Mengen Musterklauseln

Mengen. 6.1 Beim Verkauf bzw. bei der Lieferung von Pellets, Flocken, Schnitzeln oder Brocken sind gebrochene Pellets, Flocken, Schnitzeln, Brocken und/oder Mehl wie Pellets, Flocken, Schnitzeln oder Brocken anzunehmen und zu bezahlen.
Mengen. (1) Das Wort "circa" vor der vertraglichen Mengenangabe berechtigt den Verkäufer, bis zu 5 % mehr oder weniger zu liefern.
Mengen. Es gelten grundsätzlich die zwischen Besteller und Giesserei vereinbarten Liefermengen, besonders bei handgegossenen Stücken. Bei Serienfertigung ist eine gewisse Abweichung von der Zahl der gefertigten und gelieferten Stücke zulässig. Wenn keine besondere Vereinbarung besteht, beträgt die zulässige Abweichung normalerweise ± 10 % der bestellten Stückzahl.
Mengen. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen be- halten wir uns vor. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsmäßige Erfüllung. Bei Unterlieferung der Bestellmenge besteht kein Anspruch auf Nachliefe- rung der Fehlmenge.
Mengen. 3.1. Die im Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung enthaltenen Mengen sind Circamen gen. Verarbeitete Mengen werden mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach dem tatsächlichen Ausmaß und den Bestimmun gen allfälliger, anzuwen dender, einschlägiger ÖNORMEN verrechnet. Materialversendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kun den.
Mengen. 4.1 Die Menge und die Beschreibung der Ware wird in der von Synthomer gegenüber dem Kunden ausgestellten Auftragsbestätigung festgelegt, oder in einer anderweitig von den Parteien vereinbarten Weise. Alle Beschreibungen, Abbildungen, technischen Daten, Angaben zu Gewicht oder Abmessungen, Zeichnungen, veranschaulichenden Materien, Spezifikationen und Werbematerialien, die durch den Verkäufer herausgegeben werden oder in Katalogen oder Prospekten des Verkäufers enthalten sind, werden dem Käufer für den alleinigen Zweck ausgehändigt oder veröffentlicht, um eine ungefähre Vorstellung von den dargestellten oder beschriebenen Waren zu geben. Sie werden nicht Bestandteil des Vertrages. Dies stellt insbesondere auch keinen Kauf auf Probe dar.
Mengen. Die bestellten spezifischen Mengen müssen vollständig geliefert werden und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung eines befugten Vertreters des Käufers geändert werden. Der Käufer informiert den Lieferanten über alle überschüssigen Mengen innerhalb von fünf (5) Werktagen, und er lässt die Waren zehn (10) Werktage lang für den Käufer verfügbar. Nach diesem Datum stellt der Käufer dem Lieferanten Lagerungskosten in Rechnung.
Mengen. Differenzen von plus oder minus 10 % der vereinbarten Anzahl von Artikeln sind zulässig. Diese Bestimmung gilt jedoch nur in den Fällen, in denen Artikel nicht pro Stück geliefert werden, sondern auf Basis einer anderen Einheit, wie z. B. Gewicht. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Mengen innerhalb der im ersten Satz angegebenen Margen zu kaufen und (anteilig) zu bezahlen.
Mengen a) Mengenbezeichnungen wie „ca.“, „etwa“, „rund“ und ähnliche berechtigen den Ver- käufer, bis zu 10 % mehr oder weniger als die vereinbarte Menge zu liefern.
Mengen. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % der bestellten Menge können nicht beanstandet werden.