Ersatzteile. 7.1. Der Lieferant verpflichtet sich, Ersatzteile für den Zeitraum der voraussichtlichen technischen Nutzung, mindestens jedoch noch zehn (10) Jahre nach der Lieferung, zu angemessenen Preisen und den Bedingungen des jeweils zugrundeliegenden Vertrages zu liefern. 7.2. Stellt der Lieferant die Lieferung von Ersatzteilen nach Ablauf dieser Frist ein, so hat er Evident schriftlich zu informieren und Evident Gelegenheit zu einer letzten Bestellung zu geben. Diese Mitteilung muss mindestens sechs (6) Monate vor dem letztmöglichen Bestellzeitpunkt erfolgen.
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Ersatzteile. 7.1. Der Lieferant verpflichtet sichist verpflichtet, Ersatzteile für den Zeitraum denZeit- raum der voraussichtlichen gewöhnlichen technischen NutzungNutzung der Ware, mindestens jedoch noch zehn (10) Jahre nach der Lieferung, letzten Lieferung zu angemessenen Preisen und den Bedingungen des jeweils zugrundeliegenden Vertrages zu liefern.
7.2. Stellt der Lieferant nach Ablauf der in Satz 1 genann- ten Frist die Lieferung von Ersatzteilen nach der Ersatzteile oder vor Ablauf dieser Frist die Lieferung der Ware ein, so hat er Evident schriftlich uns drei Monate im Voraus zu informieren und Evident Gelegenheit uns Gele- genheit zu einer letzten Bestellung zu geben. Diese Mitteilung muss mindestens sechs (6) Monate vor dem letztmöglichen Bestellzeitpunkt erfolgenzugeben.
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Ersatzteile. 7.1. Der Lieferant ist verpflichtet sich, Ersatzteile für den Zeitraum der voraussichtlichen technischen Nutzung, von mindestens jedoch noch zehn (10) Jahre nach der Lieferung, zu angemessenen Preisen und den Bedingungen des jeweils zugrundeliegenden Vertrages 10 Jahren zu liefern.
7.2. Stellt der Lieferant die Lieferung von Ersatzteilen nach Ablauf dieser Frist Fertigung der Ersatzteile ein, so hat verpflichtet er Evident schriftlich sich, TechnoAlpin davon 6 Monate zuvor zu informieren und Evident Gelegenheit zu einer letzten informieren, damit eine letzte Bestellung zu geben. Diese Mitteilung muss mindestens sechs (6) Monate vor dem letztmöglichen Bestellzeitpunkt erfolgengetätigt werden kann.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Ersatzteile. 7.1. (1) Der Lieferant verpflichtet sichist verpflichtet, Ersatzteile für die an den Besteller gelieferten Produkte für einen Zeitraum der voraussichtlichen technischen Nutzung, von mindestens jedoch noch zehn (10) Jahre 10 Jahren nach der Lieferung, zu angemessenen Preisen und den Bedingungen des jeweils zugrundeliegenden Vertrages zu liefernletzten Lieferung vorzuhalten.
7.2. Stellt (2) Beabsichtigt der Lieferant Lieferant, die Lieferung Produktion von Ersatzteilen nach Ablauf dieser Frist einfür die an den Besteller gelieferten Produkte einzustellen, so hat wird er Evident den Besteller hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren und Evident Gelegenheit zu einer letzten Bestellung zu gebeninformieren. Diese Mitteilung muss vorbehaltlich der Regelung nach Absatz 1 mindestens sechs (6) 12 Monate vor dem letztmöglichen Bestellzeitpunkt der Einstellung der Produktion erfolgen.
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Ersatzteile. 7.1. Der Lieferant verpflichtet sichist verpflichtet, Ersatzteile für den Zeitraum der voraussichtlichen gewöhnlichen technischen NutzungNutzung der Ware, mindestens jedoch noch zehn (10) Jahre nach der Lieferung, letzten Lieferung zu angemessenen Preisen und den Bedingungen des jeweils zugrundeliegenden Vertrages zu liefern.
7.2. Stellt Beabsichtigt der Lieferant die Lieferung von Ersatzteilen nach Ablauf dieser Frist einEinstellung des Produktes (Ersatzteils), so hat er Evident schriftlich SPAES mit einer Frist von sechs Monaten vor Einstellung zu informieren und Evident Gelegenheit zu einer letzten Bestellung zu geben. Diese Mitteilung muss mindestens sechs (6) Monate vor dem letztmöglichen Bestellzeitpunkt erfolgenLast Call).
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