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Stationäre Behandlung Musterklauseln

Stationäre Behandlung. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Krankenhaus erbringt die Assistance folgende Leistungen: a) Betreuung Die Assistance stellt bei Bedarf über ihren Vertragsarzt Kon- takt zum jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und zu den behandelnden Krankenhausärzten her; sie sorgt für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. Auf Wunsch informiert die Assistance Angehörige der versicherten Person.
Stationäre Behandlung. Einweisungs- und Entlassungsdiagnose (ICD 10): Operationen: Medikation: Ist eine weitere stationäre Behandlung/Operation geplant?
Stationäre Behandlung. Bei einer stationären Behandlung im Ausland erstattet die Gesellschaft nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse bis zu 100 % der verbleibenden Kosten:
Stationäre Behandlung. 2.1. Spitalbehandlung 28 2.2. Langzeitbehandlung 28 2.2.1. Leistungsumfang 28 2.3. Stationäre Rehabilitation 28 2.4. Leistung im Ausland 28 2.4.1. Notfall 28 2.4.2. Kostengutsprachegesuch 28 2.5. Kur 28
Stationäre Behandlung. 3.1. Spitalbehandlung 32 3.1.1. Leistungsvoraussetzung 32 3.1.2. Leistungsumfang 32
Stationäre Behandlung. Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx • Ultraschall Hoden Bei stationärer Behandlung in einem Krankenhaus oder ineiner sonstigen Heilanstalt werden die Kosten für gesondert • Ultraschall Prostata berechenbare ärztliche Leistungen nach vorstehendem Abschnitt 1.1 erstattet.
Stationäre Behandlung. Eine vorhergehende Bestätigung gemäß Art. II-1.6. ist außer in Notfällen stets erforderlich. Wird die vorherige Zusage nicht eingeholt, führt das zu einer Reduzierung der Kostenerstattung um fünfundzwanzig (25)%. • Allgemeiner Krankenhauspflegesatz Die Erstattung der angemessenen und üblichen Gebühren, die für das Krankenzimmer und die Verpflegung entstehen. Die Höhe der Leistung entspricht den tatsächlichen Gebühren, die vom Krankenhaus während des Aufenthalts des Versicherten berechnet werden, überschreitet aber keinesfalls die Höhe der Gebühren für ein Standard-Privatzimmer für einen Tag. • Intensivstation Die Kostenerstattung der angemessenen und üblichen Gebühren, die für das tatsächliche Krankenzimmer und die Verpflegung während des Aufenthalts der/des Versicherten als stationärer Patient auf der Intensivstation des Krankenhauses anfallen. Diese Leistung ist in Höhe der tatsächlich vom Krankenhaus berechneten, angemessenen und üblichen Gebühren zahlbar. Für die Zeit der täglichen Intensivstation-Leistung werden keine zusätzlichen Leistungen für Krankenzimmer und Verpflegung bezahlt. • Arzthonorare • Operationsgebühren Kostenerstattung der angemessenen und üblichen Entgelte für eine Operation durch einen Facharzt innerhalb des in der Leistungsübersicht angegebenen Maximums. • Anästhesiegebühren Kostenerstattung der angemessenen und üblichen Entgelte für die Anästhesie, die die in der Leistungsübersicht angegebenen Grenzen nicht überschreiten. • Andere medizinische Kosten • Operationssaal Kostenerstattung der angemessenen und üblichen Gebühren für Operationssaal und Aufwachstation, die bei einer Operation anfallen. • Bedarfsmittel und Dienstleistungen Erstattung der angemessenen und üblichen Kosten, die tatsächlich für medizinische notwendige allgemeine Pflege, verschriebene und konsumierte Arzneimittel und Medikamente, Verbandsmaterial, Schienen, Gipsverbände, medizinische Bildgebung (Röntgen, CT, MRI usw.), medizinische Hilfsmittel, Laboruntersuchungen, Elektrokardiogramme, Physiotherapie, logopädische Behandlungen, Sprach-, Beschäftigungs- und Ergotherapie anfallen. • Unterbringung der Eltern Kostenerstattung bis zu den in der Leistungsübersicht festgelegten Grenzen für Mahlzeiten und Unterbringung zur Begleitung eines versicherten, unterhaltsberechtigten Kindes unter sechzehn (16) Jahren während des stationären Aufenthalts. • Krankenhaustagegeld Das Krankenhaustagegeld ist die tägliche Zulage, wenn Zimmer, Verpflegung und Behandlung kostenfrei erha...
Stationäre Behandlung. Maximalleistung für 1. bis 3. bei unerwartetem Akutwerden einer chronischen Krankheit bis € 50.000,- Jahresprämie pro PersonP) € 20,- Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB ÖAV 2021. A) Ausland: Weltweit, außer jenes Land, in dem die versicherte Person ihren Hauptwohnsitz hat. Kein Versicherungsschutz besteht in den folgenden Ländern und Regionen: Nordkorea, Syrien, Venezuela, auf der Krim und im Iran. S) Selbstbehalt: Der Selbstbehalt bei stationärer Behandlung und Krankenhaustransport beträgt € 10.000,-, bei ambulanter Behandlung € 2.000,-. Der Selbstbehalt entspricht jenen Leistungen, die in der Alpenvereinsmitgliedschaft enthalten sind (Alpenverein Weltweit Service). P) Person: Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine Mitgliedschaft der versicherten Person beim Österreichischen Alpenverein und ein Hauptwohnsitz in Österreich. Grundsätzlich ist der Hauptwohnsitz eines Menschen an jener Unterkunft begründet, an der er sich mit der Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung zu machen. Trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat. Der Versicherungsschutz gilt bei Freizeit- und Berufsunfällen sowie bei akuter Erkrankung oder Tod. Krankheit ist ein nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft anormaler körperlicher oder geistiger Zustand. Der Versicherungsschutz umfasst: Medizinische Leistungen im Ausland: die im Ausland (nicht im Land des Hauptwohnsitzes) erwachsenden Kosten • einer unaufschiebbaren medizinisch notwendigen Heilbehandlung einschließlich ärztlich verordneter Heilmittel • eines medizinisch notwendigen Transportes ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus bis zu einer Versicherungssumme von € 500.000,–, wobei ein Selbstbehalt bei stationärer Behandlung und Transportleistungen von € 10.000,- und bei ambulanter Behandlung einschließlich ärztlich verordneter Heilmittel von € 2.000,– zu tragen kommt. Diese Selbstbehalte entsprechen den Leistungen, die in der Alpenvereinsmitgliedschaft [Alpenverein Weltweit Service] enthalten sind. Die medizinisch notwendigen Transporte sowie die stationäre Heilbehandlung müssen von der auf der Mitgliedskarte angeführten Vertrags- organisation organisiert werden, ansonsten werden max....
Stationäre Behandlung. 3.3.1. Spital 3.3.2. Kostengutsprache, Rechnungstellung
Stationäre Behandlung. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Kran- kenhaus erbringt die Würzburger Assistance-Notrufzentrale folgende Leistungen: