Common use of Ersatz der Versicherung und des Versicherungsscheins Clause in Contracts

Ersatz der Versicherung und des Versicherungsscheins. In allen Fällen, in denen die Police ersetzt werden muss, wird bei der Berechnung der Prämie für die Ersatzpo- lice die eventuell bezahlte und nicht genutzte Prämie der ersetzten Police verrechnet. Falls der Versiche- rungsschein ersetzt werden muss, wird dieser von der Versicherung bei Zahlung des eventuellen Ausgleichs zugeschickt; der Versicherungsnehmer ist verpflich- tet, den ersetzten Versicherungsschein und die eventuell in seinem Besitz befindliche Grüne Ver- sicherungskarte zu vernichten. Die Gesellschaft übt das Regressrecht für die Beträge aus, die sie infolge der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung an Dritte zahlen musste. Der Ersatz des Vertrags aus jedem beliebigen Grund unterbricht nicht die Entwicklung der Schadenfreiheitsklasse, sofern die Person des Eigentümers oder Leasingnehmers nicht gewech- selt hat.

Appears in 5 contracts

Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen