Common use of Erhöhte Kraftanstrengung Clause in Contracts

Erhöhte Kraftanstrengung. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung – ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. – Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht umfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des tägli- chen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöh- te Kraftanstrengung.

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Erhöhte Kraftanstrengung. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung – ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. , – Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule Wirbel zerrt oder zerreißt. Meniskus Menisken und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht umfassterfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz Mus- keleinsatz über die normalen Handlungen des tägli- chen täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes Mus- keleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöh- te Kraftanstrengung.

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Erhöhte Kraftanstrengung. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung – ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. – Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule Wirbel- säule zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht umfassterfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des tägli- chen täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöh- te Kraftanstrengung.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Erhöhte Kraftanstrengung. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenktver- renkt. Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung Re- gelung nicht umfassterfasst. Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des tägli- chen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. Die sportliche Betätigung in den vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportarten gilt auch als erhöh- te Kraftanstrengung.

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