Ergänzende Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte. (1) Für Verträge zwischen Wirtschaftstreuhändern und Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. (2) Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässig verschuldete Verletzung der übernommenen Verpflichtungen. (3) Anstelle der im Punkt 7 Abs 2 normierten Begrenzung ist auch im Falle grober Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht des Auftragnehmers nicht begrenzt.
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Samples: Auftragsvertrag, Allgemeine Auftragsbedingungen Für Wirtschaftstreuhandberufe, Allgemeine Auftragsbedingungen Für Wirtschaftstreuhandberufe