Erholungskur. Die Versicherung leistet an eine ärztlich verordnete Erholungskur im Anschluss an einen Spitalaufenthalt CHF 90 pro Tag, bis zu 21 Tage pro Fall. Es besteht freie Xxxx unter den vom Versicherer anerkannten ärztlich geleiteten Kuranstalten. Die anerkannten Kuranstalten werden auf einer Liste aufgeführt, die beim Versicherer eingesehen werden kann.
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Erholungskur. Die Versicherung leistet an eine ärztlich verordnete Erholungskur im Anschluss an einen Spitalaufenthalt CHF 90 50 pro Tag, bis zu 21 Tage pro FallKalenderjahr. Es besteht freie Xxxx unter den vom Versicherer anerkannten ärztlich geleiteten gelei- teten Kuranstalten. Die anerkannten Kuranstalten werden auf einer Liste aufgeführt, die beim Versicherer eingesehen werden kann.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen, Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen
Erholungskur. Die Versicherung leistet an eine ärztlich verordnete Erholungskur im Anschluss an einen Spitalaufenthalt CHF 90 50 pro Tag, bis zu 21 Tage pro FallKalenderjahr. Es besteht freie Xxxx unter den vom Versicherer anerkannten ärztlich geleiteten geleite- ten Kuranstalten. Die anerkannten Kuranstalten werden auf einer Liste aufgeführt, die beim Versicherer eingesehen werden kann.
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