Stationäre Behandlung Musterklauseln

Stationäre Behandlung. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Krankenhaus erbringt die Assistance folgende Leistungen:
Stationäre Behandlung. 3.1. Spitalbehandlung 34
Stationäre Behandlung. Einweisungs- und Entlassungsdiagnose (ICD 10): Operationen: Medikation: Ist eine weitere stationäre Behandlung/Operation geplant? Heilmittel während stationärer Behandlung: Beginn der Maßnahme am: Ende der Maßnahme am: Heilmittel nach stationärer Behandlung: Beginn der Maßnahme am: Hilfsmittel nach stationärer Behandlung: Tag der Verordnung am: Rehabilitationsmaßnahme nach stationärer Behandlung: Sonstiges: Besteht nach der stationären Behandlung Arbeitsunfähigkeit? ja nein Wenn ja, voraussichtlich bis: Besteht die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung? ja nein Wenn nein, voraussichtlich ab: Ist eine medizinische/berufliche Rehabilitation angezeigt? ja nein Besteht oder droht eine Erwerbsminderung? ja nein Ist ein Rentenverfahren angezeigt? ja nein Für folgende Tätigkeit besteht ein Restleistungsvermögen von mehr als drei Stunden pro Tag: Für folgende Tätigkeit besteht ein Restleistungsvermögen von mehr als sechs Stunden pro Tag:
Stationäre Behandlung. Bei einer stationären Behandlung im Ausland erstattet die Gesellschaft nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse bis zu 100 % der verbleibenden Kosten:
Stationäre Behandlung. Maximalleistung für 1. bis 3. bei unerwartetem Akutwerden einer chronischen Krankheit bis € 50.000,- Jahresprämie pro PersonP) € 20,- Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB ÖAV 2021.
Stationäre Behandlung. 3.3.1. Spital
Stationäre Behandlung. 3.3.1. Spital BASIS leistet für akute stationäre Behandlung und medizinische Rehabilitation entsprechend dem Standard der allgemeinen Abtei- lung eines Spitals. Der Versicherte kann das Spital in der Schweiz wählen, das auf einer Spitalliste eines Kantons aufgeführt ist (Listenspital). BASIS leistet bis zur Höhe des Tarifs, der in einem Listenspital im Wohnkanton gilt. BASIS leistet bei medizinisch notwendiger Behandlung und bei Notfall bis zur Höhe des Tarifs, der im Listenspital des Standort- kantons gilt. BASIS leistet bei Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung eines Listenspitals bis zur Höhe des Tarifs, der in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals im Wohnkanton gilt.
Stationäre Behandlung. Eine vorhergehende Bestätigung gemäß Art. II-1.6. ist außer in Notfällen stets erforderlich. Wird die vorherige Zusage nicht eingeholt, führt das zu einer Reduzierung der Kostenerstattung um fünfundzwanzig (25)%. • Allgemeiner Krankenhauspflegesatz Die Erstattung der angemessenen und üblichen Gebühren, die für das Krankenzimmer und die Verpflegung entstehen. Die Höhe der Leistung entspricht den tatsächlichen Gebühren, die vom Krankenhaus während des Aufenthalts des Versicherten berechnet werden, überschreitet aber keinesfalls die Höhe der Gebühren für ein Standard-Privatzimmer für einen Tag. • Intensivstation Die Kostenerstattung der angemessenen und üblichen Gebühren, die für das tatsächliche Krankenzimmer und die Verpflegung während des Aufenthalts der/des Versicherten als stationärer Patient auf der Intensivstation des Krankenhauses anfallen. Diese Leistung ist in Höhe der tatsächlich vom Krankenhaus berechneten, angemessenen und üblichen Gebühren zahlbar. Für die Zeit der täglichen Intensivstation-Leistung werden keine zusätzlichen Leistungen für Krankenzimmer und Verpflegung bezahlt. • Arzthonorare • Operationsgebühren Kostenerstattung der angemessenen und üblichen Entgelte für eine Operation durch einen Facharzt innerhalb des in der Leistungsübersicht angegebenen Maximums. • Anästhesiegebühren Kostenerstattung der angemessenen und üblichen Entgelte für die Anästhesie, die die in der Leistungsübersicht angegebenen Grenzen nicht überschreiten. • Andere medizinische Kosten • Operationssaal Kostenerstattung der angemessenen und üblichen Gebühren für Operationssaal und Aufwachstation, die bei einer Operation anfallen. • Bedarfsmittel und Dienstleistungen Erstattung der angemessenen und üblichen Kosten, die tatsächlich für medizinische notwendige allgemeine Pflege, verschriebene und konsumierte Arzneimittel und Medikamente, Verbandsmaterial, Schienen, Gipsverbände, medizinische Bildgebung (Röntgen, CT, MRI usw.), medizinische Hilfsmittel, Laboruntersuchungen, Elektrokardiogramme, Physiotherapie, logopädische Behandlungen, Sprach-, Beschäftigungs- und Ergotherapie anfallen. • Unterbringung der Eltern Kostenerstattung bis zu den in der Leistungsübersicht festgelegten Grenzen für Mahlzeiten und Unterbringung zur Begleitung eines versicherten, unterhaltsberechtigten Kindes unter sechzehn (16) Jahren während des stationären Aufenthalts. • Krankenhaustagegeld Das Krankenhaustagegeld ist die tägliche Zulage, wenn Zimmer, Verpflegung und Behandlung kostenfrei erha...
Stationäre Behandlung. Behandlung aus medizinischen Gründen, die normaler- weise bedeutet, dass Sie über Nacht oder länger im Krankenhaus untergebracht werden (nicht während Sie in der Notaufnahme auf eine Behandlung warten oder auf eine Diagnose warten).
Stationäre Behandlung. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Kran- kenhaus erbringt die Würzburger Assistance-Notrufzentrale folgende Leistungen: