruchs unterstützen sowie hierzu notwendige Informationen zur Verfügung stellen. Sie kann sich auf eigene Kosten an der Verteidigung des Anspruchs beteiligen. Falls eine Partei zur Abwehr eines Anspruchs berechtigt oder verpflichtet ist, hat sie das Recht, Entscheidungen hinsichtlich der Rechtsverteidigung oder der Streitbeilegung zu treffen, vorausgesetzt, dass eine Beilegung des Anspruchs keine finanzielle oder spezifische Leistungsverpflichtung oder ein Haftungsanerkenntnis der Partei, gegen die der Anspruch erhoben wird, beinhaltet.
Entschädigungsverfahren. Die zu entschädigende Partei (Entschädigungsberechtigter) wird (a) der entschädigenden Partei (Entschädigungsleistender) zeitnah schriftlich über den Anspruch informieren (vorausgesetzt, die nicht zeitnah erfolgte Benachrichtigung, die den Entschädigungsleistenden benachteiligt, befreit letzteren von seinen in diesem Abschnitt genannten Pflichten in dem Maße, in dem der Entschädigungsleistende benachteiligt wurde, sowie von seiner Pflicht, die Gegenpartei für Anwaltshonorare zu entschädigen, die vor der Benachrichtigung angefallen sind), (b) bezüglich der Verteidigung oder Regulierung des Anspruchs in angemessenem Rahmen kooperieren, und (c) dem Entschädigungsleistenden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Regulierung des Anspruchs übergeben, vorausgesetzt, die Regulierung eines Anspruchs erfordert keine konkrete Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung oder ein Haftungszugeständnis des Entschädigungsberechtigten.
Entschädigungsverfahren. Claris wird Sie über alle Ansprüche, die unter den vorgenannten Abschnitt 10(A) fallen, angemessen und unverzüglich schriftlich informieren und mit Ihnen auf Ihre Kosten bei der Abwehr solcher Ansprüche zusammenarbeiten. Sie haben die volle Kontrolle und Autorität über die Verteidigung der anwendbaren Forderung, mit folgenden Ausnahmen: (i) Sie dürfen die Forderung nicht begleichen, es sei denn, Xxxxxx erhält die Möglichkeit, die Bedingungen des vorgeschlagenen Vergleichs zu überprüfen und eine vorherige schriftliche Zustimmung zu diesem Vergleich zu erteilen; und (ii) Claris kann sich auf eigene Kosten an der Verteidigung dieser Forderung mit seinem eigenen Anwalt beteiligen.
Entschädigungsverfahren. Wenn eine Partei eine Entschädigung beantragt (die „geschützte Partei“), muss sie die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch informieren und der entschädigenden Partei alle Informationen, Zusammenarbeit, Unterstützung und Befugnisse bieten, die für die entschädigende Partei zur Beurteilung und Verteidigung eines solchen Anspruchs in angemessener Weise erforderlich sind, wenn der Antrag auf Verteidigung und Entschädigung ohne Vorbehalt der Rechte angenommen wird. Für den Fall, dass die entschädigende Partei den Verteidigungsantrag unter Vorbehalt der Rechte annimmt, den Verteidigungsantrag ablehnt oder nicht auf einen Verteidigungsantrag reagiert, hat die geschützte Partei danach das Recht, die Verteidigung dieser Forderung zu kontrollieren, einschließlich des Rechts, auszuwählen, welches Unternehmen die Forderung verteidigt, bis die entschädigende Partei ihre Verpflichtung zur Verteidigung ohne Vorbehalt der Rechte annimmt. Eine entschädigende Partei muss die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der geschützten Partei einholen (diese Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden), um eine Forderung im Falle einer Einigungen zu begleichen, die (i) sich aus einem Strafverfahren, einer Klage oder einem Prozess ergibt oder Teil davon ist, oder (ii) eine Bestimmung oder Zulassung oder Anerkennung einer Haftung oder eines Fehlverhaltens seitens der geschützten Partei enthält, oder (iii) eine spezifische Leistung oder ein anderes angemessenes Rechtsmittel seitens der geschützten Partei verlangt, oder (iv) die Zahlung von Beträgen durch die geschützte Partei verlangt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.