Ermittlung des Invaliditätskapitals Musterklauseln

Ermittlung des Invaliditätskapitals. Ist keine Progression vereinbart, wird das Invaliditätskapital mit Faktor 1 aus dem Invaliditätsgrad und der Versiche- rungssumme ermittelt. Wird eine Progression vereinbart, wird der Faktor aufgrund der Leistungsvariante A oder B be- stimmt, und damit das Invaliditätskapital ermittelt. Variante A entspricht bei 100% Invalidität einer Progression von 225%, B einer von 350%: IV-Grad Anteil ≤ 25% 1x IV-Grad Anteil 1x IV-Grad Anteil IV-Grad Anteil >25% ≤ 50 % 2x IV-Grad Anteil 3x IV-Grad Anteil IV-Grad Anteil >50% 3x IV-Grad Anteil 5x IV-Grad Anteil Bei einem IV-Grad von 70% und der Variante A ergibt dies den Faktor 135% (25%*1+25%*2+20%*3). Die Leistung in Prozenten der für Invalidität vereinbarten Versicherungssumme wird demnach wie folgt erbracht: 25% 25% 25% 63% 114% 165% 26% 27% 28% 64% 117% 170% 27% 29% 31% 65% 120% 175% 28% 31% 34% 66% 123% 180% 29% 33% 37% 67% 126% 185% 30% 35% 40% 68% 129% 190% 31% 37% 43% 69% 132% 195% 32% 39% 46% 70% 135% 200% 33% 41% 49% 71% 138% 205% 34% 43% 52% 72% 141% 210% 35% 45% 53% 73% 144% 215% 36% 47% 58% 74% 147% 220% 37% 49% 61% 75% 150% 225% 38% 51% 64% 76% 153% 230% 39% 53% 67% 77% 156% 235% 40% 55% 70% 78% 159% 240% 41% 57% 73% 79% 162% 245% 42% 59% 76% 80% 165% 250% 43% 61% 79% 81% 168% 255% 44% 63% 82% 82% 171% 260% 45% 65% 85% 83% 174% 265% 46% 67% 88% 84% 177% 270% 47% 69% 91% 85% 180% 275% 48% 71% 94% 86% 183% 280% 49% 73% 97% 87% 186% 285% 50% 75% 100% 88% 189% 290% 51% 78% 105% 89% 192% 295% 52% 81% 110% 90% 195% 300% 53% 84% 115% 91% 198% 305% 54% 87% 120% 92% 201% 310% 55% 90% 125% 93% 204% 315% 56% 93% 130% 94% 207% 320% 57% 96% 135% 95% 210% 325% 58% 99% 140% 96% 213% 330% 59% 102% 145% 97% 216% 335% 60% 105% 150% 98% 219% 340% 61% 108% 155% 99% 222% 345% 62% 111% 160% 100% 225% 350%
Ermittlung des Invaliditätskapitals. Das Invaliditätskapital wird wie folgt ermittelt:
Ermittlung des Invaliditätskapitals. Das Invaliditätskapital wird wie folgt ermittelt: – für den 25 Prozent nicht übersteigenden Teil des Inva­ liditätsgrades – aufgrund der einfachen Versicherungs­ summe. – für den 25 Prozent, nicht aber 50 Prozent übersteigen­ den Teil des Invaliditätsgrades – aufgrund der dreifachen Versicherungssumme. – für den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditäts­ grades aufgrund der fünffachen Versicherungssumme. Die Leistung in Prozenten der für Invalidität vereinbarten Versicherungssumme wird demnach wie folgt erbracht:
Ermittlung des Invaliditätskapitals. Das Invaliditätskapital wird je nach der gewählten Leistungsvariante A oder B wie folgt ermittelt: Variante A Variante B aufgrund der einfachen Versicherungssumme für den 25 % nicht aber 50 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades aufgrund der doppelten Versicherungssumme aufgrund der dreifachen Versicherungssumme für den 50 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades aufgrund der dreifachen Versicherungssumme aufgrund der fünffachen Versicherungssumme Die Leistung in Prozenten der für Invalidität vereinbarten Versicherungssumme wird demnach wie folgt erbracht: Invaliditätsgrad Variante
Ermittlung des Invaliditätskapitals. Das Invaliditätskapital wird wie folgt ermittelt: - für den 25 % nicht übersteigenden Teil des Invalidi- tätsgrades – aufgrund der einfachen Versicherungs- summe; - für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades – aufgrund der dreifachen Versi- cherungssumme; - für den 50 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgra- des – aufgrund der fünffachen Versicherungssumme. Die Leistung in Prozenten der für Invalidität verein- barten Versicherungssumme wird demnach wie folgt erbracht: Festsetzung des Invaliditätsgrades nach den gleichen Invaliditätsgrad Leistung Richtlinien wie die Bemessung des Integritätsscha- 26 % 28 % dens gemäss Bundesgesetz über die Unfallversiche- 27 % 31 % rung (UVG) bzw. der Verordnung über die Unfallversi- 28 % 34 % cherung (UVV). 29 % 37 % 30 % 40 %
Ermittlung des Invaliditätskapitals. Das Invaliditätskapital wird wie folgt ermittelt: für den 25 % nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades aufgrund der einfachen Versicherungssumme für den 25 % nicht aber 50 % übersteigenden Teil des Invaliditäts- grades aufgrund der dreifachen Versicherungssumme für den 50 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades aufgrund der fünffachen Versicherungssumme

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