Erklärung des AN Musterklauseln

Erklärung des AN. (Ergänzung zu Punkt 5 der ÖNORM) Mit Zustandekommen des Vertrages bestätigt der AN, dass er sämtliche Vertragsunterlagen eingesehen hat und mit den darin enthaltenen Bestimmungen vorbehaltlos einverstanden ist; ferner, dass er durch Besichtigung der Baustelle/Montagestelle die örtlichen Gegebenheiten und Arbeitsbedingungen festgestellt hat, und dass darauf die Preisberechnung und die Angebotserstellung beruhen. Er bestätigt ferner, dass er über alle Mittel zur Ausführung der Leistung verfügt und dass er alle Maßnahmen treffen wird, um die Materialien, zu deren Beistellung er verpflichtet ist, rechtzeitig zu beschaffen. Der AN verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Irrtum bezüglich der angebotenen Preise. Der AN verpflichtet sich ausdrücklich bei Durchführung der Leistungen die in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Weiteres ist der AN dafür verantwortlich, dass die für die Ausführung seiner Leistung bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen auf dem Gebiet des Landschaftsschutzes, des Umweltschutzes, des Naturschutzes und des Wasserrechtes eingehalten werden. Ungeachtet der besonders vorgeschriebenen wasserrechtlichen Bestimmungen hat der AN darauf zu achten, dass keine schädigenden Stoffe, wie Zement, Betonzusatzmittel, Mineralöle und dgl. in Wasserläufe, Teiche und dgl. eingebracht oder am Ufer abgelagert werden. Wartungs-, und Betankungsarbeiten an Maschinen sind so durchzuführen, dass eine Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwässern durch Treibstoff oder Schmiermittel ausgeschlossen ist.
Erklärung des AN. Der „AN“ erklärt durch die Anbotslegung rechtsverbindlich und ausdrücklich: ? Dass er für die angebotenen Leistungen die erforderlichen Berechtigungen besitzt. 🎬Sämtliche Bauleistungen einwandfrei, fristgerecht und sachgemäß entsprechend den seinem Angebot beiliegenden Unterlagen unter Beachtung der gewerblichen Bestimmungen und genauer Einhaltung der Pläne nach den anerkannten Regeln der Technik erstklassig auszuführen, mit den angebotenen Preisen ein für allemal das Auslangen zu finden, auf die Geltendmachung von Nachforderungen, welcher Art und aus welchem Grunde immer etwa mit der Begründung eines Irrtums, Unterpreises oder Verlustes zu verzichten. ? Alle Vertragsunterlagen zu kennen, nach eingehendem Studium für richtig befunden zu haben und mit diesen, insbesondere auch mit dem Inhalt der gegenständlichen Bedingnisse, vollinhaltlich einverstanden zu sein. Ferner, dass er sich vor Abgabe des Angebotes über alle für die Auftragsabwicklung und Preisbildung maßgebenden Umstände und Unterlagen wie z. B. die örtlichen Verhältnisse (Umstände auf und neben der Baustelle, Lage von über- und unterirdischen privaten und öffentlichen Einbauten, Verbauung der Nachbargrundstücke, Verkehrsverhältnisse, Transport- und Einbringmöglichkeiten, Zufahrtsmöglichkeiten, Werkstofflagerung etc.), die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen, über die Durchführung der Leistungen, sowie Einhaltung der technischen und baurechtlichen Vorschriften und über die erforderliche Genehmigungen für die Ausführung seiner Werkleistung, Klarheit verschafft hat und alle notwendigen Informationen eingeholt hat und somit alle Behinderungen und Erschwernisse einkalkuliert hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen, sowie die örtlichen und jahreszeitlichen Gegebenheiten, gegebenenfalls durch Befragen des Auftraggebers, nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden nach Auftragserteilung nicht anerkannt. 🎬Der Bieter erklärt durch die firmenmäßige Unterfertigung des Angebotes, dass die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Behelfe, sowie die ihm auf Anfrage erteilten Auskünfte zur Erstellung des Angebotes ausreichend waren. 🎬Dass er alle Maße unter seiner eigenen Verantwortung auf seine Rechnung am Bau bzw. nach den Bauzeichnungen kontrolliert und bei Abbruch, An- und Erweiterungsbauten alle Höhen und Einzelheiten der bestehenden Teile genau aufgenommen hat, so dass eine Berufung auf Planfehler oder falsche Angaben in der Leistungsbeschreibung oder in a...
Erklärung des AN. Mit Zustandekommen des Vertrages bestätigt der AN unbeschadet seiner Erklärungen im Angebot oder Teilnahmeantrag, dass er

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.