Common use of Erfolgsabhängige Vergütung Clause in Contracts

Erfolgsabhängige Vergütung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung, wenn zum Berechnungszeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Neugesellschafter haben Aus- zahlungen vor Steuern in Höhe ihrer ursprünglich geleisteten Einlagen (exkl. Ausgabeaufschlag) erhalten, wobei die jeweiligen Haftsummen erst im Rahmen der Liquidation aus- gekehrt werden, und die Altgesell- schafter haben Auszahlungen vor Steuern in Höhe des Nettoinven- tarwertes der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022 erhalten. b) Die Neugesellschafter haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe einer durchschnittlichen jährli- chen Verzinsung von 4 % p. a., bezo- gen auf ihre ursprünglich geleisteten Einlagen (exkl. Ausgabeaufschlag), für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum Berechnungszeitpunkt erhalten. Die Berechnung der durch- schnittlichen Verzinsung beginnt mit dem Zeitpunkt der Einzahlungen. c) Die Altgesellschafter haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe einer durchschnittlichen jährlichen Verzinsung von 4 % p. a., bezogen auf den Nettoinventarwert der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022, für den Zeitraum vom 1. Sep- tember 2022 bis zum Berechnungs- zeitpunkt erhalten. Der Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung für die Kapitalverwaltungs- gesellschaft besteht in Höhe von 20 % der Summe aus allen über die Auszah- lungen gemäß a) bis c) hinaus an die Neugesellschafter und Altgesellschafter gezahlten Auszahlungen. Der jeweilige Anspruch auf erfolgsab- hängige Vergütung wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres, spätestens nach der Veräußerung aller Vermögens- gegenstände, zur Zahlung fällig. Dem Verkauf von Vermögensgegenständen im Sinne dieser Ziffer steht es gleich, wenn bezüglich dieser Vermögens- gegenstände wegen Untergangs ein Versicherungsfall eintritt.

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Samples: Verkaufsprospekt

Erfolgsabhängige Vergütung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine zusätzliche erfolgsabhängige VergütungBeteiligung an den Auszahlungen der Invest­ mentgesellschaft, wenn zum Berechnungszeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Neugesellschafter Anleger haben Aus- zahlungen vor Steuern Auszahlungen in Höhe ihrer ursprünglich geleisteten Einlagen (exkl. ohne Ausgabeaufschlag) erhalten, wobei die jeweiligen Haftsummen Haftsumme erst im Rahmen der Liquidation aus- gekehrt werden, und die Altgesell- schafter haben Auszahlungen vor Steuern in Höhe des Nettoinven- tarwertes der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022 erhaltenausgekehrt wird. b) Die Neugesellschafter Anleger haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe einer durchschnittlichen jährli- chen Verzinsung von 4 % p. a., bezo- gen auf ihre ursprünglich geleisteten Einlagen (exkl. Ausgabeaufschlag), für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum Berechnungszeitpunkt erhalten. Die Berechnung der durch- schnittlichen Verzinsung beginnt mit dem Zeitpunkt der Einzahlungen. c) Die Altgesellschafter haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe einer durchschnittlichen jährlichen Verzinsung von 4 % p. a.7,5 %, ein­ schließlich Zinseszins, bezogen auf den Nettoinventarwert der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022, ihre geleisteten und noch nicht durch die Investmentgesellschaft zurückgezahlten Ein­ lagen (ohne Ausgabeaufschlag) für den Zeitraum vom 1. Sep- tember 2022 Zeitraum, ab dem der letzte Anleger der Investmentgesellschaft beigetreten ist, bis zum Berechnungs- zeitpunkt Berechnungszeitpunkt erhalten. Der Danach besteht ein Anspruch auf eine erfolgsabhängige Beteili­ gung der Verwaltungsgesellschaft an den Auszahlungen der In­ vestmentgesellschaft i. H. v. 15 % aller weiteren Auszahlungen der Investmentgesellschaft. Gegebenenfalls ist eine anteilige Anrechnung von erfolgsabhän­ gigen Vergütungen, die auf Ebene einer Wealthcap Zielgesell­ schaft gezahlt werden, auf die erfolgsabhängige Vergütung für die Kapitalverwaltungs- gesellschaft besteht der Verwaltungsgesellschaft möglich (vgl. hierzu den Abschnitt „Ver­ gütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesell­ schaften“, Unterabschnitt „Gebührenerstattung und ­anrechnung bei Investitionen in Höhe von 20 % der Summe aus allen über die Auszah- lungen gemäß a) bis c) hinaus an die Neugesellschafter und Altgesellschafter gezahlten AuszahlungenWealthcap Zielgesellschaften“). Der jeweilige Anspruch auf erfolgsab- hängige Vergütung erfolgsabhängige Auszahlungen wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres, spätestens nach der Veräußerung Ver­ äußerung aller Vermögens- gegenständeVermögensgegenstände, zur Zahlung fällig. Dem Verkauf von Vermögensgegenständen im Sinne dieser Ziffer steht es gleich, wenn bezüglich dieser Vermögens- gegenstände wegen Untergangs ein Versicherungsfall eintrittDie Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Betrag berücksichtigt den aktuellen Steuer­ satz. Bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird der genannte Prozentsatz entsprechend angepasst.

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Samples: Sales Prospectus

Erfolgsabhängige Vergütung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine zusätzliche erfolgsabhängige VergütungBeteiligung an den Auszahlungen der Invest­ mentgesellschaft, wenn zum Berechnungszeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Neugesellschafter Anleger haben Aus- zahlungen vor Steuern Auszahlungen in Höhe ihrer ursprünglich geleisteten Einlagen (exkl. ohne Ausgabeaufschlag) erhalten, wobei die jeweiligen Haftsummen Haftsumme erst im Rahmen der Liquidation aus- gekehrt werden, und die Altgesell- schafter haben Auszahlungen vor Steuern in Höhe des Nettoinven- tarwertes der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022 erhaltenausgekehrt wird. b) Die Neugesellschafter Anleger haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe einer durchschnittlichen jährli- chen Verzinsung von 4 % p. a., bezo- gen auf ihre ursprünglich geleisteten Einlagen (exkl. Ausgabeaufschlag), für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum Berechnungszeitpunkt erhalten. Die Berechnung der durch- schnittlichen Verzinsung beginnt mit dem Zeitpunkt der Einzahlungen. c) Die Altgesellschafter haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe einer durchschnittlichen jährlichen Verzinsung von 4 % p. a.10 %, ein­ schließlich Zinseszins, bezogen auf den Nettoinventarwert der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022, ihre geleisteten und noch nicht durch die Investmentgesellschaft zurückgezahlten Ein­ lagen (ohne Ausgabeaufschlag) für den Zeitraum vom 1. Sep- tember 2022 Zeitraum, ab dem der letzte Anleger der Investmentgesellschaft beigetreten ist, bis zum Berechnungs- zeitpunkt Berechnungszeitpunkt erhalten. Der Danach besteht ein Anspruch auf eine erfolgsabhängige Beteili­ gung der Verwaltungsgesellschaft an den Auszahlungen der Investmentgesellschaft i. H. v. 15 % aller weiteren Auszahlungen der Investmentgesellschaft. Gegebenenfalls ist eine anteilige Anrechnung von erfolgsabhän­ gigen Vergütungen, die auf Ebene einer Wealthcap Zielgesell­ schaft gezahlt werden, auf die erfolgsabhängige Vergütung für die Kapitalverwaltungs- gesellschaft besteht der Verwaltungsgesellschaft möglich (vgl. hierzu den Abschnitt „Ver­ gütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesell­ schaften“, Unterabschnitt „Gebührenerstattung und ­anrechnung bei Investitionen in Höhe von 20 % der Summe aus allen über die Auszah- lungen gemäß a) bis c) hinaus an die Neugesellschafter und Altgesellschafter gezahlten AuszahlungenWealthcap Zielgesellschaften“). Der jeweilige Anspruch auf erfolgsab- hängige Vergütung erfolgsabhängige Auszahlungen wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres, spätestens nach der Veräußerung Ver­ äußerung aller Vermögens- gegenständeVermögensgegenstände, zur Zahlung fällig. Dem Verkauf von Vermögensgegenständen im Sinne dieser Ziffer steht es gleichDie Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Betrag berücksichtigt einen Umsatzsteuersatz i. H. v. 19 %. Soweit ein anderer gesetzlicher Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt, wenn bezüglich dieser Vermögens- gegenstände wegen Untergangs ein Versicherungsfall eintrittwird der genannte Prozentsatz entspre­ chend angepasst.

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Samples: Sales Contracts

Erfolgsabhängige Vergütung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine zusätzliche erfolgsabhängige erfolgs- abhängige Vergütung, wenn zum Berechnungszeitpunkt Be- rechnungszeitpunkt folgende Voraussetzungen Voraus- setzungen erfüllt sind: a) Die Neugesellschafter haben Aus- zahlungen vor Steuern in Höhe ihrer ursprünglich geleisteten Einlagen (exkl. Ausgabeaufschlag) erhalten, wobei die jeweiligen Haftsummen erst im Rahmen der Liquidation aus- gekehrt werden, und die Altgesell- schafter haben Auszahlungen vor Steuern in Höhe des Nettoinven- tarwertes der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022 Januar 2021 erhalten. b) Die Neugesellschafter haben darüber darü- ber hinaus Auszahlungen vor Steuern Steu- ern in Höhe einer durchschnittlichen jährli- chen jährlichen Verzinsung von 4 5 % p. a., bezo- gen bezogen auf ihre ursprünglich geleisteten ge- leisteten Einlagen (exkl. AusgabeaufschlagAusgabe- aufschlag), für den Zeitraum vom 1. September 2022 Januar 2021 bis zum Berechnungszeitpunkt Berechnungs- zeitpunkt erhalten. Die Berechnung der durch- schnittlichen durchschnittlichen Verzinsung beginnt mit dem Zeitpunkt der EinzahlungenEin- zahlungen. c) Die Altgesellschafter haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe einer durchschnittlichen jährlichen jähr- lichen Verzinsung von 4 5% p. a.p.a., bezogen be- zogen auf den Nettoinventarwert der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022Januar 2021, für den Zeitraum vom 1. Sep- tember 2022 Januar 2021 bis zum Berechnungs- zeitpunkt erhaltenBerechnungszeitpunkt er- halten. Der Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung für die Kapitalverwaltungs- gesellschaft besteht in Höhe von 20 % der Summe aus allen über die Auszah- lungen gemäß a) bis c) hinaus an die Neugesellschafter und Altgesellschafter Altgesellschaf- ter gezahlten Auszahlungen. Der jeweilige Anspruch auf erfolgsab- hängige Vergütung wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres, spätestens spätes- tens nach der Veräußerung aller Vermögens- gegenständeVer- mögensgegenstände, zur Zahlung fälligfäl- lig. Dem Verkauf von Vermögensgegenständen Vermögensgegen- ständen im Sinne dieser Ziffer steht es gleich, wenn bezüglich dieser Vermögens- gegenstände Vermö- gensgegenstände wegen Untergangs ein Versicherungsfall eintritt.

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Samples: Investment Prospectus

Erfolgsabhängige Vergütung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine zusätzliche zusätz- liche erfolgsabhängige Vergütung, wenn zum Berechnungszeitpunkt Berechnungs- zeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Neugesellschafter Anleger haben Aus- zahlungen vor Steuern Auszahlungen in Höhe ihrer ursprünglich geleisteten geleiste- ten Einlagen (exkl. Ausgabeaufschlag) erhalten, wobei die jeweiligen Haftsummen Haftsumme erst im Rahmen Rah- men der Liquidation aus- gekehrt werden, und die Altgesell- schafter haben Auszahlungen vor Steuern in Höhe des Nettoinven- tarwertes der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022 erhalten.ausgekehrt wird; b) Die Neugesellschafter die Anleger haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe erhal- ten, die für den Zeitraum ab dem Geschäftsjahr 2018 bis zum Berechnungszeitpunkt durchschnittlich einer durchschnittlichen jährli- chen Verzinsung von 4 % p. a.mindestens 4,0 %, bezo- gen bezogen auf ihre ursprünglich geleisteten Einlagen (exkl. Ausgabeaufschlagim Jahr des Beitritts der Anle- ger ab Leistung der Einlagen zeitanteilig), für den Zeitraum vom 1entsprechen. September 2022 bis zum Berechnungszeitpunkt erhalten. Die Berechnung der durch- schnittlichen Verzinsung beginnt mit dem Zeitpunkt der Einzahlungen. c) Die Altgesellschafter haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe einer durchschnittlichen jährlichen Verzinsung von 4 % p. a., bezogen auf den Nettoinventarwert der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022, für den Zeitraum vom 1. Sep- tember 2022 bis zum Berechnungs- zeitpunkt erhalten. Der Danach besteht ein Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung Vergü- tung für die Kapitalverwaltungs- gesellschaft besteht in Höhe von 20 Verwaltungsgesellschaft i. H. v. 15 % aller weite- ren Auszahlungen aus Gewinnen der Summe aus allen über die Auszah- lungen gemäß a) bis c) hinaus an die Neugesellschafter und Altgesellschafter gezahlten AuszahlungenInvestmentgesellschaft. Der jeweilige Anspruch auf erfolgsab- hängige erfolgsabhängige Vergütung wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres, spätestens nach der Veräußerung aller Vermögens- gegenständeVermögensgegenstände der Investmentgesellschaft, zur Zahlung fälligfällig (Berechnungszeit- punkt). Dem Verkauf von Vermögensgegenständen im Sinne dieser Ziffer steht es gleichDie erfolgsabhängige Vergütung fällt auch dann an, wenn bezüglich dieser Vermögens- gegenstände wegen Untergangs ein Versicherungsfall eintrittdie jeweilige Immobilie für Rechnung der jeweiligen Objektgesellschaft, an der die Investmentgesellschaft betei- ligt ist, veräußert wird. Die vorstehende Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallen- der gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Beträge berücksichtigen die aktuellen Steuersätze. Bei Änderung werden die Brutto- beträge entsprechend angepasst.

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Samples: Verkaufsprospekt

Erfolgsabhängige Vergütung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine zusätzliche erfolgsabhängige Vergütung, wenn zum Berechnungszeitpunkt folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Neugesellschafter Anleger haben Aus- zahlungen vor Steuern Auszahlungen in Höhe ihrer ursprünglich geleisteten Einlagen (exkl. Ausgabeaufschlag) erhalten, wobei die jeweiligen Haftsummen Haftsumme erst im Rahmen der Liquidation aus- gekehrt werden, und die Altgesell- schafter haben Auszahlungen vor Steuern in Höhe des Nettoinven- tarwertes der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022 erhalten.ausgekehrt wird; b) Die Neugesellschafter die Anleger haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe erhalten, die für den Zeitraum ab dem Geschäftsjahr 2019 bis zum Berechnungszeitpunkt durchschnittlich einer durchschnittlichen jährli- chen Verzinsung jährlichen Ver- zinsung von 4 % p. a.mindestens 4,0 %, bezo- gen bezogen auf ihre ursprünglich geleisteten Einlagen (exkl. Ausgabeaufschlagim Jahr des Beitritts der Anleger ab Leistung der Einlagen zeitanteilig), für den Zeitraum vom 1entsprechen. September 2022 bis zum Berechnungszeitpunkt erhalten. Die Berechnung der durch- schnittlichen Verzinsung beginnt mit dem Zeitpunkt der Einzahlungen. c) Die Altgesellschafter haben darüber hinaus Auszahlungen vor Steuern in Höhe einer durchschnittlichen jährlichen Verzinsung von 4 % p. a., bezogen auf den Nettoinventarwert der Anteilsklasse 1 zum 1. September 2022, für den Zeitraum vom 1. Sep- tember 2022 bis zum Berechnungs- zeitpunkt erhalten. Der Danach besteht ein Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung für die Kapitalverwaltungs- gesellschaft besteht in Höhe von 20 Verwaltungsgesellschaft i. H. v. 15 % der Summe aus allen über die aller weiteren Auszah- lungen gemäß a) bis c) hinaus an die Neugesellschafter und Altgesellschafter gezahlten Auszahlungenaus Gewinnen der Investmentgesellschaft. Der jeweilige Anspruch auf erfolgsab- hängige erfolgsabhängige Vergütung wird jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres, spätestens nach der Veräußerung aller Vermögens- gegenständeVermögensgegenstände der Investmentge- sellschaft, zur Zahlung fälligfällig (Berechnungszeitpunkt). Dem Verkauf von Vermögensgegenständen im Sinne dieser Ziffer steht es gleichDie erfolgs- abhängige Vergütung fällt auch dann an, wenn bezüglich dieser Vermögens- gegenstände wegen Untergangs ein Versicherungsfall eintrittdie jeweilige Immobilie für Rechnung der jeweiligen Objektgesellschaft, an der die Investmentgesellschaft beteiligt ist, veräußert wird. Die vorstehende Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Beträge berücksichtigen die aktu- ellen Steuersätze. Bei Änderung werden die Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst.

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