Common use of Erholungsurlaub Clause in Contracts

Erholungsurlaub. (1) 1 Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 19). 2 Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. 3 Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. 4 Verbleibt bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag bleiben unberücksichtigt. 5 Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden.

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Samples: files.pflegekarriere.hamburg, Tarifvertrag

Erholungsurlaub. (1) 1 Beschäftigte 1Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung Fort- zahlung des Entgelts (§ 1921). 2 Bei 2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 ArbeitstageAr- beitstage. 3 Bei 3Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. 4 Verbleibt 4Ver- bleibt bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag Ur- laubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; Bruchteile von weniger weni- ger als einem halben Urlaubstag bleiben unberücksichtigt. 5 Der 5Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden.

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Samples: Manteltarifvertrag Für „die Autobahn GMBH Des Bundes, Manteltarifvertrag Für „die Autobahn GMBH Des Bundes

Erholungsurlaub. (1) 1 Beschäftigte 1Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung Fortzah- lung des Entgelts (§ 1921). 2 Bei 2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. 3 Bei 3Arbeits- tage sind alle Kalendertage, an denen die Be- schäftigten dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten haben oder zu arbeiten hätten, mit Ausnahme der auf Arbeitstage fallenden gesetz- lichen Feiertage, für die kein Freizeitausgleich gewährt wird. 4Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch Ur- laubsanspruch entsprechend. 4 Verbleibt 5Verbleibt bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil, der mindestens min- destens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; Bruchteile Bruch- teile von weniger als einem halben Urlaubstag bleiben unberücksichtigt. 5 Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden.§ 22

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Samples: s76ec9f15eb7182a9.jimcontent.com

Erholungsurlaub. (1) 1 Beschäftigte haben 1Der Mitarbeiter hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung Fort- zahlung des Entgelts (§ 19)Entgelts. 2 Bei 2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. 3 Bei 3Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. 4 Verbleibt 4Verbleibt bei der Berechnung Be- rechnung des Urlaubs ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag Ur- laubstag bleiben unberücksichtigt. 5 Der 5Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden. 6Einmal pro Jahr ist ein Urlaubsteil von mindestens zwei Wochen Dauer zu nehmen.

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Samples: kirchenrecht-nordkirche.de

Erholungsurlaub. (1) 1 Beschäftigte 1Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub Erho- lungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 1921). 2 Bei 2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche Kalenderwo- che beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 ArbeitstageAr- beitstage. 3 Bei 3Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit Ar- beitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. 4 Verbleibt 4Verbleibt bei der Berechnung Be- rechnung des Urlaubs ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundetaufgerun- det; Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag bleiben unberücksichtigt. 5 Der 5Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr Ka- lenderjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden.

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Samples: Tarifvertrag

Erholungsurlaub. (1) 1 Beschäftigte 1Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts ihrer Vergütung (§ 19). 2 Bei 2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit Arbeits- zeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. 3 Bei 3Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch Ur- laubsanspruch entsprechend. 4 Verbleibt 4Verbleibt bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen vol- len Urlaubstag aufgerundet; Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag Urlaubs- tag bleiben unberücksichtigt. 5 Der 5Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr Kalen- derjahr gewährt und kann auch in Teilen genommen werden.

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Samples: www.geni-online.de