Versicherungsabschluss Musterklauseln

Versicherungsabschluss. Die Versicherung kann bis zum vollendeten 60. Altersjahr abgeschlossen werden.
Versicherungsabschluss. Die Versicherung kann bis zum vollendeten 60. Lebensjahr abgeschlossen werden. Sie kann nur zusammen mit einer der folgenden Versicherungsabteilungen des Versicherers abgeschlossen bzw. geführt werden: – ALLGEMEINER ZUSATZ – PRIVAT-ZUSATZ – OPTIMA – PREMIUM – FAMILY – FAMILY FLEX – KOMBI
Versicherungsabschluss. Der Versicherungsabschluss steht allen Personen ohne Altersbeschränkung offen, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) und den gesetzlichen Wohnsitz in der Schweiz verfügen. Zudem kann die Versicherung von Personen abgeschlossen werden, die über die entsprechende obligatorische Krankenpflegeversicherung im Fürstentum Liechtenstein verfügen und gleichzeitig ihren gesetzlichen Wohnsitz dort haben.
Versicherungsabschluss. Die Versicherung kann bis zum vollendeten 60. Altersjahr abgeschlossen werden. Bei Versicherungsabschluss bestehende Leiden, wie etwa nicht sanierte oder fehlende Zähne, Zahnfehlstellungen, Kieferanomalien usw. sind nicht ver- sichert. Die Leistungseinschränkung wird der versicherten Person schriftlich
Versicherungsabschluss. Der Versicherungsnehmer kann seine Deckung entweder elektronisch (über eine Internet-Website oder per E-Mail) oder mündlich beim Fernabsatz per Telefon oder schriftlich beim Kauf bei einem Reisebüro aktivieren. Um für die Versicherung in Betracht zu kommen, muss jede der folgenden Bedingungen erfüllt sein: (a) der Versicherungsnehmer muss eine Reise bei einem von diesem autorisierten Reisebüro oder Reiseveranstalters gebucht haben; (b) vom Versicherungsnehmer gebuchte Reisen dürfen nicht länger als 90 aufeinander folgende Tage dauern;
Versicherungsabschluss. ÖKK FAMILY FLEX kann bis zum vollendeten 60. Lebensjahr abge- schlossen werden.
Versicherungsabschluss. Der Versicherungsnehmer kann seine Deckung entweder elektronisch (über eine Internet-Website oder per E-Mail) oder mündlich beim Fernabsatz per Telefon oder schriftlich beim Kauf bei einem Reisebüro aktivieren. Um für die Versicherung in Betracht zu kommen, muss jede der folgenden Bedingungen erfüllt sein: (a) der Versicherungsnehmer muss eine Reise bei einem von diesem autorisierten Reisebüro oder Reiseveranstalters gebucht haben; (b) vom Versicherungsnehmer gebuchte Reisen dürfen nicht länger als 90 aufeinander folgende Tage dauern; (c) der Versicherungsabschluss erfolgt bis zu 14 Tage nach Buchung der Reise und spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Reise. Für Reisen, die weniger als 30 Tage vor dem Datum der Reise gebucht werden, gilt die 14-Tage-Regel nicht; in diesem Fall muss die Versicherung zum Zeitpunkt der Buchung der Reise abgeschlossen werden.
Versicherungsabschluss. Der Versicherungsabschluss steht allen Personen ohne Altersbeschränkung offen.
Versicherungsabschluss. Die KOMBI kann bis zum vollendeten 60. Altersjahr abgeschlossen werden.
Versicherungsabschluss. Ärztliche Behandlung bei Notfall im Ausland