Hardwarekauf Musterklauseln

Hardwarekauf. (1) Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Mängel-rügen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung (bei offensichtlichen Abweichungen oder Mängeln) bzw. Entdeckung (in allen anderen Fällen) schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Mängelansprüche insoweit ausgeschlossen. (2) Rügen wegen unerheblicher oder geringfügiger Mängel (z.B. Pixelfehler in Displays) sind ausgeschlossen. (3) Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder des gesamten Vertragsverhältnisses bzgl. der Dienstleistungen. (4) Bei Transportschäden hat der Kunde eine bahn- oder postseitige Schadenfeststellung oder eine solche des Transporteurs, Frachtführers bzw. Spediteurs zu über- mitteln. (5) Für unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten der Hardware durch den Kunden oder einen Dritten haftet der Anbieter nicht. (6) Die Mängelansprüche für Hardware verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Gefahrenübergang
Hardwarekauf. Lizenzen für Software von Drittlieferanten C3. Dienstleistungen
Hardwarekauf. 12 2.1.1 Vertragsgegenstand 12
Hardwarekauf. Die nachfolgenden Regelungen unter Ziffer 4c gelten ausschließlich im Zusammenhang mit dem Kauf von Hardware durch den Nutzer bei STARFACE.

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