Ermittlungsverfahren. 1 Der Untersuchungsbeauftragte führt im Auftrag der Aufsichtskommission bei Verdacht auf Vertragsverletzungen die nötigen Ermittlungen durch und stellt der Aufsichtskommission Antrag auf Durchführung eines Sanktionsverfah- rens und / oder die ganze oder teilweise Einstellung des Verfahrens. Er überweist der Aufsichtskommission mit dem Antrag die Akten aus dem Ermittlungsverfahren.
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Ermittlungsverfahren. 1 Der Untersuchungsbeauftragte führt im Auftrag der Aufsichtskommission bei Verdacht auf Vertragsverletzungen die nötigen Ermittlungen durch und stellt der Aufsichtskommission Antrag auf Durchführung eines Sanktionsverfah- rens und / Sanktionsverfahrens und/oder die ganze oder teilweise Einstellung des Verfahrens. Er überweist der Aufsichtskommission mit dem Antrag die Akten aus dem Ermittlungsverfahren.
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