Ersatzansprüche Musterklauseln

Ersatzansprüche. 10.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Dienstleister können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Ersatzansprüche. Zahlungsverzug und Umstände in der Person des Käufers, die die Sicherheit unserer Forderungen gefährdet erscheinen lassen, berechtigen uns, unbeschadet unserer gesetzlichen Rücktrittsrechte, unsere Rechte aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt (insbesondere das Herausgaberecht) geltend zu machen oder aber Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für den Fall, dass wir aus Gründen, die in der Person des Käufers liegen, unser Leistungsverweigerungsrecht geltend machen, sind wir berechtigt, vom Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder teilweiser Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen.
Ersatzansprüche. Der Versicherer ersetzt a) Aufwendungen für das vorläufige Schließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen); b) Aufwendungen für das Abfahren von Glas und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten (Entsorgungskosten).
Ersatzansprüche. (1) Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Anschlags sollen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Später ist ein Nachweis durch geeignete Beweismittel erforderlich. (2) Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format- oder Stellenreduzierung von Anschlägen infolge behördlicher Auflage, unaufschiebbarer Termin- anschläge oder aus anderen Gründen, die das Anschlagunternehmen nicht zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. (3) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Anschlagunternehmers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen ist — außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften — ausgeschlossen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. (4) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber Kaufleuten dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des für die Erfüllung des Auftrages zu zahlenden Entgelts beschränkt.
Ersatzansprüche. Bei Betriebsstörungen der städtischen Sammelkläranlage sowie beim Auftreten von Mängeln und Schäden, welche durch Rückstau infolge von Naturereignissen, wie z.B. Hochwasser, entstehen, steht der Gemeinde kein Schadensersatzan- spruch an die Stadt zu, es sei denn, dass sie ihre Sorgfalts- und Überwachungs- pflicht verletzt hat. Sämtliche Aufwendungen der Stadt zur Befriedigung von Schadensersatzansprüchen, die durch den Betrieb der Sammelkläranlage ent- steht, gelten als gemeinsame Betriebskosten, sofern der Schadensverursacher nicht auf der jeweiligen Markung festgestellt werden kann.
Ersatzansprüche. 10.1 Der Lieferant haftet uns für jeden aus nicht ordnungsgemäßer Lieferung beziehungsweise mangel- oder fehlerhafter Ware resultierenden Schaden. Soweit wir von dritter Seite deswegen in Anspruch genommen werden, hat uns der Lieferant schad- und klaglos zu halten. Demnach haftet uns der Lieferant zumindest in jenem Umfang und auf jene Dauer, wie wir Dritten gegenüber - insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes, der Gewährleistung oder Produkthaftung - zu leisten verpflichtet sind. Der Lieferant hat insbesondere all jene Kosten zu tragen, welche uns aus der Feststellung der Berechtigung der gegen uns erhobenen Ansprüche aus Produktfehlern, einschließlich der Prozesskosten, erwachsen. 10.2 Sofern nicht längere gesetzliche Fristen gelten, sind Regressansprüche gemäß 10.1 jedenfalls dann rechtzeitig erhoben, wenn sie unsererseits innerhalb von zwei Monaten ab Erfüllung der Haftungsverpflichtung gegenüber Dritten, längstens jedoch binnen fünf Jahren ab Erbringung der Leistung durch den Lieferanten geltend gemacht werden. 10.3 Verletzt der Lieferant seine Vertragspflichten, demnach auch Bestimmungen dieser Allgemeinen Kauf- und Übernahmebedingungen, sind wir berechtigt, dafür eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10 % des Rechnungsbetrages der betroffenen Ware einzuheben. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Ersatzansprüche. 10.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch F!T mit RIX, vertreten durch Xxxxxxx Xxxx, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten oder Leistungen werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
Ersatzansprüche. Ebenso werden alle Ersatzansprüche abgetreten, die dem Ei- gentümer hinsichtlich des Beleihungsobjektes jetzt und künftig zustehen, insbesondere Ansprüche gegen die Gemeinde we- gen der Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes sowie Entschädigungsansprüche wegen Bergschäden oder Altlas- ten.
Ersatzansprüche. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Buddyfitness können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die abgesagte Trainingseinheit wird verschoben.
Ersatzansprüche. 14.1 Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Anschlags sollen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Später ist ein Nachweis durch geeignete Beweismittel erforderlich. Reklamationen müssen durch ein Foto belegt werden und bedürfen der schriftlichen Form. 14.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung eines Aushangs aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Streik, höhere Gewalt, Bau- / Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt oder verfügt oder vom Eigentümer des Werbeträgerstandortes durchgeführt werden). Sofern der Auftragnehmer die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit ein Ersatzaushang angeboten. Nicht nur vorübergehende Nichterreichbarkeit des Werbeträgers bis zu einem Umfang von bis zu 1,75 % der beauftragten Aushänge bleibt vor und nach Beginn des Aushangzeitraums vorbehalten. Für die Beschädigung von Aushängen durch Dritte oder durch höhere Gewalt haftet der Auftragnehmer nicht. Sofern der Werbezweck durch einen Ersatzaushang nicht erreicht werden kann, wird dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.