Entwicklerlizenz. 7.1) Eigeneinsatz. Der Entwickler ist berechtigt, das AMTANGEE SDK für Neuentwicklungen zum Eigeneinsatz zu verwenden. 7.2) Entwicklung im Fremdauftrag. Ist der Entwickler ein AMTANGEE Partner, ist er über Ziffer 7.1 hinaus berechtigt mit dem SDK Neuentwicklungen im Auftrag eines Endkunden zu erstellen und diese an den Endkunden auszuliefern. Der Endkunde muss in diesem Fall im Besitz einer gültigen AMTANGEE Softwarelizenz sein. 7.3) Independent Software Vendor (ISV). Will der Partner ohne spezifischen Kundenauftrag auf der Basis des AMTANGEE SDK eigene Software zum Verkauf an Dritte entwickeln (ISV), benötigt er hierfür eine separate vorherige Zustimmung von AMTANGEE in Textform. 7.4) Kein dauerhafter Datenexport. Das AMTANGEE SDK darf nicht für Neuentwicklungen verwendet werden, um einen Datenexport zum Zweck einer Ablösung der AMTANGEE-Software durch ein Drittsystem zu entwickeln. 7.5) Keine Schadsoftware. Der Entwickler verpflichtet sich, keine Schadsoftware zu entwickeln. Als Schadsoftware bezeichnet man Computerprogramme, die entwickelt wurden, um bei einem Endkunden unerwünschte und gegebenenfalls schädliche Funktionen auszuführen. 7.6) Kein automatisches Löschen. Der Entwickler verpflichtet sich, in seinen Neuentwicklungen keine Funktionen zu implementieren, die zu einem automatischen Löschen von Informationen in der AMTANGEE-Software führen. Dieses Verbot gilt nicht, wenn der Entwickler die Neuentwicklung nur für den Eigeneinsatz entwickelt hat oder wenn der Entwickler einen Endkunden vor einem Einsatz einer solchen Funktion über mögliche Datenverlustrisiken aufgeklärt hat und der Endkunde gegenüber dem Entwickler dem Einsatz einer solchen Funktion zugestimmt hat. 7.7) Keine ausschließliche Technologiebasis. Das AMTANGEE SDK darf nicht für die Erstellung dritter Anwendungen benutzt werden, in dessen Gesamtkontext AMTANGEE-Software oder Teile der AMTANGEE-Software nur als technologische Basis ohne direkte Nutzung der AMTANGEE-Software durch Anwender eingesetzt wird. Die primäre Nutzung der Neuentwicklung muss über die oder in Verbindung mit AMTANGEE-Software erfolgen.
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Samples: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen
Entwicklerlizenz. 7.1) Eigeneinsatz. Der Entwickler ist berechtigt, das AMTANGEE SDK für Neuentwicklungen zum Eigeneinsatz zu verwenden.
7.2) Entwicklung im Fremdauftrag. Ist der Entwickler ein AMTANGEE Partner, ist er über Ziffer 7.1 hinaus berechtigt mit dem SDK Neuentwicklungen im Auftrag eines Endkunden zu erstellen und diese an den Endkunden auszuliefern. Der Endkunde muss in diesem Fall im Besitz einer gültigen AMTANGEE Softwarelizenz sein.
7.3) Independent Software Vendor (ISV). Will der Partner ohne spezifischen Kundenauftrag auf der Basis des AMTANGEE SDK eigene Software zum Verkauf an Dritte entwickeln (ISV), benötigt er hierfür eine separate vorherige Zustimmung von AMTANGEE in Textform.
7.4) Kein dauerhafter Datenexport. Das AMTANGEE SDK darf nicht für Neuentwicklungen verwendet werden, um einen Datenexport zum Zweck einer Ablösung der AMTANGEE-Software durch ein Drittsystem zu entwickeln.
7.5) Keine Schadsoftware. Der Entwickler verpflichtet sich, keine Schadsoftware zu entwickeln. Als Schadsoftware bezeichnet man Computerprogramme, die entwickelt wurden, um bei einem Endkunden unerwünschte und gegebenenfalls schädliche Funktionen auszuführen.
7.6) Kein automatisches Löschen. Der Entwickler verpflichtet sich, in seinen Neuentwicklungen keine Funktionen zu implementieren, die zu einem automatischen Löschen von Informationen in der AMTANGEE-Software führen. Dieses Verbot gilt nicht, wenn der Entwickler die Neuentwicklung nur für den Eigeneinsatz entwickelt hat oder wenn der Entwickler einen Endkunden vor einem Einsatz einer solchen Funktion über mögliche Datenverlustrisiken aufgeklärt hat und der Endkunde gegenüber dem Entwickler dem Einsatz einer solchen Funktion schriftlich zugestimmt hat.
7.7) Keine ausschließliche Technologiebasis. Das AMTANGEE SDK darf nicht für die Erstellung dritter Anwendungen benutzt werden, in dessen Gesamtkontext AMTANGEE-Software oder Teile der AMTANGEE-Software nur als technologische Basis ohne direkte Nutzung der AMTANGEE-Software durch Anwender eingesetzt wird. Die primäre Nutzung der Neuentwicklung muss über die oder in Verbindung mit AMTANGEE-Software erfolgen.
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