Mengen. Es gelten grundsätzlich die zwischen Besteller und Giesserei vereinbarten Liefermengen, besonders bei handgegossenen Stücken. Bei Serienfertigung ist eine gewisse Abweichung von der Zahl der gefertigten und gelieferten Stücke zulässig. Wenn keine besondere Vereinbarung besteht, beträgt die zulässige Abweichung normalerweise ± 10 % der bestellten Stückzahl.
Mengen. Das Wort "circa" vor der vertraglichen Mengenangabe berechtigt den Verkäufer, bis zu 5 % mehr oder weniger zu liefern.
Mengen. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen behalten wir uns vor. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsgemäße Erfüllung. Bei Unterlieferung der Bestellmenge besteht kein Anspruch auf Nachlieferung der Fehlmenge. Da die Produkte festgelegten Toleranzen entsprechend der Zeichnung unterliegen, kann es zu wiegebedingten Stückzahlabweichungen kommen. Abweichungen in Höhe von 1 % des Gesamtauftrages müssen akzeptiert werden und stellen keinen Anspruch auf Nachlieferung bzw. Gutschrift dar.
Mengen. 1. Es wird von uns keine Garantie für die genaue Einhaltung der Liefermengen übernommen, wenn ein geeigneter Transportraum nicht zur Verfügung steht. Der Auftragsgeber trägt die Leerfrachten (Mindestauslastung) für nicht ausgenutzte Transporträume, welche sich aus dem Umfang der Bestellung ergeben. Der Berechnung wird das von unseren Werkswaagen ermittelte Gewicht bzw. von den Abgabestationen ermittelte bahnamtliche Gewicht zugrunde gelegt. Bei Verkauf nach Stückzahl, m³, m² und laufenden Metern oder nach Aufmaß an der Entnahme- oder Einbaustelle, wird für die Berechnung die beim Verladen ermittelte Menge zugrunde gelegt.
2. Gewichte oder Mengen können nur sofort nach ihrem Eingang am Ablieferungsort und vor ihrer Entladung gerügt werden. Die Gewährleistungsrechte werden hierdurch nicht berührt.
Mengen. Die Verrechnung erfolgt aufgrund der im Lieferwerk bzw. Lieferlager festgestellten Gewichte bzw. Volumina. Bei Lieferungen im Tankwagen mit geeichten Messvorrichtungen sind die anhand dieser Messvorrichtungen festgestellten Mengen verbindlich.
Mengen. Differenzen von plus oder minus 10 % der vereinbarten Anzahl von Artikeln sind zulässig. Diese Bestimmung gilt jedoch nur in den Fällen, in denen Artikel nicht pro Stück geliefert werden, sondern auf Basis einer anderen Einheit, wie z. B. Gewicht. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Mengen innerhalb der im ersten Satz angegebenen Margen zu kaufen und (anteilig) zu bezahlen.
Mengen. Der Rahmenvertrag ist zeitgebunden. Die Mengen beziehen sich auf den Bedarf bis 31.07.2018 und wurden anhand des Verbrauchs aus den Jahren 2014 und 2015 ermittelt. Da das Bestellverhalten der Dienststellen vorab nur einge- schränkt kalkuliert werden kann, sind Bedarfsschwankungen möglich. Damit die Bedarfsstellen wäh- rend der kompletten Vertragslaufzeit Ihre Arbeitsprozesse den aktuellen Gegebenheiten anpassen können, ist es unabdingbar die Produktpalette gemeinsam mit unserem Vertragspartner während der Vertragslaufzeit weiterzuentwickeln, das bedeutet, dass einzelne Artikel aus der Ausschreibung in- nerhalb der Vertragslaufzeit auch substituiert werden können. Aus Unter- oder Überschreitungen der Abnahmemengen kann keine Änderung der Festpreise erfol- gen.
Mengen. Bei Bestellungen im Umfang einer LKW-Ladung muss eine je nach Fassungsraum des bereitgestellten LKW erfolgte Mehrladung bis max. 25 % der bestellten Mengen vom Käufer gegen eine entsprechende Erhöhung des vereinbarten Entgelts übernommen werden, während wir bei einer Unterlieferung zu keiner Nachlieferung der fehlenden Menge angehalten werden können. Handelsübliche Mengenabweichungen sind in jedem Fall zulässig.
Mengen. 4.1 Die Menge und die Beschreibung der Ware wird in der von Synthomer gegenüber dem Kunden ausgestellten Auftragsbestätigung festgelegt, oder in einer anderweitig von den Parteien vereinbarten Weise. Alle Beschreibungen, Abbildungen, technischen Daten, Angaben zu Gewicht oder Abmessungen, Zeichnungen, veranschaulichenden Materien, Spezifikationen und Werbematerialien, die durch den Verkäufer herausgegeben werden oder in Katalogen oder Prospekten des Verkäufers enthalten sind, werden dem Käufer für den alleinigen Zweck ausgehändigt oder veröffentlicht, um eine ungefähre Vorstellung von den dargestellten oder beschriebenen Waren zu geben. Sie werden nicht Bestandteil des Vertrages. Dies stellt insbesondere auch keinen Kauf auf Probe dar.
4.2 Soweit nicht anders von den Parteien vereinbart, ist das Gewicht oder das Volumen der Waren das von Synthomer im Werk von Synthomer ermittelte Gewicht oder Volumen. Dieses Gewicht oder Volumen wird von beiden Parteien als korrekt akzeptiert und bildet die Grundlage der Fakturierung gemäß Ziffer 3.1. Beide Parteien behalten sich das Recht vor, die Genauigkeit der von Synthomer benutzten Brückenwaage zu kontrollieren oder unabhängig prüfen zu lassen. Synthomer ist für einen Gewichtsverlust während des Transports nicht verantwortlich. Synthomer kann bei jeder Bestellung einen Überschuss oder ein Defizit von bis zu zehn Prozent des bestellten Gewichts oder Volumens liefern, ohne eine zusätzliche Haftung für die Mehr- oder Minderlieferung zu übernehmen, wobei der Rechnungsbetrag entsprechend angepasst wird, so dass der Kunde nur für das tatsächlich gelieferte Gewicht oder Volumen zahlt.
4.3 Synthomer ist berechtigt, in angemessenen Umfang Teilmengen zu liefern und in Rechnung zu stellen.
Mengen. Eine stückgenaue Lieferung gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als zugesagt. Andernfalls behält sich HCM Mehr- oder Minderlieferungen in folgendem Ausmaß vor: Bestellmenge bis 500 Stück bis 20 % Bestellmenge über 500 bis 3000 Stück bis 15 % Bestellmenge über 3000 bis 5000 Stück bis 10 % Bestellmenge über 5000 Stück bis 5 % Selbst bei stückgenauer Liefervereinbarung hat HCM für geringfügige Zähl- und Sortiermängel nicht einzustehen.