Common use of Entstörungsfrist Clause in Contracts

Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen beseitigt die Städtische Werke Netz + Service GmbH die Störung in der Regel innerhalb von läng- stens 24 Stunden (Entstörungsfrist je nach Service-Level- Agreement (SLA) des Produktes) nach Erhalt der Störungs- meldung des Kunden. Als Störungsmeldung ist jede Meldung eines Kunden über ein Problem mit den vertraglich verein- barten Diensten anzusehen. Wird wochentags von 06.00 bis 22.00 Uhr eine Störung ge- meldet, wird diese, wenn möglich, innerhalb von längsten 24 Stunden (Entstörungsfrist je nach SLA des Produktes) nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt. Bei Störungsmel- dungen, die wochentags nach 22.00 Uhr, samstags, sonn- tags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am darauffolgenden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) um 6.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am fol- genden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) fortgesetzt. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Stö- rungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH für Störungsmel- dungen. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zu- mindest soweit beseitigt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden können. Liegt eine Individualstörung vor, teilt die Städtische Werke Netz + Service GmbH auf Wunsch des Kunden während der unter Kapitel 3 B genannten Servicebereitschaft ein erstes Zwischenergebnis mit, wenn eine Rückrufnummer angege- ben wurde. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel innerhalb von längstens 8 Stunden (Reaktionszeit) ab der Störungs- meldung. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Service- technikers vor Ort beim Kunden erfolgen.

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Samples: Ersteintrag Über Die Städtische Werke Netz + Service GMBH, Ersteintrag Über Die Städtische Werke Netz + Service GMBH, netzplusservice.de

Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen Störungsmeldungen beseitigt die Städtische Werke Netz + Service GmbH FGW die Störung Störung in der Regel innerhalb von läng- stens längstens 24 Stunden (Entstörungsfrist Entstörungsfrist je nach Service-Level- Level-Agreement (SLA) des Produktes) nach Erhalt der Störungs- meldung Störungsmeldung des Kunden. Als Störungsmeldung Störungsmeldung ist jede Meldung eines Kunden über über ein Problem mit den vertraglich verein- barten vereinbarten Diensten anzusehen. Wird wochentags von 06.00 bis 22.00 Uhr eine Störung ge- meldetgemeldet, wird diese, wenn möglich, innerhalb von längsten 24 Stunden (Entstörungsfrist Entstörungsfrist je nach SLA des Produktes) nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt. Bei Störungsmel- dungenStörungsmeldungen, die wochentags nach 22.00 Uhr, samstags, sonn- tags sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am darauffolgenden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) um 6.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am fol- genden folgenden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) fortgesetzt. Die Störungsdauer Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung Störungsmeldung bei der Stö- rungszentrale Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über Rückmeldung über die Störungsbeseitigung Störungsbeseitigung durch die zuständige zuständige Stelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH FGW für Störungsmel- dungenStörungsmeldungen. Die Störung Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zu- mindest Entstörungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH FGW (ggf. übergangsweise übergangsweise mit QualitätseinschränkungenQualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden könnenkönnen. Liegt eine Individualstörung vor, teilt die Städtische Werke Netz + Service GmbH FGW auf Wunsch des Kunden während der unter Kapitel 3 B genannten Servicebereitschaft ein erstes Zwischenergebnis mit, wenn eine Rückrufnummer angege- ben angegeben wurde. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel innerhalb von längstens 8 Stunden (Reaktionszeit) ab der Störungs- meldungStörungsmeldung. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Service- technikers Servicetechnikers vor Ort beim Kunden erfolgen.

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Samples: Auftrag Komdsl Privat, Auftrag Komdsl Gewerbe

Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen beseitigt Störungsmeldungen beseitigen die Städtische Werke Netz + Service GmbH Stadtwerke Greven die Störung Störung in der Regel innerhalb von läng- stens längstens 24 Stunden (Entstörungsfrist Entstörungsfrist je nach Service-Level- Level-Agreement (SLA) des Produktes) nach Erhalt der Störungs- meldung Störungsmeldung des Kunden. Als Störungsmeldung Störungsmeldung ist jede Meldung eines Kunden über über ein Problem mit den vertraglich verein- barten vereinbarten Diensten anzusehen. Wird wochentags von 06.00 bis 22.00 Uhr eine Störung ge- meldetgemeldet, wird diese, wenn möglich, innerhalb von längsten 24 Stunden (Entstörungsfrist Entstörungsfrist je nach SLA des Produktes) nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt. Bei Störungsmel- dungenStörungsmeldungen, die wochentags nach 22.00 Uhr, samstags, sonn- tags sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am darauffolgenden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) um 6.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am fol- genden folgenden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) fortgesetzt. Die Störungsdauer Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung Störungsmeldung bei der Stö- rungszentrale Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über Rückmeldung über die Störungsbeseitigung Störungsbeseitigung durch die zuständige zuständige Stelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Stadtwerke Greven für Störungsmel- dungenStörungsmeldungen. Die Störung Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zu- mindest Entstörungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH Stadtwerke Greven (ggf. übergangsweise übergangsweise mit QualitätseinschränkungenQualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden könnenkönnen. Liegt eine Individualstörung vor, teilt teilen die Städtische Werke Netz + Service GmbH Stadtwerke Greven auf Wunsch des Kunden während der unter Kapitel 3 B genannten Servicebereitschaft ein erstes Zwischenergebnis mit, wenn eine Rückrufnummer angege- ben angegeben wurde. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel innerhalb von längstens 8 Stunden (Reaktionszeit) ab der Störungs- meldungStörungsmeldung. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Service- technikers Servicetechnikers vor Ort beim Kunden erfolgen.

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Samples: www.stadtwerke-greven.de

Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen beseitigt die Städtische Werke Netz + Service GmbH FSW die Störung in der Regel innerhalb von läng- stens längstens 24 Stunden (Entstörungsfrist je nach Service-Level- Level-Agreement (SLA) des Produktes) nach Erhalt der Störungs- meldung Störungsmeldung des Kunden. Als Störungsmeldung ist jede Meldung eines Kunden über ein Problem mit den vertraglich verein- barten vereinbarten Diensten anzusehen. Wird wochentags von 06.00 bis 22.00 Uhr eine Störung ge- meldetgemeldet, wird diese, wenn möglich, innerhalb von längsten 24 Stunden (Entstörungsfrist je nach SLA des Produktes) nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt. Bei Störungsmel- dungenStörungsmeldungen, die wochentags nach 22.00 Uhr, samstags, sonn- tags sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am darauffolgenden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) um 6.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am fol- genden folgenden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) fortgesetzt. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Stö- rungszentrale Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH FSW für Störungsmel- dungenStörungsmeldungen. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zu- mindest zumindest soweit beseitigt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH FSW (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden können. Liegt eine Individualstörung vor, teilt die Städtische Werke Netz + Service GmbH FSW auf Wunsch des Kunden während der unter Kapitel 3 B genannten Servicebereitschaft ein erstes Zwischenergebnis mit, wenn eine Rückrufnummer angege- ben angegeben wurde. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel innerhalb von längstens 8 Stunden (Reaktionszeit) ab der Störungs- meldungStörungsmeldung. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Service- technikers Servicetechnikers vor Ort beim Kunden erfolgen.

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Samples: www.fairspeed.net

Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen 4.1.1 Die Telekom beseitigt Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Folgende Angaben sind bei der Störungsmeldung durch den Kunden mitzuteilen: • Kontaktdaten Störungsstelle Kunde • Störungsnummer Kunde • Technischer Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten für die Städtische Werke Netz + Service GmbH die konkrete Störung • (Telekom) Vertragsnummer, • Produktname • Standortdaten (Adresse, ggf. Etage, Raumnummer) • Detaillierte Fehlerbeschreibung und alle Vorprüfergebnisse • Zugangsregelungen vor Ort • Optional gebuchte Entstörungsfrist Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung der Störungsmeldung in elektronischer Form. Die Frist der Regel Standardentstörung beträgt längstens 24 Stunden. Der Kunde kann über den üblichen Bestellprozess alternativ zur Standardentstörung eine Entstörung innerhalb einer Frist von läng- stens 24 längstens acht Stunden beauftragen (Entstörungsfrist je nach ServiceAcht-Level- Agreement (SLA) Stunden-Express-Entstörung, Anlage 2 – „Produktleistungsbeschreibung CFV Ethernet 2.0 und zusätzliche Leistungen“, Ziffer 2.6). Die Telekom teilt auf Wunsch des Produktes) nach Erhalt der Störungs- meldung des KundenKunden bei Statusänderungen eine Zwischenmeldung über den Bearbeitungsstand mit. Als Störungsmeldung ist jede Meldung eines Kunden über ein Problem mit den vertraglich verein- barten Diensten anzusehen. Wird wochentags von 06.00 bis 22.00 Uhr eine Störung ge- meldet, wird diese, wenn möglich, innerhalb von längsten 24 Stunden (Entstörungsfrist je nach SLA des Produktes) nach Eingang Störungsbeginn gilt der Störungsmeldung beseitigt. Bei Störungsmel- dungen, die wochentags nach 22.00 Uhr, samstags, sonn- tags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am darauffolgenden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) um 6.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am fol- genden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) fortgesetzt. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang Zugang der Störungsmeldung bei der Stö- rungszentrale und dem Zeitpunkt Telekom. Als Störungsende gilt der Rückmeldung über Zugang der Entstörungsmeldung beim Kunden, es sei denn, der Kunde verlangt innerhalb von zwei Stunden innerhalb der Standardentstörung bzw. 0,5 Stunden innerhalb der Acht-Stunden-Express-Entstörung nach Zugang der Entstörungsmeldung die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von Weiterbearbeitung unter der Städtische Werke Netz + Service GmbH für Störungsmel- dungenbisherigen Störungsnummer. Die Störung wird innerhalb Entstördauer ist die Zeitspanne zwischen Störungsbeginn und Störungsende. Die Zeitspanne zwischen Erledigungsmeldung der Entstörungsfrist zu- mindest soweit beseitigt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH (Telekom und ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden könnenAufforderung zur Weiterbearbeitung durch den Kunden geht nicht in die Berechnung der Entstördauer ein. Liegt eine Individualstörung vorErfolgt die Aufforderung zur Weiterbearbeitung durch den Kunden erst nach dem vorgenannten Zeitablauf, teilt die Städtische Werke Netz + Service GmbH auf Wunsch des Kunden während der unter Kapitel 3 B genannten Servicebereitschaft ein erstes Zwischenergebnis mit, wenn eine Rückrufnummer angege- ben wurde. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel innerhalb von längstens 8 Stunden (Reaktionszeit) ab der Störungs- meldung. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Service- technikers vor Ort beim Kunden erfolgengilt dies als neue Störung.

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Samples: www.bundesnetzagentur.de

Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen Störungsmeldungen beseitigt die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH die Störung Störung in der Regel innerhalb von läng- stens längstens 24 Stunden (Entstörungsfrist Entstörungsfrist je nach Service-Level- Level-Agreement (SLA) des Produktes) nach Erhalt der Störungs- meldung Störungsmeldung des Kunden. Als Störungsmeldung Störungsmeldung ist jede Meldung Mel- dung eines Kunden über ein Problem mit den vertraglich verein- barten vereinbarten Diensten anzusehen. Wird wochentags von 06.00 08:00 bis 22.00 18:00 Uhr eine Störung ge- meldetStörung gemel- det, wird diese, wenn möglichmöglich, innerhalb von längsten längstens 24 Stunden (Entstörungsfrist Entstörungsfrist je nach SLA des Produktes) nach Eingang der Störungsmeldung Stö- rungsmeldung beseitigt. Bei Störungsmel- dungenStörungsmeldungen, die wochentags nach 22.00 18:00 Uhr, samstags, sonn- tags sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist Entstörungsfrist am darauffolgenden Wochentag Wochen- tag (Montag bis Xxxxxxx) um 6.00 8:00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist Entstörungsfrist ausgesetzt und am fol- genden folgenden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) fortgesetzt. Die Störungsdauer Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung Störungsmeldung bei der Stö- rungszentrale Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbeseitigung Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH für Störungsmel- dungenStörungsmeldungen. Die Störung Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zu- mindest Entstörungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden könnenkönnen. Liegt eine Individualstörung Individualstörung vor, teilt die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH auf Wunsch des Kunden während der unter Kapitel 3 B Punkt 3.2. genannten Servicebereitschaft Servicebereit- schaft ein erstes Zwischenergebnis mit, wenn eine Rückrufnummer angege- ben angegeben wurde. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel innerhalb von längstens 8 Stunden (Reaktionszeit) ab der Störungs- meldungStörungsmeldung. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Service- technikers Servicetechnikers vor Ort beim Kunden erfolgen.

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Samples: www.thuega-energie-gmbh.de

Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen beseitigt die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH die Störung in der Regel innerhalb von läng- stens längstens 24 Stunden (Entstörungsfrist je nach Service-Level- Level-Agreement (SLA) des Produktes) nach Erhalt der Störungs- meldung Störungsmeldung des Kunden. Als Störungsmeldung ist jede Meldung Mel- dung eines Kunden über ein Problem mit den vertraglich verein- barten vereinbarten Diensten anzusehen. Wird wochentags von 06.00 08:00 bis 22.00 18:00 Uhr eine Störung ge- meldetgemel- det, wird diese, wenn möglich, innerhalb von längsten längstens 24 Stunden (Entstörungsfrist je nach SLA des Produktes) nach Eingang der Störungsmeldung Stö- rungsmeldung beseitigt. Bei Störungsmel- dungenStörungsmeldungen, die wochentags nach 22.00 18:00 Uhr, samstags, sonn- tags sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am darauffolgenden Wochentag Wochen- tag (Montag bis Xxxxxxx) um 6.00 8:00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am fol- genden folgenden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) fortgesetzt. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Stö- rungszentrale Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH für Störungsmel- dungenStörungsmeldungen. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zu- mindest zumindest soweit beseitigt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden können. Liegt eine Individualstörung vor, teilt die Städtische Werke Netz + Service Thüga Energie GmbH auf Wunsch des Kunden während der unter Kapitel 3 B Punkt 3.2. genannten Servicebereitschaft Servicebereit- schaft ein erstes Zwischenergebnis mit, wenn eine Rückrufnummer angege- ben angegeben wurde. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel innerhalb von längstens 8 Stunden (Reaktionszeit) ab der Störungs- meldungStörungsmeldung. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Service- technikers Servicetechnikers vor Ort beim Kunden erfolgen.

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Samples: Ersteintrag Über Die Thüga Energie GMBH