Common use of Erfüllung, Lieferung Clause in Contracts

Erfüllung, Lieferung. Die stückemäßige Belieferung eines GC Pooling ECB EXT. Basket Repos erfolgt ausschließlich durch eine automatische Zuteilung und Übereignung bzw. Übertragung der zu liefernden Wertpapieren durch CmaX oder durch ein anderes entsprechendes TPCM auf Basis der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM und über einen von der Eurex Clearing AG anerkannten Zentralverwahrer. Desgleichen kann die Erfüllung durch die Übertragung von Ansprüchen aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift erfolgen. Der erforderliche Übertragungsakt richtet sich dabei, unter Berücksichtigung der einschlägigen Kollisionsrechtsnormen, nach dem Grundsatz der Belegenheit des betreffenden Wertpapiers oder des relevanten Xxxxxx. Dabei kann die Belieferung zwecks Erfüllung entsprechend den Maßgaben der involvierten Sicherheitenverwaltungssysteme sowohl auf den hierfür eingerichteten Konten bei CBF als auch bei CBL erfolgen. Die Teilnehmer eines GC Pooling ECB EXT. Basket Repos sind sich insoweit über die Übereignung oder Abtretung der entsprechenden Rechtsposition nach den Erfordernissen der jeweils maßgeblichen Rechtsordnung einig und bevollmächtigen die CBF oder CBL zur Vornahme aller Rechtshandlungen im Rahmen des Vollzugs der Übereignung bzw. Übertragung der von CmaX oder von einem anderen entsprechenden TPCM ausgewählten Wertpapiere. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Ziffer 1.5 und 3.1.1.4 ergänzend. Als maßgeblichen Leistungszeitpunkt eines GC Pooling ECB EXT. Basket Repos vereinbaren die Teilnehmer die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des 1. Same Day Settlement-Buchungslaufs des Tages („SDS1”) der CBF oder CBL für den jeweils maßgeblichen Leistungstag. Dies gilt nicht, soweit GC Pooling ECB EXT. Basket Repos in der Abwicklungsart Realtime Settlement der CBF oder CBL erfüllt werden.

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Erfüllung, Lieferung. Die stückemäßige Belieferung eines GC Pooling ECB EXT. INT MXQ Basket Repos erfolgt ausschließlich durch eine automatische Zuteilung und Übereignung bzw. Übertragung der zu liefernden Wertpapieren durch CmaX oder durch ein anderes entsprechendes TPCM auf Basis der Vereinbarungen von CmaX oder auf Basis der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM und über einen von der Eurex Clearing AG anerkannten Zentralverwahrer. Desgleichen kann die Erfüllung durch die Übertragung von Ansprüchen aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift erfolgen. Der erforderliche Übertragungsakt richtet sich dabei, unter Berücksichtigung der einschlägigen Kollisionsrechtsnormen, nach dem Grundsatz der Belegenheit des betreffenden Wertpapiers oder des relevanten Xxxxxx. Dabei kann die Belieferung zwecks Erfüllung entsprechend den Maßgaben der involvierten Sicherheitenverwaltungssysteme sowohl auf den hierfür eingerichteten Konten bei CBF als auch bei CBL erfolgen. Die Teilnehmer eines GC Pooling ECB EXT. INT MXQ Basket Repos sind sich insoweit über die Übereignung oder Abtretung der entsprechenden Rechtsposition nach den Erfordernissen der jeweils maßgeblichen Rechtsordnung einig und bevollmächtigen die CBF oder CBL zur Vornahme aller Rechtshandlungen im Rahmen des Vollzugs der Übereignung bzw. Übertragung der von CmaX oder von einem anderen entsprechenden TPCM ausgewählten Wertpapiere. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Ziffer 1.5 und 3.1.1.4 ergänzend. Als maßgeblichen Leistungszeitpunkt eines GC Pooling ECB EXT. INT MXQ Basket Repos vereinbaren die Teilnehmer die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des 1. Same Day Settlement-Buchungslaufs des Tages („SDS1”) der CBF oder CBL für den jeweils maßgeblichen Leistungstag. Dies gilt nicht, soweit GC Pooling ECB EXT. INT MXQ Basket Repos in der Abwicklungsart Realtime Settlement der CBF oder CBL erfüllt werden.

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Erfüllung, Lieferung. Die stückemäßige Belieferung eines GC Pooling ECB EXT. CTD Basket Repos erfolgt ausschließlich durch eine automatische Zuteilung und Übereignung bzw. Übertragung der zu liefernden Wertpapieren durch CmaX oder durch ein anderes entsprechendes TPCM auf Basis der Vereinbarungen von CmaX oder der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM und über einen von der Eurex Clearing AG anerkannten Zentralverwahrer. Desgleichen kann die Erfüllung durch die Übertragung von Ansprüchen aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift erfolgen. Der erforderliche Übertragungsakt richtet sich dabei, unter Berücksichtigung der einschlägigen Kollisionsrechtsnormen, nach dem Grundsatz der Belegenheit des betreffenden Wertpapiers oder des relevanten Xxxxxx. Dabei kann die Belieferung zwecks Erfüllung entsprechend den Maßgaben der involvierten Sicherheitenverwaltungssysteme sowohl auf den hierfür eingerichteten Konten bei CBF als auch bei CBL erfolgen. Die Teilnehmer eines GC Pooling ECB EXT. CTD Basket Repos sind sich insoweit über die Übereignung oder Abtretung der entsprechenden Rechtsposition nach den Erfordernissen der jeweils maßgeblichen Rechtsordnung einig und bevollmächtigen die CBF oder CBL zur Vornahme aller Rechtshandlungen im Rahmen des Vollzugs der Übereignung bzw. Übertragung der von CmaX oder von einem anderen entsprechenden ein anderes entsprechendes TPCM ausgewählten Wertpapiere. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Ziffer 1.5 und 3.1.1.4 ergänzend. Als maßgeblichen Leistungszeitpunkt eines GC Pooling ECB EXT. CTD Basket Repos vereinbaren die Teilnehmer die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des 1. Same Day Settlement-Buchungslaufs des Tages („SDS1”) der CBF oder CBL für den jeweils maßgeblichen Leistungstag. Dies gilt nicht, soweit GC Pooling ECB EXT. CTD Basket Repos in der Abwicklungsart Realtime Settlement der CBF oder CBL erfüllt werden.

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Erfüllung, Lieferung. Die stückemäßige Belieferung eines GC Pooling ECB EXT. Basket Repos erfolgt ausschließlich durch eine automatische Zuteilung und Übereignung bzw. Übertragung der zu liefernden Wertpapieren Wertpapiere durch CmaX oder durch ein anderes entsprechendes TPCM sowohl auf Basis der Vereinbarungen von CmaX oder auf Basis der Regeln und Vereinbarungen eines anderen entsprechenden TPCM und über einen von der Eurex Clearing AG anerkannten Zentralverwahrer. Desgleichen kann die Erfüllung durch die Übertragung von Ansprüchen aus Wertpapierrechnung oder Wertpapiergutschrift erfolgen. Der erforderliche Übertragungsakt richtet sich dabei, unter Berücksichtigung der einschlägigen Kollisionsrechtsnormen, nach dem Grundsatz der Belegenheit des betreffenden Wertpapiers oder des relevanten Xxxxxx. Dabei kann die Belieferung zwecks Erfüllung entsprechend den Maßgaben der involvierten Sicherheitenverwaltungssysteme sowohl auf den hierfür eingerichteten Konten bei CBF als auch bei CBL erfolgen. Die Teilnehmer eines GC Pooling ECB EXT. Basket Repos sind sich insoweit über die Übereignung oder Abtretung der entsprechenden Rechtsposition nach den Erfordernissen der jeweils maßgeblichen Rechtsordnung einig und bevollmächtigen die CBF oder CBL zur Vornahme aller Rechtshandlungen im Rahmen des Vollzugs der Übereignung bzw. Übertragung der von CmaX oder von einem anderen entsprechenden TPCM ausgewählten Wertpapiere. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Ziffer 1.5 und 3.1.1.4 ergänzend. Als maßgeblichen Leistungszeitpunkt eines GC Pooling ECB EXT. Basket Repos vereinbaren die Teilnehmer die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des 1. Same Day Settlement-Buchungslaufs des Tages („SDS1”) der CBF oder CBL für den jeweils maßgeblichen Leistungstag. Dies gilt nicht, soweit GC Pooling ECB EXT. Basket Repos in der Abwicklungsart Realtime Settlement der CBF oder CBL erfüllt werden.

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