Erbringung der Dienste, Weisungsfrei- heit Musterklauseln

Erbringung der Dienste, Weisungsfrei- heit. (1) Der Freelancer ist in der Gestaltung seiner Dienste frei. Er kann insbesondere seine Tätigkeits- zeit nach pflichtgemäßem Ermessen gestalten. Er kann die Ausführung von konkreten Tätigkeiten ab- lehnen. Ebenso hat er das Recht, nach Maßgabe der Ziffer A. 8 (2) bestimmte Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, soweit diese hinreichend qua- lifiziert sind. (2) Er wird in der Zusammenarbeit auf betriebliche Belange des AG Rücksicht nehmen. Vereinbarte terminliche Vorgaben vom AG sind einzuhalten. (3) Der Freelancer ist während seiner Tätigkeit nicht an Weisungen des AG gebunden. Dies gilt nicht für projektbezogene Spezifikationen und Vor- gaben im Hinblick auf die Beschaffenheit der zu er- bringenden Dienstleistungen insgesamt oder einzelner Meilensteine und Aufgaben.