Erkrankung und Abwesenheit des Kindes Musterklauseln

Erkrankung und Abwesenheit des Kindes. 4.1 Jede Erkrankung eines Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes sind der Einrichtung der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) unverzüglich mitzuteilen. Fer- ner ist die Ganztagsbetreuung ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind die Ein- richtung aus anderen Gründen nicht besuchen kann.
Erkrankung und Abwesenheit des Kindes a) Jede Erkrankung eines Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes sind der Einrichtung umgehend zu melden. Ferner ist die Einrichtung ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind die ergänzende Betreuung aus anderen Gründen nicht besuchen kann.
Erkrankung und Abwesenheit des Kindes. Jede Erkrankung eines Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit in der Wohngemeinschaft des Kindes gemäß § 34, Absatz 3 IfSG sind der KTPP umgehend zu melden. Ist das Kind an einer in § 34, Absatz 1 aufgeführten übertragbaren Krankheit erkrankt oder dessen verdächtig oder verlaust, darf es die KTPS nicht besuchen. Die KTPS darf erst wieder besucht werden, wenn nach ärztlicher Bescheinigung eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch das Kind nicht mehr zu befürchten ist. Ist das Kind Ausscheider gemäß § 34, Absatz 2 IfSG darf es nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der verfügten Schutzmaßnahmen die Kindertageseinrichtung besuchen. Ferner bedarf es einer ärztlichen Entscheidung, ob die mit dem entsprechenden Kind in einer Wohngemeinschaft lebenden Geschwister die Kindertagesstätte besuchen dürfen. Das Merkblatt “Belehrung für Eltern gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)” wurde den Eltern ausgehändigt. Ferner ist die KTPP ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind die KTPS aus anderen Gründen nicht besuchen kann. Fehlt ein Kind krankheitsbedingt außerhalb der Ferien- und Schließzeiten länger als eine Woche, kann die KTPP die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung verlangen. Grundsätzlich reicht es aus, wenn aus der Bescheinigung des behandelnden Arztes Beginn und Ende der Erkrankung hervorgeht. Fehlt das Kind unentschuldigt, ist die KTPP gemäß § 4 Abs.11 der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) verpflichtet, das Jugendamt ab dem zehnten Tage des unentschuldigten Fehlens zu informieren. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche obliegen den Eltern. Die KTPP sollte von den Ergebnissen des Arztbesuches und über akute Krankheiten unterrichtet werden. Die KTPP gibt/gibt keine Medikamente. Gibt sie Medikamente, dann nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern und ärztliche Anord- nung. Dies muss in jedem Einzelfall schriftlich von den Eltern erklärt werden. Eltern sind verpflichtet, der KTPP chronische Krankheiten, Behinderungen, Allergien, Unverträglichkeiten o.ä. mitzuteilen: Das Kind hat: Aufgrund dessen muss das Kind regelmäßig Medikamente bekommen bzw. sind folgende Maßnahmen zum besonderen Umgang mit dem Kind erforderlich: Die Betreuung des Kindes erfolgt entsprechend des Berliner Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) und den Ausführungsvorschriften zur Kindertagespflege in Berlin (AV – KTPF) in den jeweils geltenden Fassungen. Dem in der K...
Erkrankung und Abwesenheit des Kindes. 6.1 Jede Erkrankung des Kindes und jeder Fall einer übertragbaren Krankheit nach § 34 des Infektions- schutzgesetzes in der Familie bzw. Wohngemeinschaft des Kindes sind der Kita unverzüglich mitzuteilen. Diese Angaben werden zweckgebunden in Form einer elektronischen Kinderakte geführt und nach Beendigung des Betreuungsvertrages unverzüglich gelöscht.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.