Common use of Ernährung Clause in Contracts

Ernährung. Ziele der Ernährung Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. Der Pflegebedürftige ist bei der Essen- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich. Die Ernährung umfaßt – das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Auf- nahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbe- reitung dienen und die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck; – Hygienemaßnahmen wie x. X. Xxxxxxxxxx, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung.

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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung, Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung

Ernährung. Ziele der Ernährung Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung Nahrungs- zubereitung ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. Der Pflegebedürftige Leistungsempfänger ist bei der Essen- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden zugrundeliegenden Problemen erforderlich. Die Ernährung umfaßt – umfasst: - das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Auf- nahme Aufnahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbe- reitung Vorbereitung dienen und die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. z.B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck; – , - Hygienemaßnahmen wie x. X. Xxxxxxxxxxz.B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/Säubern/ Wechseln der Kleidung.

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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung, Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung

Ernährung. Ziele der Ernährung Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. Der Pflegebedürftige ist bei der Essen- Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme Nahrungs- aufnahme zu beraten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich. Die Ernährung umfaßt – umfaßt: - das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Auf- nahme Aufnahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbe- reitung Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte portionsge- rechte Vorgabe, Umgang mit Besteck; – , - die Hygienemaßnahmen wie x. X. Xxxxxxxxxxz. B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung.

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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung

Ernährung. Ziele der Ernährung Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung Nahrungszube- reitung ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Der Einsatz von speziellen spe- ziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. Der Pflegebedürftige ist bei der Essen- Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden lie- genden Problemen erforderlich. Die Ernährung umfaßt – umfasst - das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Auf- nahme Aufnahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbe- reitung un- mittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck; – , - Hygienemaßnahmen wie x. X. Xxxxxxxxxx, Händewaschen, SäubernSäu- bern/Wechseln der Kleidung.

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Samples: R a H M E N v E R T R a G

Ernährung. Ziele der Ernährung Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung ist eine Eine ausgewogene Ernährung (einschl. notwendiger Diätkost) ist anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. Der Pflegebedürftige ist bei der Essen- Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung Getränkeauswahl sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Zur selbständigen Nahrungsaufnahme ist der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln zu fördern und zu ihrem Gebrauch anzuleiten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich. Die Ernährung umfaßt – umfasst: das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Auf- nahme Aufnahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbe- reitung Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck; – , Hygienemaßnahmen wie x. X. Xxxxxxxxxxz. B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung.

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Samples: Heimvertrag

Ernährung. Ziele der Ernährung Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. Der Pflegebedürftige ist bei der Essen- Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich. Die Ernährung umfaßt – umfasst - das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Auf- nahme Aufnahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbe- reitung Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. z.B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck; – , - Hygienemaßnahmen wie x. X. Xxxxxxxxxx, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung.

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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung

Ernährung. Ziele der Ernährung Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung ist eine Eine ausgewogene Ernährung (einschl. notwendiger Diätkost) ist anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. Der Pflegebedürftige ist bei der Essen- Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung Getränkeauswahl sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Zur selbständigen Nahrungsaufnahme ist der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln zu fördern und zu ihrem Gebrauch anzuleiten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich. Die Ernährung umfaßt – umfasst: − das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Auf- nahme Aufnahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbe- reitung Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck; – , − Hygienemaßnahmen wie x. X. Xxxxxxxxxx, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung.

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Samples: Heimvertrag

Ernährung. Ziele der Ernährung Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung ist eine Eine ausgewogene Ernährung (einschl. notwendiger Diätkost) ist anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. Der Pflegebedürftige Pflegebedürf- tige ist bei der Essen- Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung Getränkeauswahl sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Zur selbständigen Nahrungsaufnahme ist der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln zu för- dern und zu ihrem Gebrauch anzuleiten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich. Die Ernährung umfaßt – umfasst: • das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Auf- nahme Aufnahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbe- reitung Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte VorgabeVorga- be, Umgang mit Besteck; – , • Hygienemaßnahmen wie x. X. Xxxxxxxxxxz. B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung.

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Samples: Rahmenvertrag Zur Kurzzeitpflege Und Vollstationären Pflege