Versicherungsabschluss. Die Versicherung kann bis zum vollendeten 60. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Versicherungsabschluss. Der Versicherungsnehmer kann seine Deckung entweder elektronisch (über eine Internet-Website oder per E-Mail) oder mündlich beim Fernabsatz per Telefon oder schriftlich beim Kauf bei einem Reisebüro aktivieren. Um für die Versicherung in Betracht zu kommen, muss jede der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Versicherungsabschluss. Der Versicherungsabschluss steht allen Personen ohne Altersbeschränkung offen, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) und den gesetzlichen Wohnsitz in der Schweiz verfügen. Zudem kann die Versicherung von Personen abgeschlossen werden, die über die entsprechende obligatorische Krankenpflegeversicherung im Fürstentum Liechtenstein verfügen und gleichzeitig ihren gesetzlichen Wohnsitz dort haben.
Versicherungsabschluss. Die Versicherung kann bis zum vollendeten 60. Lebensjahr abgeschlossen werden. Sie kann nur zusammen mit einer der folgenden Versicherungsabteilungen des Versicherers abgeschlossen bzw. geführt werden: – ALLGEMEINER ZUSATZ – PRIVAT-ZUSATZ – OPTIMA – PREMIUM – FAMILY – FAMILY FLEX – KOMBI
Versicherungsabschluss. Die Versicherung kann bis zum vollendeten 60. Altersjahr abgeschlossen werden. Bei Versicherungsabschluss bestehende Leiden, wie etwa nicht sanierte oder fehlende Zähne, Zahnfehlstellungen, Kieferanomalien usw. sind nicht ver- sichert. Die Leistungseinschränkung wird der versicherten Person schriftlich
Versicherungsabschluss. ÖKK FAMILY FLEX kann bis zum vollendeten 60. Lebensjahr abge- schlossen werden.
Versicherungsabschluss. Vorsorgenehmer bzw. Versicherungsnehmer sind Sie, sobald Sie eine Versicherung beantragen und mit uns abschliessen. Versicherte Person ist die Person, deren Leben versichert ist. Begünstigter ist die von Ihnen bezeichnete Person, die die Ver sicherungsleistung erhalten soll. Anspruchsberechtigter ist jede Person, die Anspruch auf die Versicherungsleistung hat. Police ist die Urkunde, in welcher der Umfang des Versicherungs schutzes festgehalten ist. Versicherungsjahr ist der Zeitraum eines Jahres, ausgehend vom Versicherungsbeginn. Versicherungsquartal ist ein Viertel des Versicherungsjahres. Versicherungsmonat ist ein Zwölftel des Versicherungsjahres.
Versicherungsabschluss. Die KOMBI kann bis zum vollendeten 60. Altersjahr abgeschlossen werden.
Versicherungsabschluss. 2. Ärztliche Behandlung bei Notfall im Ausland
Versicherungsabschluss. Der Versicherungsabschluss steht allen Personen ohne Altersbeschränkung offen.