Erstattung von Nebenkosten. Die Nebenkosten nach § 14 HOAI werden: nicht erstattet. insgesamt pauschal mit v.H. / nach Leistungsstufen vom Nettohonorar erstattet. insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von Euro netto / nach Leistungsstufen erstattet. mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Kosten, die auf Einzelnachweis zusätzlich erstattet werden, pauschal mit v.H. vom Nettohonorar erstattet / nach Leistungsstufen erstattet. ausschließlich auf Einzelnachweis erstattet. nach Leistungsstufen gegliedertes Pauschalhonorar: Leistungsstufe 1 v. H. vom Nettohonorar EUR netto Leistungsstufe 2 v. H. vom Nettohonorar EUR netto Leistungsstufe 3 v. H. vom Nettohonorar EUR netto Leistungsstufe 4 v. H. vom Nettohonorar EUR netto Leistungsstufe 5 v. H. vom Nettohonorar EUR netto Werden Leistungen nach § 5 Nummer 5.7.2 beauftragt, gelten die Nebenkostenregelungen der jeweils zugehörigen Leistungsstufe.
Erstattung von Nebenkosten. Die Nebenkosten nach § 14 HOAI sind im Angebot des Auftragnehmers nach § 3 enthalten und werden nicht gesondert erstattet. werden insgesamt pauschal mit v.H. / nach Leistungsstufen vom Nettohonorar erstattet. werden insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von Euro netto erstattet. werden mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Kosten, die auf Einzelnachweis zusätzlich pauschal mit v.H. vom Nettohonorar erstattet / nach Leistungsstufen erstattet, sofern keine gesonderte Vergütung gemäß dem Angebot nach § 3 vereinbart wird Werden Leistungen nach § 4 Nummer 4.7.2 beauftragt, gelten die Nebenkostenregelungen der jeweils zugehörigen Leistungsstufe.
Erstattung von Nebenkosten. Die Nebenkosten nach § 14 HOAI werden insgesamt pauschal mit v.H. vom Nettohonorar erstattet Mit der pauschalen Abrechnung nach v.H.-Sätzen sind insbesondere die folgenden Kosten abgegolten: - Vervielfältigung von Unterlagen - Anfertigen von Filmen und Fotos - Versandkosten, Fernmeldegebühren, Kosten für Datenkommunikation - Reisen des AN und seiner Mitarbeiter vom Stammsitz zur Projektleitung des Auftraggebers und zurück - Reisen des AN und seiner Mitarbeiter innerhalb des Stadtgebietes von Bonn - Anwendung der StLB Bau nach den Regeln des GAEB und der Kostenkontrolle durch das Programm O- Xilis bzw. bei Nutzung des Programms über ein Zusatzprogramm (Citrix-Client).
Erstattung von Nebenkosten. Die Nebenkosten nach § 14 HOAI sind im Angebot des Auftragnehmers nach § 3 enthalten und werden nicht gesondert erstattet. werden insgesamt pauschal mit v.H. erstattet.
Erstattung von Nebenkosten. Die Nebenkosten nach § 14 HOAI nicht erstattet. werden insgesamt pauschal mit v.H. vom Nettohonorar erstattet. werden insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von Euro netto erstattet. werden auf Einzelnachweis zusätzlich erstattet, sofern keine gesonderte Vergütung gemäß dem Angebot nach § 3 vereinbart wird
Erstattung von Nebenkosten. Die Nebenkosten werden:
Erstattung von Nebenkosten. Die Nebenkosten werden insgesamt pauschal mit des nach Prüfung festgestellten Nettohonorars erstattet. Darin enthalten sind die Kosten für: - Post- und Fernmeldegebühren sowie Vervielfältigungen der Unterlagen für den eigenen Bedarf - Vervielfältigungen der Unterlagen nach § 5.7 - Reisen des Auftragnehmers und /oder seiner Mitarbeiter - Trennungsentschädigungen (§ 14 (2) Nr. 5 HOAI)
Erstattung von Nebenkosten. Die Nebenkosten nach § 14 HOAI werden insgesamt pauschal mit % vom Nettohonorar erstattet. Werden Leistungen nach § 5 Nummer 5.7.2 beauftragt, gelten die Nebenkosten-regelungen der jeweils zugehörigen Leistungsstufe.
Erstattung von Nebenkosten ausgenommen die Kosten für Vervielfältigungen und längere Reisen –
Erstattung von Nebenkosten. Die Nebenkosten nach @ 14 HOAI werden insgesamt pauschal mit 4,0 v.H. erstattet. Zu den Nebenkosten nach @ 14 HOAI gehören mindestens:: Sämtliche Vervielfältigungen einschließlich der Lieferung von bis zu 7 analog ausgefertigten Er- gebnisdokumentationen / Plansätzen und 3 digitalen Fassungen nach Formatvorgaben des AG an den AG für jede Leistungsphase sowie aller erforderlichen Plan- und Dokumentationslieferungen an die am Bau / Projekt Beteiligten (Baufirmen, Planungsbüros, Gutachter, Behörden, ...), sämtliche Post- und Fernmeldegebühren, sämtliche Anfertigungen von Filmen und Fotos, sämtliche Kosten für Präsenzinfrastruktur / Baustellenbüro einschließlich Ausstattung und Unterhalt, sämtliche Fahrt- / Reisekosten des Auftragnehmers.